Hab zwei neue Ventile. Bei beiden das selbe Spiel... Auch kein Fremdkörper im System. Ich könnte mir vorstellen, dass U was am TP der Am850 verändert hat, um den Umbau auf Pressluft zu erschweren.
Dominator 1250 schwächelt?
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Ich habe noch keinen verstopften TP bei einer AM gesehen.
Kannst du mit einer Endoskop-Kamera aber leicht prüfen.
Lauf raus und mit dem 90°-Spiegel von oben reinschauen.
Allerdings hat die AM eine andere Schlagfeder. -
Ja, bei 300 bar geht es nicht mehr auf, aber vielleicht sind es ja 150 bar + ?
Ich kann, wie jeder andere auch, keine Ferndiagnose stellen, meine Antwort betraf die Sachlage allgemein. Also das ein Ventil mit zu hohem Druck durchaus sehr wenig V0 erzeugen kann.
VG
Rotex -
Hab zwei neue Ventile. Bei beiden das selbe Spiel... Auch kein Fremdkörper im System. Ich könnte mir vorstellen, dass U was am TP der Am850 verändert hat, um den Umbau auf Pressluft zu erschweren.
Nein, U hat nichts am Transferport geändert.
Und ich bin mir nicht sicher , ob ein privater Umbau der AM850 auf Pressluft legitim ist ?VG
Rotex -
Solange die Energie nicht über 7,5 Joule steigt
ist der Umbau legal. -
Biste Du Dir da sicher?
Ich weiß nicht, die Waffe hat eine PTB Zulassung als Co² - Gewehr .
Und die Energie legt der Hersteller fest und nicht der Bastler.VG
Rotex -
Die max. Energie legt der Gesetzgeber fest.
Die Bedingungen sind im §9 BeschG nachzulesen.
Die PTB-Zulassung ist nur für den Hersteller relevant
(anders als bei SRS-Waffen). -
Der Hersteller hat festgelegt und durch die PTB prüfen lassen, ein Co² Gewehr welches mit dem Druck von C0² (je nach Temperatur um die 60 bar) die 7,5 Joule Grenze gemäß den üblichen Spezifikationen nicht überschreitet.
So ein Baumuster wurde dann von der PTB geprüft und freigegeben. Inwieweit der Endkunde dann das Gewehr umarbeiten darf , steht u.a. im Waffengesetz. Aber wie auch immer, ich werde nächste Woche das Thema bei der PTB ansprechen.VG
Rotex -
Inwieweit der Endkunde dann das Gewehr umarbeiten darf , steht u.a. im Waffengesetz.
Genau. Und das untersagt nur die Bearbeitung wesentlicher Teile.
Aber wie auch immer, ich werde nächste Woche das Thema bei der PTB ansprechen.
Die wissen das sicher nicht, das sind keine Juristen.
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Du, ich will hier kein Fass aufmachen, es interessiert mich nur .
Ich habe mal für solche Arbeiten die private Waffenherstellerlaubnis gebraucht.
VG
Rotex -
Die brauchst du nur wenn du wesentliche Teile bearbeiten willst.
Dazu gehört allerdings schon ein Laufgewinde für einen Schalli
denn der Lauf ist latürnich wesentlich.
Oder für eine komplette Neuanfertigung; auch wenn wesentliche
Teile nur fertig bezogen und eingesetzt werden. -
Meinst Du der druckregulierende Teil / Antrieb ist nicht wesentlich ?....ich weiß es nicht?
VG
Rotex -
Wesentliche Teile sind im WaffG abschliessend aufgezählt.
Abschliessend bedeutet: nur genau die dort Genannten. -
..........auch für Luftgewehre?
Ist doch ein wenig Grauzone , oder nicht?
VG
Rotex -
Luftgewehre sind nicht getrennt geregelt. Für die gilt
das Gleiche wie für alle anderen Waffen auch.
Nein, da ist nichts grau. Der Gesetzgeber hat weitere
Regelungen nicht für erforderlich gehalten. Es gab
durchaus andere Vorschläge, die wurden aber nicht
ins Gesetz übernommen. Die einzige Ausnahme ist
der Umbau aus zuvor erlaubnispflichtigen Waffen.
Damit wurde zu viel Schindluder getrieben, daher ist
das jetzt erlaubnispflichtig geworden
(Der Erwerb/Besitz; der Umbau war das schon immer) -