HS 4 Gas 8mm

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 6.862 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. August 2002 um 22:01) ist von ostwock.

  • Hallo,

    hab auf meinem Dachboden eine HS 4 Gas/Alarm
    8mm gefunden. Kann mir jemand sagen wie alt
    das teil ist und was die Pistole heute kostet?
    Hab auch noch eine WADI D.B.P.A Gaspistole 8mm gefunden ich hab keine Ahnung von den Teilen.
    Sind woll noch von meinem Großvater.
    Kan mir jemand was zu diesen Pistolen sagen?

  • Wie lauten die PTB-Nr. der Waffen?

  • hab die Pistolen gerade noch mal angeschaut da
    steht nichts von PTB auf der WADIE steht nur
    GAS-Schreckschuss 8 Schuss D.B.P.A
    Auf der HS steht nur HS4 Gas Alarm 8mm
    drauf

  • ja wen die Waffen kein PTB habe darf ich sie
    den dan nicht haben? auch wen ich sie gefunden habe?

  • Hallo,
    schau nochmal genau nach, kleines P gosses T und kleines B alles Grossbuchstaben und eine Nummer darunter.Alles in einem kleinen Kreis ca.5-6 mm Durchmesser.Ist bestimmt irgendwo denn so alt sind die Teile auch wieder nicht.Denn es sind ja 8mm
    gruß pitt

  • Zitat

    Original von HS4
    Hallo,

    hab auf meinem Dachboden eine HS 4 Gas/Alarm
    8mm gefunden. Kann mir jemand sagen wie alt
    das teil ist und was die Pistole heute kostet?
    Hab auch noch eine WADI D.B.P.A Gaspistole 8mm gefunden ich hab keine Ahnung von den Teilen.
    Sind woll noch von meinem Großvater. Kan mir jemand was zu diesen Pistolen sagen?

    Wenn es sich um Erbmasse handelt, gibt es doch eine Möglichkeit, eine WBK zu bekommen !?

    Oder ??

  • Nein, keine Chance. Ich hatte auch mal Signalwaffen ohen PTB gefunden, ebenfalls in Opa's Kiste. Ich habe versucht eine Sammler-WBK zu bekommen. Nichts zu machen. Am Ende mußte ich die Waffen kostenpflichtig vernichten lassen, mit Nachweis, um einer Anklage wegen illegalem Waffenbesitz zu entgehen. Lest dazu mal meinen Bericht in der Sammler-Rubrik zur "Perfecta G3". Hier der Link: http://../wb/thread.php?…87595264c5836fc - Wer die Sammler-Rubrik kennt, ist klar im Vorteil! :))*gr*

    Waffen ohen PTB hätten bis zur Amnestie 1976 gemeldet werden müssen. Dann wären sie in eine WBK eingetragen worden. Nachträglich kann man sie nun nicht mehr legalisieren. Ein Einzelbeschuß bei der PTB ist nicht möglich. Ich kann nur dringend anraten, dich von den Teilen zu trennen, und diese einer berechtigten Person zu überlassen (Büchsenmacher), etc.!

    Es ist laut Gesetz hier klar der Tatbestand des illegalen Waffenbesitz erfüllt! Albern aber wahr!

    Mir hat der Versuch eine Sammler-WBK dafür zu bekommen, eine Menge Scherereien gebracht, und Geld gekostet hat es mich. Die Waffen waren auch futsch...und Tschüß!!! :evil:

    Hier mal ein Auszug aus meinem "Perfecta"-Bericht:

