Verteidigungsschießen. In Deutschland nur für "dienstliche Waffenträger", nur auf bestimmten, dafür abgenommenen Schießständen und unter behördlicher Aufsicht erlaubt (Voranmeldung der Teilnehmer). Die Unterschiede zum sportlichen Schießen werden im Waffengesetz, Paragraph 27, Absatz 7 geregelt.