Deckenschuss

  • Deckenschuss

    [BLOCK]Wenn in geschlossenen Schießanlagen (i.d.R. aus Versehen) in die Decken oder Deckenverkleidung geschossen wird, spricht man folglich von einem Deckenschuss.

    Nicht selten verlangen die Betreiber der Anlage eine Art Strafgebühr für jeden Deckenschuss, da dadurch langfristig die Schalldämmung, Isolierung und andere Teile des Schießstandes (z. B. offen liegende Seilzuganlage) beschädigt oder zerstört werden. [/BLOCK]