Pistole im Flugzeug?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 9.725 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Mai 2008 um 03:02) ist von Kentucky.

  • Liebe Foris,

    nächste Woche muß ich geschäftlich für eine Woche von München nach Berlin fliegen.

    Meine SSW würde ich gerne mitnehmen, da es auch in Berlin böse Jungs (und Mädels?) geben soll...

    Kann man eine zugelassene SSW als KWS-Inhaber im Flugzeug mitnehmen?

    Wer hat Erfahrungen mit diesem Thema?

    Euer

    Thomas, München

  • Hallo!

    Prinzipiell ist der Waffentransport im Flugzeug durchaus möglich.
    Eine Waffe ist ja prinzipiell nur ein Stück Metall und damit von sich aus nichts gefährliches.
    Du musst allerdings ein paar Dinge beachten:

    1. Du musst die Waffe gesondert deklarieren. Das kostet meist keinen Aufpreis, es sei denn, du überschreitest dein Gepäcklimit. Das musst du VOR dem Flugantritt bei der Fluggesellschaft anmelden. Musst ein Formular ausfüllen und fertig.
    2. Hier bin ich mir nicht mehr sicher: Die Waffe muss in einem gesonderten, dafür geeigneten, verschlossenen Gepäckstück untergebracht sein. Im Falle einer Pistole darfst du das Ding nicht zwischen deine Klamotten packen.
    3. Natürlich NUR im aufgegebenen Gepäck.
    4. Munition ist Gefahrgut. Hier musst du die freigestellten Mengen beachten, oder diese erst am Ziel kaufen.

    Das viel größere Problem, das ich in diesem Zusammenhang mal hatte, war, das ich zwar mit der Fluggesellschaft und dem Waffentransport keinerlei Probleme hatte, jedoch verbietet die Deutsche Bahn (auch die S-Bahn zum Flughafen ist von der Deutschen Bahn) den Waffentransport in jeglicher Form ohne Ausnahmen.
    Das heißt, es gibt nur 2 Möglichkeiten zum Flughafen zu kommen: Selber fahren und verteufelt viel fürs Parken bezahlen oder hinbringen lassen (Freunde, Taxi etc.)

  • Hallo Famas!

    Danke für Deine umfassende Antwort!

    Aber Moment:

    Ich habe mir die SSW praktisch ausschließlich wegen der Vorfälle in der Münchener S- und U-Bahn zugelegt.

    Und genau hier soll das verboten sein: Das höre ich jetzt gerade zum ersten Mal!

    Thomas

  • Hier >bitte klicken< findest du die Links zu den "IATA - Passagierinformationen für den Luftverkehr" und der "Liste der im Luftverkehr verbotenen Gegenstände".

    Da steht alles drin.

    Gruß... Uli

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
    S&W 586 in 6", Walther CP88, CP99, Lever Action long, Umarex Desert Eagle, Beretta 92FS, Px4 Storm; in der "Firma" HK G36 und P8
    FWR-Mitglied Nr. 30524

  • Zitat

    Original von marathon
    Hier >bitte klicken< findest du die Links zu den "IATA - Passagierinformationen für den Luftverkehr" und der "Liste der im Luftverkehr verbotenen Gegenstände".

    Da steht alles drin.

    Gruß... Uli

    Nicht ganz! Das ist nur ein Grobüberblick. Wichtig ist, was die Airline in ihren Beförderungsbedingungen drin stehen hat. Die haben meist noch zusätzliche Regelungen die zu beachten sind.

    Sieh mal in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn nach. Auf den Bahnhöfen und in den Zügen gilt strengstes Waffenverbot für Zivilisten (Behörden natürlich ausgenommen). Wenn du erwischt wirst gibts richtig aufs Dach.

