Laserzielgerät

  • Laserzielgerät

    Anbaugerät für Waffen, das mittels Laserstrahl einen meist roten Punkt auf das Ziel projiziert. Nicht zu verwechseln mit RedDot- oder Reflexvisieren.

    Definition gem. Waffengesetz (WaffG), Anlage 1, Nr. 4.2:
    Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird.

    Gem. WaffG, Anlage 2, Nr. 1.2.4.1 sind Laserzielgeräte in Deutschland verboten. Daher sind in diesem Forum Diskussionen zu diesem Thema unerwünscht.


    Laserzielgerät (blau markiert) an einer Heckler & Koch USP