Nachtsicht-/Infrarotzielfernrohr

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 12.187 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. August 2007 um 00:45) ist von R***.

  • Hallo alle miteinander,
    gibt es Nachtsicht-/Infrarotzielfernrohre und sind diese erlaubt?
    und weiß jemand, sofern es solche geben würde, wie der preis für diese dinge steht?
    lg
    hw_30

    Gibt dir das Leben eine Zitrone - mach Limonade daraus

    ( - verlange Salz und Tequilla) *lol*

  • Zitat

    Original von hw_30
    gibt es Nachtsicht-/Infrarotzielfernrohre und sind diese erlaubt?

    Ja und Nein - es sei denn Du bist bei einer Behörde oder beim Bund.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • 100% korrekt,

    In der USA gibts Nachsichtzielfernrohre von nen paar huntert Dollar bis locker 3000 Dollar.
    Darf man hier in Deutschland aber nicht importieren.
    Wenn man mit einem Nachsichtgerät durch ein Zielfernrohr zielt, ist es aber erlaubt.

    MfG James

  • Zitat

    Original von James 18
    100% korrekt,

    In der USA gibts Nachsichtzielfernrohre von nen paar huntert Dollar bis locker 3000 Dollar.

    Anfang der 90er kriegte man sowas hierzulande auf jedem Trödelmarkt für knapp 100DM - bis die Polizei drauf aufmerksam wurde.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Du darfst dir aber eine nachtsichttaugliche Zieleinrichtung zulegen, und eine Nachtsichtbrille aufsetzen. Funktioniert genauso, ist auch legal (sogar in Deutschland).

    Ich weiß nicht wie es in Deutschland genau gesetzlich geregelt ist, aber eventuell ist es nur dann illegal wenn es zusammen in einem Gerät ist. Sprich wenn es 2 getrennte Geräte sind (zB ein ZF + Hensoldt NSV-80) könnte es legal sein. Dafür bin ich aber mit euren Gesetzen zuwenig vertraut.

    Gruß Georg

    *edit* verstehentlich legal statt illegal geschrieben :ngrins:

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (9. August 2007 um 22:14)

  • Verboten sind alle Arten von elektronisch bildverstärkernden Zielgeräten, also auch Vorsatzgeräte wie die der Bundeswehr.

    Dies betrifft zwar theoretisch auch die neumodischen "digitalen" ZF, aber da diee gegenüber normalen keinerlei Vorteile haben stört sich niemand dran, so lange der anti-Infrarot-Filter im Strahlengang bleibt.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Der Entenmann (9. August 2007 um 22:27)

  • Zitat

    Original von hoebler
    ...wofür brauchst du ein NACHTZIELGERÄT??? :new16:

    Ernsthaft? Die Teile sind spaßig. Vor Jahren habe ich mal auf einem Tag-der-offenen-Tür der belgischen Armee mit einem Luftgewehr (IIRC ein Diana) in einem abgedunkelten Zelt mit IR-Zielfernrohr auf eine Zielscheibe geschossen.

    War eine interessante Erfahrung - man sieht rundum NICHTS, und durch das ZF eine grünliche Scheibe :new11:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Z. Beispiel

    ein Aimpoint (ca 400-500,-)
    plus
    Nachtsicht Brille ab 3.Generation (ab 2000,-Euro aufwärts)

    Nachteil :

    Das Nachtsichtbrillen taugliche Aimpoint ist halt ein Rotpunktvisier ohne Vergrößerung.

    Ist aber bis ca 70 Meter kein Problem.

    Die einzig legale Art in D , Nachts Sauen zu bejagen.

    Es sei denn es ist Vollmond, da langt meistens ein 56 er Objektiv Durchmesser vom namhaften Hersteller.
    (Zeiss Swarovski, Schmidt und Bender, Leupold)