Frage zu 7,5J Geschossenergiebeschränkung

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 6.594 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. August 2017 um 01:21) ist von Musashi.

  • Ich glaube, die Beschussverordnung ist da weniger hilfreich als das zugrundeliegende Beschussgesetz:

    http://www.gesetze-im-internet.de/beschg/__8.html

    Da steht recht klar formuliert drin, dass die 7,5J-Grenze auch für Pyros gilt. Die BeschussV regelt dann, wie das zu prüfen ist.
    Auch wenn eine SSW entsprechend zugelassen ist, heißt das natürlich nicht, dass man dann auch so ein Geschoss laden darf.

  • Da finde ich folgendes:

    Zitat

    Die Zulassung ist zu versagen, wenn
    1. Patronenmunition in den freien Raum abgeschossen werden kann und die Geschosse mehr als 7,5 Joule (J) erreichen,
    2. vorgeladene Geschosse verschossen werden können und ihnen eine Bewegungsenergie von mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird,


    Patronenmunition kann aus SSW nicht abgeschossen werden.
    Vorgeladene Geschoße bezieht sich auf die Waffe. Könnte den
    Abschussbescher umfassen - daher sehr nah dran.

    Die Geschossenergie der aus dem aufgeschraubten Abschussbecher verfeuerten Pyros darf 7,5J nicht überschreiten

    Allerdings ist Pyrotechnische Munition kein Geschoß.
    Etwas anderes darf ja gar nicht verwendet werden.

    In der BeschussV steht dazu allerdings nichts.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Es gibt eine neue PTB Verordnung, dass die Abschussbecher die Pyros eben nicht mit mehr als 7,5 Joule verfeuern können. Da man die Pyros aus einer Waffe verschießt, werden diese sehr wohl als Geschosse bezeichnet. Deswegen dürfen sie ja auch nicht das Grundstück verlassen, genauso wie die Geschosse aus F-Luftgewehren mit 7,5 Joule.

    Wegen dieser neuen Verordnung, brauchen die Abschussbecher auch eine PTB Nummer, die zu der dazugehörigen Waffe passen muss.

    Nachzulesen: https://www.ptb.de/cms/de/ptb/fac…6fd061f7a3474d2


    Zitat

    In Kooperation mit der Bundesanstalt für Materialprüfung, die für die Zulassung der pyrotechnischen Munition zuständig ist, wurden ein Maximalwert für den am Geschossboden zulässigen Gasdruck von 5 MPa und ein Minimalwert für die bei dieser Messung zu ermittelnde Geschossgeschwindigkeit von 20 m/s festgelegt. Beide Größen werden mit einem gemeinsamen Messvorgang ermittelt, bei dem ein zylindrischer Körper mit einer Masse von 8 g zur Simulation einer pyrotechnischen Munition dient. Die Einhaltung des Maximaldruckes als Mittelwert von 10 Messungen der Spitzenwerte der Gasdruckimpulse wird bei der Systemprüfung im Abschussbecher über eine Druckentnahmebohrung des Gehäuses mit einem piezoelektrischen Druckaufnehmer geprüft. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt mit einer 1 m vor dem Abschussbecher montierten Lichtschranke. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass die kinetische Energie der pyrotechnischen Geschosse einen Wert von 7,5 J nicht überschreitet. Dies wird in einer getrennten Messung mit einem kürzeren Zylinder (Masse von 4 g) überprüft.


    Das heißt, egal was du in den Abschussbecher stopfst, es dürfen nicht mehr als 7,5 Joule erreicht werden und die Geschosse dürfen dein Grundstück nicht verlassen. Ende aus Micky Maus.

  • Das sind die Vorstellungen der PTB aber keine gesetzliche Grundlage.
    Damit dürfen sich Hersteller herumärgern, für den Anwender sind die
    so relevant wie das WaffG von Nordkorea.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das sind die Vorstellungen der PTB aber keine gesetzliche Grundlage.
    Damit dürfen sich Hersteller herumärgern, für den Anwender sind die
    so relevant wie das WaffG von Nordkorea.

    Diese Regelung wird durch das Beschussgesetz festgelegt und die Benutzung der Waffen mit Zusatzbecher per WaffG.

    Was der Threadstarter wissen wollte ist geklärt.

    1. Geschosse dürfen aus dem Becher mit max. 7,5 Joule fliegen. (Ist per Beschussgesetz seit 2003 geregelt)
    2. Geschosse dürfen das Grundstück nicht verlassen. (Ist per WaffG geregelt)

    Was in den Bechern gestopft wird, ist meines Wissens nach nicht geregelt. Wer darin Kieselsteine verballern will, muss nur sicherstellen, dass diese das eigene Grundstück nicht verlassen.

  • Im Beschußgesetzt steht das genau nicht.
    Da steht nur daß es keine Zulassung gibt.
    Verwendet man einen anderen Abschußbecher
    ist man in der Grauzone.

