Wir haben dieses Thema über die Forenregeln
und auch über die Top Ten der unerwünschten Fragen
https://www.co2air.de/thema/17576-top-ten-bitte-verschont-uns-mit-diesen-fragen/
für dieses Forum ausgeschlossen. Dass die Schädlingsbekämpfung mit einem Luftgewehr unter bestimmten Umständen durchaus erlaubt sein kann, ändert daran nichts. Das für diesen Fall zu beurteilen, traue ich mir auch nicht zu, erst recht, wenn über einen längeren Zeitraum so verfahren werden soll, wie die Frage des OP nahelegt.
Hier schließen wir deshalb jetzt den Thread.