    [edit:] Mit welcher Airline fliegst du? Ich habe mich grade nochmal bei der Lufthansa reingelesen. Die sehen nur einen Transport von Sportwaffen vor. Bin nicht sicher ob du es schaffst eine SSW als Sportwaffe zu deklarieren Blinzel
    Die LH berechnet für diese Art des Sondergepäcks 20 Euro bis 15 Kilo.
    Das muss neu sein, als ich mich vor ein paar Jahren schonmal erkundigt habe hieß es noch es sei kostenfrei solange ich in meinem Gewichtslimit bleibe.

  • Wie jetzt, SSW sind verboten auf Bahnhöfen und in Zügen? Grad da wärs doch wichtig. Und fallen da auch so Sachen wie Pfefferspray drunter?

    Achso, und Degi: Du solltest Dich auf jeden Fall vorher bei der Airline erkundigen.

    Einmal editiert, zuletzt von JC-Denton (19. Mai 2008 um 10:40)

  • Zitat

    Original von Famas
    Nicht ganz! Das ist nur ein Grobüberblick. Wichtig ist, was die Airline in ihren Beförderungsbedingungen drin stehen hat.


    Keine Fluggesellschaft kann diese beiden Vorschriften im innerdeutschen (und innereuropäischen) Flugverkehr aufweichen. Es wäre nur eine Verschärfung möglich.

    Gem. der übergeordneten IATA-Vorschrift sieht es mit der SSW in Verbindung mit Gaspatronen (Selbstverteidigungsgeräte mit Tränengas) eh schlecht aus (verboten).

    Platzpatronen fallen unter UN 0014 und dürfen mit Erlaubnis der Fluggesellschaft (steht eindeutig in der IATA-Tabelle) im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden.

    Also bleibt nur die SSW und Platzpatronen (sofern die Fluggesellschaft das erlaubt) im aufgegebenen Gepäck und der Gasmunitionskauf in Berlin.

    Gruß... Uli

    P.S. Ich habe mehrere Berlinbesuche auch unbewaffnet überstanden ;)

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  • Dass SSW bei der S-Bahn oder in Regionalzügen verboten sind, ist nicht zutreffend.

    In diesen Nahverkehrszügen gelten nämlich ausschließlich und trotz der Zugehörigkeit dieser Verkehrsmittel zur Bahn AG die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes, in dem die betreffende S-Bahn oder der betreffende Regionalzug verkehren; in München also des MVV, in Berlin des VBB, zu dem S-Bahnen, U-Bahnen, Regionalzüge, Busse und Straßenbahnen in Berlin gehören.

    Und dort ist - sogar wortgleich (siehe im Zweifelsfalle die Webseiten der Verkehrsverbünde) geregelt, dass das Führen von Waffen nur dann verboten ist, wenn man nicht über die hierfür notwendige Erlaubnis verfügt.

    Hat man also eine SSW dabei und verfügt über den KWS, dann ist das völlig einwandfrei und nicht zu beanstanden.

    Hier der Auszug aus den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB), in dem Regionalzüge, S-Bahnen, Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen in Berlin verkehren:

    § 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

    (1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen

    [...]

    3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind,

    [...].

    Irgendwo hier im Forum hatten wir diese Diskussion schonmal...

    Das absolute Waffenverbot gilt daher nur dort, wo im Bereich der Bahn AG deren Beförderungsbedingungen und eben nicht die eines regionalen Beförderungsverbundes anwendbar sind, mithin also in Fernzügen (z. B. ICE etc.)...

    Allerdings haben - und auch darauf muss hingewiesen werden - die Beförderungsbedingungen keinen Gesetzesrang, so dass man sich per se bei einem Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen nicht strafbar macht oder ordnungswidrig verhält.

    Ein Verstoß eröffnet daher einzig und allein die Möglichkeit der Ausübung des Hausrechts, also kann die Bahn AG jemanden, der trotz des Verbotes in Fernzügen eine SSW führt, des Zuges verweisen... So lange man dem dann nachkommt, hat man nichts zu befürchten...

