ZitatGlossar in VISIER-Ausgabe 6/2009, Seite 15
Springmesser. Klappmesser / Folder, dessen Klinge meist ausgefahren wird, indem man etwa mit Druck auf einen Knopf die Sperre einer gespannten Feder löst. Bestimmte Versionen davon sind gemäß deutschem Waffenrecht verboten.