Schusswaffe (Definition)

  • Schusswaffe (Definition)

    Im Gesetzestext werden Schusswaffen wie folgt definiert:

    Zitat

    Schusswaffen sind Gegenstände,
    die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung,
    zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung,
    zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und
    bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.


    (WaffG 2003-2009 - Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) - 1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1)


    Beispiele für die im Gesetz genannten Anwendungen:

    Angriff oder Verteidigung:
    Insbesondere Waffen, wie sie bei Polizei und Militär verwendet werden (von der Pistole bishin zum Eisenbahngeschütz).

    Signalgebung:
    Klassischer Weise Signalpistolen, aber auch Leuchtbüchsen und SSWs.
    (Seenotsignalgeber zählen konstruktionsbedingt nicht immer zu den Schusswaffen)

    Jagd:
    Natürlich Jagdbüchsen und Schrotgewehre, aber auch Kurzwaffen für Fangschuss und Baujagd.

    Distanzinjektion:
    Sogenannte Betäubungsgewehre.

    Markierung:
    Paintball-Waffen, Softair mit Farbmunition, etc.

    Sport und Spiel:
    + Erwerbscheinpflichtige Sportwaffen (Großkaliber-Revolver, KK-Gewehr, etc.)
    + Freie Schusswaffen (Luftgewehr, CO2-Pistole, Softair, etc.)
    + Spielzeuge* (Erbsenpistolen; Softairs < 0,5J; Saugnapfpfeilpistolen; Federdruck-Kanonen (z.B. von Playmobil))

    *: diese fallen nicht unbedingt unter das WaffG