    Mithin dürfte man ohnehin nicht auffallen, wenn man eine SSW im Zug bei sich trägt, wenn man nicht gerade damit anfängt rumzuspielen oder sonst Unsinn zu machen. Personenkontrollen wie am Flughafen gibt es ja im Zug schließlich nicht... Und im Falle der Notwehr sei's drum, wobei die Möglichkeiten des Einsatzes einer SSW oder auch einer scharfen Schusswaffe im Zug ohnehin recht begrenzt sind...

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

    Einmal editiert, zuletzt von Jermaine25Bln (19. Mai 2008 um 11:02)

  • Diesbezüglich noch eine kleine Anekdote am Rande:

    Wir hatten vor einiger Zeit bei einem Personenschutzauftrag den Fall, dass die Schutzperson unbedingt die Strecke von Berlin nach Köln mit dem Zug zurücklegen wollte.

    Da es sich um einen Auftrag handelte, bei dem aufgrund der Gefährdungslage Bewaffnung angesagt war, haben wir rein vorsorglich wegen der Beförderungsbedingungen der Bahn AG, welche ein Waffenverbot beinhalten, dort unter Hinweis auf unser Vorhaben angefragt und erhielten sinngemäß folgende Antwort:

    Ja, ähm... Sie haben doch aber 'ne Erlaubnis... Hmmm... Weiß ich jetzt nicht, fragen Sie bei der Bundespolizei...

    Daraufhin Anruf bei der Bundespolizei:

    Hmmm... Also, wenn Sie einen Waffenschein haben, dann ist alles okay... Ansonsten fragen Sie doch mal bei der Bahn...

    Was lernen wir daraus:

    Wir drei Mann hoch mit unserer Schutzperson und vollem Gerödel (Schusswaffe, Pfefferspray, Schlagstock, Handfesseln) in den Zug nach Köln. Da es ohnehin keine Personenkontrollen gibt, also nach dem Motto: "Augen zu und durch...", wohlweißlich der Tatsache, dass wir allenfalls gegen eine Art Hausordnung verstoßen hätten und das Schlimmste, was uns hätte passieren können, ein Verweisen aus dem Zug hätte sein können...

    Wenn nichtmal die Bahn und die Bundespolizei wissen, ob die Beförderungsbedingungen auch ein gesetzlich legitimiertes Führen von Schusswaffen eindeutig ausschließen und der Wortlaut in den Beförderungsbedingungen dahingehend nicht eindeutig auszulegen ist, dann werde ich nicht im vorauseilenden Gehorsam hier auf beruflich notwendige Einsatzmittel verzichten, wenn sich eine Schutzperson mal entscheidet, den Zug statt das Auto zu nutzen.

    Punkt! Ende!

    Und gleiches gilt für mich auch im Privaten, wenn ich mich entscheide, zu meinem Schutz eine SSW oder ein Pfefferspray oder was auch immer zu führen und mich veranlasst sehe, den schienengebundenen Fernverkehr und nicht das Auto zu nutzen.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

    Einmal editiert, zuletzt von Jermaine25Bln (19. Mai 2008 um 11:18)

  • Bemerkenswert ist ja auch, dass Pfeffersprays selbst im aufgegebenen Gepäck im Flugzeug nicht erlaubt sind. Ich hatte eig. vor, bei meinem nächsten Peru-Besuch so eine Dose mitzunehmen. Auch wenn es bei mehreren Besuchen bisher nicht nötig war, so ein Teil zu verwenden, manchmal wäre es schon nützlich gewesen (freilaufende Hunde, die jeden und gerne beissen).

    Also, so ein Döschen immer an Ankunftsort kaufen...

  • Ich hatte mal ne Spielzeugwaffe im Handgepäck, könnt euch sicher vorstellen wie schnell die Polizei mit MP5 um mich herrum war.

    Die Spielzeugpistole wurde dann in einem signalroten Packet, mit der Aufschrift "Weapon" ins Cockpit gebracht.


