Reck P6 8mm Bj 69

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 3.448 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. November 2005 um 20:50) ist von 260283.

  • Hallo, ich habe mir eine alte Schreckschußwaffe ersteigert, und zwar eine Reck P6. Das ist wohl die Gasvariante der Reck P8, welche eine scharfe 6,35ér ist.
    Jedenfalls hat die P6 keinerlei Laufsperre (hat aber :ptb: ), der lauf ist durchgängig 6.35mm, lediglich oben und unten am Lauf ist eine kleine Nut eingefräst.
    Meine Frage: mit der heutigen 8mm Knallmunition dürfte die Waffe doch wohl kaum richtig funktionieren, denn bei dem offenen Lauf wird mit Sicherheit nicht genug Gegendruck erzeugt, um zu repetieren.
    Mit meinen RWS hatte ich jedenfalls gleich 2 Hülsenklemmer als ich sie ausprobiert habe.
    Hat jemand Erfahrung mit diesen alten Gaswaffen? Vielleicht gibt es ja noch Patronen, die genug Druck haben, die Ladungen scheinen von Hersteller zu Hersteller doch recht unterschiedlich zu sein. Oder wäre es erlaubt, vom BüMa einen Steg einsetzen zu lassen ? Damit müsste es dann funktionieren.
    Ansonsten wäre es wohl nur noch ein hübsches Deko Stück.
    Gruß
    Roxen

    Einmal editiert, zuletzt von ROXEN (9. November 2005 um 14:01)

  • Hallo,

    diese alten Gaswaffen haben dann ein "Reduzierstück" in die Mündung eingesetzt/eingeschraubt bekommen, welches nur ein ca. 3mm starkes Loch freiläßt, und dadurch den "Rückstoß" erhöht.

    Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

    Gruß vom Mauserman

    Ein Baum ist stark durch seine Wurzeln - ein Mensch ist stark durch seine Freunde.

  • Wenn ich deine Beschreibung richtig deute, so fehlt deiner Waffe die Laufsperre, sprich: Sie ist entfernt worden!
    Denn auch die ältesten P6 mit PTB haben eine durchgehende Laufsperre aus gehärtetem Stahl, der vor dem Eingießen in die Waffe in den Stahllauf eingestetzt wurde.

    Das Ergebnis der Bearbeitung ist, dass die Waffe ihre Zulassung verloren hat.

    Wende dich an den Verkäufer, erkläre ihm, dass er dir gerade eine illegale Waffe verkauft hat!
    Verlange Erstattung aller Kosten (egun o.Ä. werden deinem Wunsch an den Verkäufer wohl zustimmen), die Waffe müsste einem BüMa zur Vernichtung des Rahmen-/Laufstücks übergeben werden (alle anderen Teile der Waffe sind ja völlig legal).

    Sicherheitshalber solltest du aber mal ein Bild einstellen, dass den Lauf von innen zeigt!

    Stefan

  • hmm, aber das müßte man doch sehen, wenn da etwas entfern wurde, und das sieht mir ganz und garnicht danach aus.
    Seit ihr sicher, das da bei diesen alten Gaswaffen eine Laufsperre drin ist?
    War nämlich bis jetzt auch der Meinung, das es ältere Gaswaffen ohne Laufsperre gibt, bei einigen Revolvern war das ja bis in die 80ér noch so, das die komplett offen waren (z.B. der S.A. Revolver von Reck, weiß jetzt die genaue Bezeichnung nicht).
    Ich dachte, das mit der alte, wesentlich stärkeren 8mm Patronen ein Repetieren noch möglich war.
    Ausserdem denke ich , das wegen der ziemlich großen Schlitze über und unter dem Lauf kein 6,35ér Geschoß den Lauf verläßt, die Gase würden einfach dran vorbei fliegen(aber dann würde sie bestimmt repetieren :)) )
    der Text bei der Auktion war folgender:
    *wegen einiger Fragen: die Waffe ist in der Originalausführung, sie wurde nie geändert, es muß heißen alte Ausführung -senkrechter Schlitz an der Laufmündung -mit PTB-ZeichenNr48-69*
    Aber ich werde jetzt mal zum BüMa fahren, und Ihn selbst fragen. Falls da wirklich
    was geändert wurde, wird die Rückerstattung des (nicht besonders hohen) Kaufpreises das kleinste übel sein, was der Verkäufer zu befürchten hat !
    HWJunkie
    Leider sind meine Bilder größer als 98KB, könnte es höchstens per Mail schicken!

