nein, nicht zum Zweihandmesser
wie bereits in diesem Thread angesprochen;Welches Messer ist zum "führen" noch erlaubt. Komische Gesetzte und Regelungen ist ein Einhandmesser von der Gesetzesdefinition her ein Meser, welches einhändig verriegelt
ein solches Messer habe ich hier, es hat einen Nagelhau und ein Backlock, lässt sich aber ohne Probleme einhändig feststellen, beschrieben in diesem post: Messer beim Discounter. welches ich bereits ein wenig bearbeitet habe, sodass das Backlock nicht mehr in geschlossenem zustand verriegelt, die Klinge aber immernoch sicher an Ort und stelle hält und etwas Widerstand bietet, wenn ich das Messer ausklappen will.
Dazu musste ich nur mit einem Dremel mit Trennscheibe die Nase soweit herunterschleifen, dass sie nicht mehr voll feststellt.
das gleiche habe ich jetzt auch mit der anderen Nase in der Klinge vor, sodass die Fedder vom Backlock zwar noch greift, die Klinge aber durch Druck auf den Klingenrücken einzuklappen ist, ohne das Lock zu betätigen.
Dadurch ist das Messer kein (gesetzliches) Einhandmesser mehr, da es eben nicht feststellt.