    Man war das ne scheiß Aktion *lol*


    Gruß
    Geb

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Na da würd ich mal sagen, sei froh das dir die Bundespolizei und/oder die Fluggesellschaft für diese Aktion keine Rechnung geschrieben hat.
    Solche Aktionen aus Blödheit / Unwissenheit können ganz schnell ganz teuer werden.

    Zitat


    Bemerkenswert ist ja auch, dass Pfeffersprays selbst im aufgegebenen Gepäck im Flugzeug nicht erlaubt sind. Ich hatte eig. vor, bei meinem nächsten Peru-Besuch so eine Dose mitzunehmen. Auch wenn es bei mehreren Besuchen bisher nicht nötig war, so ein Teil zu verwenden, manchmal wäre es schon nützlich gewesen (freilaufende Hunde, die jeden und gerne beissen).

    Also, so ein Döschen immer an Ankunftsort kaufen...

    Jaja, die lieben IATA-DGR ;) Durfte mich da schon länger mit beschäftigen.
    Was auch kaum jemand weiß, dass Benzinfeuerzeuge (also Zippos) in allem was fliegt sowas von verboten sind. Weder aufgegeben, noch im Handgepäck und auch nicht "am Mann" (wie es zum Beispiel bei normalen Gasfeuerzeugen gilt).
    Also vom USA Urlaub ein teures Zippo als Geschenk mitbringen ist ein teurer Spaß, weil das wird einem an der Sicherheitskontrolle abgenommen. Ersatz gibts in der Regel keinen.

  • Zitat

    Original von Famas
    ...Was auch kaum jemand weiß, dass Benzinfeuerzeuge (also Zippos) in allem was fliegt sowas von verboten sind. Weder aufgegeben, noch im Handgepäck und auch nicht "am Mann" (wie es zum Beispiel bei normalen Gasfeuerzeugen gilt)...


    Ich verweise noch einmal auf diesen Beitrag.

    Gruß... Uli

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
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  • Haste keine Fäuste?

  • Zitat

    Original von Logitech-Player
    Haste keine Fäuste?

    Oh ja, Der Logitech-Player zerrobt die Gruppe aggressiver (eventuell bewaffneter) Stressmacher wahrscheinlich mit links, ne? :evil:

    Also manchmal :confused2:

    Einmal editiert, zuletzt von aandykf (19. Mai 2008 um 18:09)

  • Zitat

    Original von Logitech-Player
    Haste keine Fäuste?


    Die braucht man / frau in Berlin nicht. Die Berliner gelten zwar aufgrund ihrer "Kodderschnauze" als unfreundlich. Sie sind aber - wie fast alle Menschen - friedlich, wenn man / frau sie nicht plump "anmacht".

    Gruß... Uli

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
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    FWR-Mitglied Nr. 30524

  • Wenn einer mit nem Begrenzungpfosten nach dir langt, hilft dir auch keine SSW. Oder ne Horde wild gewordener Hakenkreuz symapthisanten Backsteine in deine Richtung wirft. Die Chance solchen Leuten den Weg zu kreuzen ist genauso hoch, wie dass jemand einzelner dich mit nem Messer bedroht. Lass die Wumme zu Hause, und kauf dir am Zielort ein Fläschchen CS Gas wenn du solche panischen Psychosen hast.

    :W:enn der Klügere immer nachgibt, passiert immer nur das was die Medien wollen.

  • Zitat

    Original von Asassin
    Wenn einer mit nem Begrenzungpfosten nach dir langt, hilft dir auch keine SSW. Oder ne Horde wild gewordener Hakenkreuz symapthisanten Backsteine in deine Richtung wirft. Die Chance solchen Leuten den Weg zu kreuzen ist genauso hoch, wie dass jemand einzelner dich mit nem Messer bedroht. Lass die Wumme zu Hause, und kauf dir am Zielort ein Fläschchen CS Gas wenn du solche panischen Psychosen hast.

    Hört sich nicht gerade nett an...

    Vom Inhalt kann ich mich aber anschließen.