  • Zitat

    Original von ROXEN
    HWJunkie
    Leider sind meine Bilder größer als 98KB, könnte es höchstens per Mail schicken!


    Möglichkeit A:
    http://tinypic.com/

    Möglichkeit B:
    Kostenloses programm wie zB Irfan View runterladen und Bilder verkleinern/stärker komprimieren.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

    Einmal editiert, zuletzt von XXL (9. November 2005 um 14:57)

  • hallo leute !
    ich habe diese waffe/auktion auch in http://www.e....de gesehen und mich gewundert. danach habe ich einen sammlerkollegen gefragt. tatsächlich soll die waffe ohne laufsperre hergestellt worden sein. glauben kann ich das zwar auch kaum, aber es soll tatsächlich so sein. man müßte mal bei reck anfragen, um klärung herbeizuschaffen. gruß 260283

  • Nach meiner Erinnerung ist dieses Modell in 2 Ausführungen seinerzeit von Reck gefertigt worden, Kal. 6,35 und 8mmK.

    Die 8mmK Ausführung wurde mit einer längs/vertikal eigesetzten Laufsperre versehen.

    Auf dem Bild nicht eindeutig zu erkennen, trotzdem vermute ich anhand der "sauberen" Ausfräsung dass hier eine FEM-Maschine zum Einsatz gelangte, aber die Sperre fehlt definitiv!

    Dies ergibt eindeutig nur die Schlussfolgerung illegal - hier hilft auch das Argument nicht, dass bei Revolvern früher keine oder nur minimale Laufsperren verbaut wurden. Bei Revolvern konnten bauartbedingt die Trommelbohrungen als "Sperren" ausgelegt werden.

    Vernichten lassen, mit Beleg falls "Mitleser" auf die Auktion aufmerksam geworden sind, Kosten vom Verkäufer erstatten lassen. Oder der Verkäufer stimmt einer Begutachtung zu, mit allern möglichen Folgen!

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (9. November 2005 um 20:03)

  • Der Mündungsstummel scheint abgefeilt zu sein, danach ist wohl die Sperrplatte entfernt worden.

    Gruß
    Incubulus

    Arcana publicata vilescunt; et gratiam prophana amittunt.
    Ergo: ne Margaritas obijce porcis, seu Asino substerne rosas.

  • wenn das so ist, wie ihr alle vermutet, dann müßte doch ROXEN eigentlich gegen den verkäufer strafanzeige wegen verstoß gegen das waffengesetz erstatten, oder ? gegen solche leute muß doch vorgegangen werden, die rücken uns (anständige) sammler nämlich immer ins falsche licht !

  • Ich war heute nachmittag im Waffenladen und hab die Pistole gleich dagelassen.
    Wird jetzt zum BüMa geschickt und verschrottet, dann bekomme ich ein Zertifikat darüber und damit soll ich dann den Verkäufer Konfrontieren. Ich werde mir auch noch die Egunseite ausdrucken. Was meint Ihr, soll ich damit zur Polizei gehen?
    Ist ja eigentlich schon dreist, da hat man selbst keine Ahnung und kommt dann wegen so einem mist in Teufels Küche.

  • @ROXEN

    zumindest würde ich den verkäufer dieser reck mal an egun melden, damit sie ihn sperren. das kann doch wohl nicht sein, daß er manipulierte schreckschußwaffen so einfach verkauft !