    ...Nach Ablauf der Anmeldefrist (1.6.1976) darf die tatsächliche Gewalt über anmeldepflichtige, jedoch nicht angemeldete Waffen nicht mehr ausgeübt werden. Das bedeutet, dass man zum Besitz der Schreckschußwaffen ohne PTB-Kennzeichnung ein Bedürfnis benötigt. Ein Bedürfnisnachweis als Sportschütze entfällt bei Schreckschußwaffen. Eine Alternative wäre noch § 32 Abs. 1 Nr. 4 WaffG. Dann müsste man glaubhaft machen, als Waffensammler wissenschaftlich oder technisch tätig zu sein, oder durch den Erwerb von Schusswaffen eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung anzulegen oder zu erweitern. Wie soll man das bei Schreckschußwaffen herleiten? Die Anforderungen für den Erhalt einer WBK für Sammler sind als ausserordentlich schwierig und kostenintensiv zu bezeichnen.
    Unverzüglich nach dem Auffinden der beiden alten Perfecta-Pistolen hatte ich als gesetzestreuer Bürger diese bei der zuständigen Kreispolizeibehörde gemeldet, um mich nicht dem Straftatbestand des illegalen Waffenbesitzes schuldig zu machen. Aufgrund der oben geschilderten Rechtslage wurde ich von der Behörde ultimativ aufgefordert, die beiden Pistolen, zusammen mit weiteren alten Fundstücken, vom Büchsenmacher vernichten zu lassen, und darüber einen Vernichtungsnachweis vorzulegen. Dieser Aufforderung bin ich selbstverständlich, wenn auch schweren Herzens, nachgekommen. Es bleibt festzuhalten, dass es in Deutschland nahezu unmöglich ist, eine legale Sammlung alter Signalwaffen ohne PTB-Kennung aufzubauen und weiterzuführen. Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass das deutsche Waffengesetz meines Erachtens keiner Verschärfung bedarf, da die illegalen Waffen naturgemäß nicht reglementiert werden können und ristriktivere Gesetze somit nur den ohnehin gesetzestreuen Bürger treffen....

    gunimo :cry:

  • Nochwas zum Thema Erbschaft: Die Geschichte mit der Fundsache bei Opa kauft Dir auf der Kreispolizeibehörde keiner ab, auch wenn es so ist. Als Erbschaft gilt bei Waffen nur, was niedergeschrieben wurde. Wenn der Opa seine Gaspistolen 1976 angemeldet hatte, und sie damit legal sind, dann kann man sie behalten. Ansonsten ist es eine ererbte ILLEGALE WAFFE und damit darf man sie nicht Besitzen.

    gunimo

  • Zitat

    Original von gunimo
    Ansonsten ist es eine ererbte ILLEGALE WAFFE und damit darf man sie nicht Besitzen.


    Das ist so nicht ganz richtig. Auch vorher illegal bessesene Waffen können per Erbschaft
    legal den Besitzer wechseln. Wichtig ist, dass man wirklich der Erbe ist. Ist man kein direkter
    Erbe, so muss es per Testament bestädigt sein. Die Waffe muss innerhalb einer bestimmten
    Frist nach Bekanntwerden des Erbes gemeldet werden. Angenommen der Erblasser ist
    schon 2 Jahre tot und erst dann wird die Waffe gefunden, so ist das Erbe erst dann bekannt
    und die Frist beginnt.
    Aber jetzt kommts.......Die Behörde, die die WBK austellt, kann eine Sachkundeprüfung verlangen.
    Die Zuferlässigkeit wird geprüft, Vorstrafen etc. Danach wird entschieden. Einzig allein das
    Bedürfnis muss bei Erbschaft nicht nachgewiesen werden. Zu dem Verwaltungskram kommen
    noch die finanziellen Geschichten. WBK kostet etwa 75 Euro. Die Aufbewahrung und der
    Umgang muss genauso wie mit einer scharfen Waffe gehandhabt werden (in dem Fall jetzt).
    Was will man dann mit einer PTB freien Waffe? Auser sie zu sammeln, kann man nicht mit
    machen. Knallen darf man damit nur auf einem Schießstand. Mein Tip deshalb: Waffen
    bei der Behörde abgeben und eventuell mit Protokoll bestädigen oder versehentlich in den
    Hecksler fallen lassen und Ruh ist.

    Pellet

  • also bei deinen waffen handelt es sich um alte 8mm kaliber (mit wachs/pfilzverschluß)
    das system ist nicht mit heutigen selbstladeschreckschußpistolen vergleichbar

    die waffen haben keinen beweglichen schlitten
    auch gibt es kein patronenlager!
    der lauf ist frei (hat keine sperren)
    das magazin ist fest in den griff eingebaut und wird von schrägrechtsoben geladen
    die (zentralfeuer)patronen sind ca. 25mm lange alu röhrchen ohne rand oder ring
    sie werden von der mag.feder vor den lauf gedrückt
    nach dem zünden fliegt der pfopfern der patrone durch den lauf und baut druck auf
    ein teil dieses druckes wird genutzt um durch eine seitliche rille an der linken seite die parrone nach rechts auszublasen(auswerfen (wie sie auch geladen wurde))

    also recht intressante technik

    mfg G19

    "get yourself a glock, and lose that nickle plated sissy pistol"

  • ACHTUNG

    Habe hier den Jubi Katalog von HS. Die Mun wurde von Hs selbst hergestellt und zwar vor 1972. Daher ist kein PTB drauf. Also ist diese Waffe EWB pflichtig