"Verdeckes Führen" ?!

Es gibt 150 Antworten in diesem Thema, welches 51.156 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Februar 2018 um 08:54) ist von Nashorn.

  • Olja, sei bedankt. Besonders unterhaltsam in dem von Dir gefundenen Thread ist dieser Link:

    'Walter D. (72) war zum Zeitungholen zum Bahnhof in Bad Reichenhall gefahren und ahnte nichts Böses. "Plötzlich wurde ich von hinten niedergeschlagen", erinnert er sich. Dann spürte er wie man ihm Handschellen anlegte. Aha, die Polizei. Aber warum? [...]'

    http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.oberlan…1779f1e8cf.html

    Da will man gar nicht erst wissen, wie die mit jungen Burschen umgehen, die noch voll im Saft stehen. Von wegen... nicht Amerika, kein Vergleich etc. :thumbsup:

    2 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (8. Februar 2018 um 10:32)

  • Manchmal muß man einfach auch mal den gesunden Menschenverstand einschalten, denn wer der Meinung ist, eine Schreckschusswaffe offen zu tragen, kauft sich diese und spaziert mal ne Runde durch die Innenstadt. (Oftmals hilft nur eine Überzeichnung, damit einige das kapieren)

  • Ist es eigentlich so schwer zu verstehen, das nur um die Rechtsgrundlage bzgl. offenen tragens gefragt wurde ?
    Auch dem letzten Honk hier sollte klar sein, das es keine gute Idee ist, die Schreckschuss offen zu tragen.
    Oder hälst du die Leute hier für voll-verblödet ?

  • Dem letzten Honk sollte auch klar geworden sein, dass sich das offene Führen einer Schreckschusswaffe aus § 10 Abs. 4 WaffG ergibt.

    Eine Einschränkung wird von der Erlaubnisbehörde durch eine in den KWS eingetragene Auflage des verdeckten Führens erreicht.

    Eine Auflage ist eine mit einem Verwaltungsakt verbundene Bestimmung, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird.

    Das offene Führen ist zwar rechtlich grundsätzlich möglich, scheitert aber an der Lebenswirklichkeit.

  • Eigentlich beschreibt der Link das ganz gut:
    https://www.tactical-dad.com/waffen/schreck…n-offen-tragen/

    Wenn nicht anders im KWS vermerkt und jemand meint, die Puste offen führen zu wollen, weil es ja sein Recht ist..dann hat er evtl. mit diesen Folgen zu rechnen

    Zitat daraus:
    -Anzeige wegen Belästigung der Allgemeinheit ((Owi)
    -Anzeige wegen Vortäuschen einer Straftat (Vergehen)
    -In Rechnung stellen der Einsatzkosten
    -Beschlagnahme zur Einziehung der Waffe ist im WaffG bei verstößen VORGESCHRIEBEN
    -Meldung an die Waffenbehörde mit der Bitte den Waffenschein zu entziehen um derartige "Ordnungsstörungen" zu unterbinden
    -Gefahrenabwehrende Sicherstellung der Waffe und des Waffenscheines bis zur Klärung durch die Waffenbehörde

    Es gibt eben noch andere Rechte, das sollte auch jeder Honk dann wissen

  • Und bitte, bitte niemals mit einer legal offen geführten Waffe eine Polizeistation aufsuchen. Das könnte so ähnlich enden. :D

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  • Es gibt da genau eine Sache, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
    Wenn ich aber als Laie mir eine SSW besorge und einen kws beantrage, öffne ich max das Waffengesetz mit all seinen Paragraphen und studiere und halte mich da dran.
    Wenn dort nix steht im Bezug zum Tragen der SSW liegt es im ermessen der Person wie er sie trägt.
    Dritte Seiten ist man nicht verpflichtet zu wälzen, zumal es dort hin keinen Verweis gibt.

    Ich lehne mich jetzt sogar so weit aus dem Fenster, wo steht das ich mich bei Beantragung des kws mit dem Waffengesetz vertraut machen muss.
    Nirgends beim beantragen steht das ich es auswendig lernen muss oder eine Prüfung diesbezüglich machen muss.

