Bauart-Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (kurz: PTB) für Waffen, Waffenteile; insbesondere Gas-/ Schreckschusswaffen.
Die Zulassung bezieht sich auf genau festgelegte Baumuster und Prüfverfahren.
Entsprechen die Waffen/ Waffeneile oder Geräte den Anforderungen der PTB, erhalten sie die PTB-Zulassung.
Für Gas-/ Schreckschusswaffen ist dies das PTB-Zeichen im Kreis:
Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für bauartgeprüfte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
Für Schussapparate (z.B. KIEFERLE) wird dieses Zeichen verwendet:
Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für Handfeuerwaffen, Schussapparate und Einsteckläufe sowie nicht tragbare Geräte
ACHTUNG! Veränderungen/ Manipulationen der zugelassenen Waffen/ Waffenteile oder Geräte führen zum Erlöschen der PTB-Zulassung, was dann aus einer freien Schreckschusswaffe eine erlaubnispflichtige und damit unrechtmäßig besessene, sprich: illegale Waffe macht!