In der Jägersprache das Abfangen, also das endgültige Töten von verletztem oder gestellten Wild, mit einer Schusswaffe.
Laut Bundesjagdgesetz (Deutschland) muss die dafür verwendete Waffe eine Mindestenergie (E[SIZE=7]0[/SIZE]) von 200 Joule; in Österreich von min. 250J aufweisen.
Dies wird auch mit den meisten, gängigen Großkaliber-Kurzwaffenpatronen erreicht:
REVOLVER:
.38 Special = 250 - 1.100 J
.357 Magnum = 680 - 1.100 J
.44 Magnum = 985 - 1.500 J
PISTOLE:
9mm x 19 (Para/ Luger) =380-700 J
.45 ACP = 330 - 730 J
die Patrone 7,65mm Browning/ .32 ACP (gerne auch in der WALTHER PP/ PPK verwandt), liegt mit ca. 220 J im Grenzbereich.