Schreckschuß: Transport nach Schweden legal?

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 5.195 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Februar 2006 um 16:57) ist von AlterSchwede.

  • Hallo!

    Ich kenne mich mit Schreckschusswaffen überhaupt nicht aus, das vorab.

    Ich bin von einem Schweden gefragt worden, ob ich ihm eine Colt Gouverment mit nach Schweden bringe...

    Sie zu kaufen ist ja kein Problem, ich bin ja dezent über 18 *lol* , und was ich weiß ist, dass ich sie ohne KWS transportieren darf, wenn sie verschlossen in einem Köfferchen liegt und vielleicht auch noch das Magazin woanders verstaut ist. So weit, so gut.

    Aber: darf ich sie auch mit nach Schweden nehmen? (natürlich auch dort nicht öffentlich usw.) Ich meine quasi Transport von Haustür zu Haustür.

    Ich würde dem Schweden ja gerne den Gefallen tun, aber natürlich deswegen nicht in irgendeiner Weise selbst in Schwierigkeiten kommen.

    Dank euch...

    HW77k :F:Hawke NiteEye 6,5x20-50AO-- HW97k :F:-Simalux 6-24x50AO

  • Zitat aus einem anderen Forum, wo wiederum das schwedische Zollrecht zitiert wird:

    - quote -

    Waffen und Munition dürfen ohne Erlaubnis weder ein- noch ausgeführt werden. Als Schusswaffen werden Waffen bezeichnet, mit denen Kugeln, Schrot, Harpunen oder andere Projektile mit Hilfe von Pulver- oder Kohlensäureladungen, komprimierter Luft oder ähnlichen Treibmitteln verschossen werden können. Zu den Schusswaffen zählen auch z.B. Tränengas- oder Pfefferspraygeräte, Armbrüste sowie Start- und Signalwaffen, die mit Patronen geladen werden. Als Munition werden unter anderem Patronen, Projektile und Zündhüte bezeichnet.

    - end of quote -

    Gruß

    Mike

  • Der schwedische Originaltext ...... :nuts:

    - quote -

    Vapen och ammunition får inte föras in till eller ut ur Sverige utan tillstånd. Med skjutvapen menas vapen med vilka kulor, hagel, harpuner eller andra projektiler kan skjutas ut med hjälp av krutladdningar, kolsyreladdningar, komprimerad luft eller liknande utskjutningsmedel. Som skjutvapen räknas också t ex tårgas- och pepparsprayanordningar, armborst, samt start- och signalvapen som laddas med patroner. Med ammunition menas bl a patroner, projektiler och tändhattar.

    - end of quote -

    Mike

  • Viele Artikel des täglichen Lebens kann man innerhalb der EU frei transportieren und bewegen. Aber Waffen fallen nun einmal nicht darunter.
    Und gerade bei Feuerwaffen gibt es große Unterschiede unter den einzelnen Ländern. Wenn ich richtig informiert bin, sind SSW in den Niederlanden nicht erlaubt; auch das Vereinigte Königreich sagt Nein zu den Gasern.

    Sofern man sich nicht so gut mit den jeweiligen Gesetzen auskennt - lieber Finger weg! Sonst kommt man in Teufels Küche!

    Muss ja einen Grund haben, warum ein Schwede eine Privatperson fragt und nicht bei VAPEN-ONLINE.se (oder so ähnlich) bestellt.
    :confused2:

  • mike,


    besten Dank, dann lass ich das wohl mal!

    Und danke für den schwedischen Text. Den schicke ich dann dem Schweden, damit er sieht, dass es nicht meine Unfreundlichkeit ist, wenn ich es nicht mache.

    @BallerBolle,

    ebenso danke für das schnelle statement!

    Gruss
    stephan

    HW77k :F:Hawke NiteEye 6,5x20-50AO-- HW97k :F:-Simalux 6-24x50AO

    Einmal editiert, zuletzt von AlterSchwede (10. Februar 2006 um 16:59)