Fallmesser

  • Fallmesser

    Messer, dessen Klinge sich im Heft versenken lässt und nach Freigabe/ Entriegelung aufgrund des eigenen Gewichts heraus "fällt".

    Beispiel:
    Bundeswehr-Fallschirmkappmesser


    Seit dem neuen WaffG (April 2003) gilt diese Waffe als verbotener Gegenstand!