Rundschreiben/ Informationsblatt des VDB an seine Mitglieder, als Reaktion auf die Falschinformationen nach Inkrafttreten des WaffG2003, wonach das Schießen mit Gas-/ Schreckschusswaffen zu Silvester nicht mehr gestattet sei.
ZitatAlles anzeigenVerband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V.
Marburg/ Lahn, 22.10.2004Sie dürfen an Silvester wieder Schießen
Sehr geehrte Mitglieder,
das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit ( also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht.
Weiterhin ist der Transport der Gas-Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne den Kleinen Waffenschein zulässig, wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird.
Diese erfreuliche Regelung haben wir nach regem Schriftwechsel und Gesprächen vom Bundesministerium des Innern erhalten.
Diese Regelung wird auch in die Waffenverwaltungsvorschrift so aufgenommen.
Als VDB-Mitglied werden Sie in den nächsten Wochen mit entsprechenden Plakaten und Merkblättern unter der Überschrift Der VDB informiert.. ausgestattet.
Sowohl das Plakat, als auch die Merkblätter werden als Druckversion auf unseren Internetseiten im Mitgliedsbereich eingestellt. Damit haben Sie die Möglichkeit, sich Ihren Mehrbedarf auszudrucken.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Fuchs
Geschäftsführer
Siehe auch:
" Sie dürfen an Silvester wieder Schiessen"
Erleichterungen zum Silvester-Ballern
KWS/ Abfeuern von Pyros an Silvester