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  • https://www.gesetze-im-internet.de/beschg/BeschG.pdf


  • Ich sehe gerade, dass Don die Stelle schon zitiert hat. Dann hat sich die Sache ja schon zweimal gegessen.

  • Du interpretierst da mehr rein als da steht.

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  • Was soll man da falsch interpretieren?

    Seit 2003 müssen auch Abschussbecher geprüft werden. Steht hier: https://www.ptb.de/cms/de/ptb/fac…6fd061f7a3474d2

    Und im BeschussG § 8 steht ausdrücklich, eine Zulassung ist zu versagen, wenn die Geschosse aus den Bechern (Zusatzgeräte) mit mehr als 7,5 Joule fliegen. Also sind alle Becher die seit 2003 mit SSW verkauft werden und eine PTB Nummer tragen, diesem Testverfahren im weiter oben stehenden Link unterzogen worden. Somit ist die Frage vom Threadstarter schon längst geklärt.

    Wenn du eine andere Interpretation hast, dann führe sie besser aus.

  • Was ist mit alten Waffen?

    Die Frage was eine Zulassung bekommt ist eine andere als
    das was ich machen darf. Hab ich aber schon geschrieben.
    Es gibt kein Gesetz daß die Energie die der pyrotechnischen
    Munition erteilt wird begrenzt.
    Das ist genau so wie mit den 600 Bar Kartuschen. Neue gibt
    es nicht mehr, alte bleiben legal. Genauso sind alte Becher
    weiterhin legal. Und eine Verwendungsbeschränkung auf eine
    bestimmte Waffe gibt es auch nicht.

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  • Zitat

    Wird bei der Zulassung einer Waffe eigentlich auch geprüft, dass auch in *diesem* Zusammenhang die 7,5 J nicht überschritten werden?

    Das war die Frage und sie wurde beantwortet. Ja, es gibt eine Zulassungsprüfung für Abschussbecher und diese ist seit 2003 aktiv. 7,5 Joule und mehr nicht.

    Alles andere ist Grauzone. Habe ich etwas anderes gesagt?

    Man kann z.B. den Abschussbecher der RG3/300 an die P22 schrauben. Wer auf durchzündende Pyros steht, sollte es ausprobieren.

  • Das war ein Teil der Frage.
    Wie so oft ist die Antwort nicht schwarz/weiß.

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  • Ich würde es so sehen wie in anderen Sachen des WaffG.

    Das Alte bleibt legal, das heißt, Abschussbecher ohne PTB an den damals zugehören Waffen in Ordnung. Abschießen über 7,5 Joule auch in Ordnung. Alten Becher an neue Waffe mit neuer PTB, für die es einen Becher mit entsprechender PTB gibt, nicht in Ordnung. Neue Becher an ältere Waffen, für die es keine PTB Becher gibt, in Ordnung. Neue Abschussbecher von Drittanbietern für alte Waffen in Ordnung. Wenn die neuen Becher nach 2003 von Drittanbietern eine PTB Nummer tragen, muss diese mit der PTB Nummer der neuen Waffe nach 2003 übereinstimmen.

    Einiges widerspricht sich aber mit anderen Teilen des WaffG. So ist das Verschießen von Geschossen mit nicht F-Waffen von vor 1970 auf eigenem Boden verboten. Das Verschießen von Geschossen ohne PTB geprüfte Becher, wo Geschosse potenziell mit mehr als 7,5 Joule verschossen werden können, nicht.

    Deutsches WaffenG tolles WaffG. ;)

    Ansonsten: Was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß.

  • Alten Becher an neue Waffe mit neuer PTB, für die es einen Becher mit entsprechender PTB gibt, nicht in Ordnung.

    Das hat keine rechtliche Grundlage.
    Seit 2003 müssen Abschußgeräte (die Becher kann man als
    solche betrachten) zugelassen sein wenn Sie in Verkehr
    gebracht werden. Zur Verwendung gibt es keine Vorschrift.

    Beim Verschießen gelten Pyros nicht als Geschoße. Sie sind
    explizit als Munition im WaffG deklariert. Daher gibt es auch
    keine 7,5 Joule-Grenze für das Verschießen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • mistermister hat alles richtig wiedergegeben, richtig verstanden und richtig interpretiert.
    Wenn man etwas nicht versteht, kann man nachfragen. Wenn man etwas nicht versteht, kann man nachfragen.
    Wenn man etwas nie versteht, kann man Fragen nicht beantworten. Wenn man etwas nicht versteht, kann man Fragen nie beantworten.

    Es ist dem WaffG und dem Gesetzgeber nie gelungen, alle dunklen Ecken des menschlichen Denkens mit Licht zu erleuchten!

    Geht mit dem Ding in eurer Hand Verantwortungsvoll um! Schadet Niemandem damit und benützt es so, daß es Euch nicht schadet!

    2 Mal editiert, zuletzt von Felsenbirne (16. August 2017 um 17:51)

  • mistermister hat alles richtig wiedergegeben, richtig verstanden und richtig interpretiert.

    Nö.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.