Würgehölzer

  • Würgehölzer

    Bezeichnung des deutschen Gesetzgebers für Ketten/ Seile, an deren Enden Griffstücke befestigt sind. Diese Konstruktionen sollen gemeinhin für das Würgen/ Erdrosseln von Gegnern geeignet sein.

    Unglücklicherweise fallen darunter auch die
    Nunchakus, auch wenn sie von ihrer Konstruktion (mit der kurzen Kette) kaum als "Würgehölzer" zu gebrauchen sind.


    Schematischer Vergleich von "Würgehölzern": Würgeschlinge mit Griffstücken (oben), Nunchaku (unten).


    In Deutschland zählen Würgehölzer zu den verbotenen Gegenständen.