Hi
Kenne mich mit dem Thema nicht so aus, da meine Interessen im Bereich LP, LG und KK liegen.
Ich lese aber immer wieder im Forum, dass die in Österreich ab 18 frei erhältlich sind. Jetzt habe ich aber im Pyrotechnikgesetz folgendes gefunden:
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§ 12. (1) Besitz und Verwendung von Knallraketen und Knallpatronen zur Starenabwehr sind
nur auf Grund einer besonderen Bewilligung zulässig; diese Gegenstände dürfen nur dem
Inhaber einer solchen Bewilligung überlassen werden.
(2) Die Bewilligung nach Abs. 1 ist auf Antrag Personen zu erteilen, die
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
b) die Annahme rechtfertigen, daß sie Knallraketen und Knallpatronen zur Starenabwehr
nicht mißbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden, mit solchen vorsichtig und
sachgemäß umgehen und diese bis zu ihrer Verwendung sorgfältig verwahren werden, und
c) einen Bedarf an Knallraketen und Knallpatronen zur Starenabwehr nachweisen.
(3) Einfuhr, Überlassung, Besitz und Verwendung von Knallraketen zur Starenabwehr mit
einer Steighöhe von mehr als 100 m sind verboten.
So wie ich das sehe benötigt man auch bei uns also auch eine Bewilligung um sie zu erwerben.
Hier nachzulesen.
Evtl kann mich da jemand aufklären.