    Wenn ich eine Auto Führerschein mache dann lerne ich wie ich mich zu verhalten habe und was Gesetz ist und was nicht, das gleiche als Lkw Fahrer, die lernen von der pieke auf wie Ladung zu sichern ist usw.

    Es kann doch kein unbeschriebenes Gesetz sein das man sich ja beim Kauf einer SSW mit dem Waffengesetz auseinander setzen muss.
    Lediglich was im kws steht, ist Gesetz, mehr nicht.

    Das gleiche im Bezug auf Luftgewehre, wenn Opa kein Internet hat und seit Jahren hängt die Diana an der Wand, dann ist das so.
    Wo hängt denn bitte das Gesetz für jeden ersichtlich aus?
    Sicherlich schützt da Unwissenheit nicht, aber das wäre mal ein Schritt nach vorne wenn sowas öffentlich gemacht wird.

    LG
    Sascha

  • Das oberste Gesetz muss bei Unkenntnis der Gesetzeslage der gesunde Menschenverstand sein.

    Der Staat geht grundsätzlich davon aus, dass der mündige Bürger sich selbst umfassend informiert. Gesetze treten in Kraft mit Verkündung im Bundesgesetzblatt. Zugang zu Gesetzen kannst Du auf vielerlei Art erhalten, z. B. online oder offline (u.a. öffentliche Bibliotheken).

    Niemand wird Dir ein Faltblatt mit der Gesetzeslage für alle Eventualitäten geben können, zumal in unserem Rechtssystem möglichst viele individuelle Lebenssachverhalte der Rechtsnorm untergeordnet werden. Und da es unzählige Lebenssachverhalte gibt, gibt es auch keine einfache Übersicht, auf der alles für alle Fälle drauf stehen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (8. Februar 2018 um 13:20)

  • Der Irrsinn dahinter ist doch der, ich laufe mit meiner Frau durch Berlin und finde einen Laden der Verteidigungsmittel anbietet, jetzt interessieren wir uns für Pfefferspray und andere Möglichkeiten, da wird ne SSW aus der Vitrine gezaubert mit den Worten "guck mal wie toll die in der Hand liegt" und zack ist die gekauft.
    Das einzige was er vielleicht erwähnen wird wäre "fuchtel auf der Straße damit nicht so rum" oder "mach nen kws und du darfst tragen".
    Mehr erfährt man ja nicht vor Ort, am Ende kramt man im Netz umher und findet sämtliche Brocken und versteht nur die Hälfte.
    Seht euch doch an wie man Mühe hat etwas drüber zu erfahren ob offen oder nicht offen tragen, der Verstand sagt natürlich verdeckt, aber nen Gesetz gibt es dazu nicht.

  • Der Waffenhändler muss Dich in den Grundzügen belehren, deshalb liegen im Versandhandel auch immer Hinweisblätter bei, wenn man eine Schreckschusswaffe bestellt.

    Der mündige Bürger muss sich in seinem Interessenbereich - abseits von zwingenden Belehrungen - selbst informieren. Im Zweifel steht Dir die Behörde für die Klärung Deiner Fragen zur Verfügung.

    P.S. Alternative: Rechtswissenschaften studieren. Blöd ist nur, dass das Recht so viele Facetten und Spezialgebiete hat, dass kein Jurist alles in allen Bereichen rechtssicher deuten kann. Deshalb ist der "Wald- und Wiesen-Anwalt" eine aussterbende Art. Der Trend geht zur fachlichen Spezialisierung.

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (8. Februar 2018 um 13:38)

  • Seht euch doch an wie man Mühe hat etwas drüber zu erfahren ob offen oder nicht offen tragen, der Verstand sagt natürlich verdeckt, aber nen Gesetz gibt es dazu nicht.

    Ständig regen wir uns darüber auf, dass in Deutschland immer alles umfassend geregelt werden muss, wir seien doch schließlich mündige Bürger.
    Und nun ist da so ein Fall, wo es eben nicht in ein Gesetz geschrieben ist und schon geht das Gezeter wieder los. Obwohl allen der eigene Verstand sagt, dass offen tragen Mist ist, wird der Schrei nach einem Gesetz laut, in dem das festgeschrieben steht.

    Was wollen wir eigentlich?
    Noch mehr Regelungen?
    Können wir haben, ein paar sinnlose Sachen denken sich die Gesetzgeber schon noch aus, keine Angst!

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Die wissen doch selbst schon nicht mehr was sie schreiben, sind kartuschen Munition oder ist Munition wo was raus fliegt , sind SSW scharfe Waffen usw..?
    Die Gesetzte sind so extrem verallgemeinert das am Ende nichts zutrifft und keiner weiß was richtig ist.

    So auch das führen, bei einem steht im kws verdeckt, bei dem anderen steht nichts und im Netz ist alles schwammig.

    Ich möchte einfach eine klare, verständliche Regelung, wenn es dazu kein Gesetz gibt, kann mich dafür auch keiner verklagen.

    Es heißt ja auch nicht innerorts 50 fahren und bei eigenem ermessen 60km/h.
    Einfach klipp und klar Waffen, SSW usw trennen und passende Gesetze zu jeder Gattung.
    Am Ende weiß keiner was richtig oder falsch ist, wir hier können alle klar denken, aber was ist mit dem der hier nicht angemeldet ist und nicht ganz helle?

  • So auch das führen, bei einem steht im kws verdeckt, bei dem anderen steht nichts und im Netz ist alles schwammig.

    Soweit waren wir doch schon. Ohne entsprechende behördliche Auflage grundsätzlich kein (Waffen-)rechtlicher Zwang zum verdeckten Führen. Jedoch gibt es damit kollidierende andere Normen und auch die Macht des Faktischen.

    Es heißt ja auch nicht innerorts 50 fahren und bei eigenem ermessen 60km/h.

    Es gibt aber eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die nur bei Nässe greift (oft auf Autobahnen zu sehen). Da stellt sich die Frage, was Nässe ist. Das steht so nicht im Gesetz. Unbestimmte Rechtsbegriffe werden durch die Rechtsprechung definiert und fortentwickelt.

    2 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (8. Februar 2018 um 13:54)

  • Soweit waren wir doch schon. Ohne entsprechende behördliche Auflage grundsätzlich kein (Waffen-)rechtlicher Zwang zum verdeckten Führen. Jedoch gibt es damit kollidierende andere Normen und auch die Macht des Faktischen.

    Es gibt aber eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die nur bei Nässe greift (oft auf Autobahnen zu sehen). Da stellt sich die Frage, was Nässe ist. Das steht so nicht im Gesetz. Unbestimmte Rechtsbegriffe werden durch die Rechtsprechung definiert und fortentwickelt.

    Ok dann halten wir fest, für mich persönlich ist das gesamte Gesetz um die ssw herrum zu schwammig und zu verallgemeinert.
    Das ganze im Bezug zum führen und aufbewahren, jeden zweiten Tag fragt hier ja auch jemand da er es selbst nicht versteht, das bestärkt mich das ich nicht ganz allein so denke.

  • Das - also Dein Fazit - verstehe ich wiederum sehr gut.

    Ich bin auch kein Freund von dauernd neuen Gesetzen, Änderungen oder Verschärfungen, aber klipp und klar, was darf man und was darf man nicht.
    Dazu noch eine klare Trennung von SSW und scharfer Waffe, das verwirrt sonst zusätzlich.

    Wenn Erwin 40 Jahre der Meinung ist eine SSW mit kws zu führen und das ganze sichtbar, dann darf ihn dafür auch keiner belangen, er weiß es in dem sinne ja nicht besser. (außer gesunder Menschenverstand)

  • der Verstand sagt natürlich verdeckt, aber nen Gesetz gibt es dazu nicht.

    Und was spricht dagegen, danach zu handeln ?


    Was soll denn im KWS alles geregelt sein ? Es greifen je nach Situation ganz andere Regeln und Gesetze. Es ist z.B nicht verboten, auf meinem Privatgrundstück mit einer SRS rumzuballern (dazu brauch den noch nichtmal). Es schützt mich aber nicht gegen eine Anzeige wg. Lärmbelastigung..und das wäre noch die mildeste Variante, bevor das SEK anrückt.

  • Das gesellschaftliche Zusammenleben vieler Individuen ist wohl leider zu komplex geworden für einfache "Wenn x dann y"-Antworten.