Österreich - Zivildiener und Waffen

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    Ich habe Zivildienst gemacht, welche Waffen darf ich erwerben?

    Gemäß dem Zivildienstgesetz verweigern Zivildiener den Dienst an der Waffe. Bis 2001 wurden Zivildiener „bis zu 15 Jahre“ mit einem „Waffenverbot“ belegt, seit 2001 ist dieses „Waffenverbot“ auf 15 Jahre geändert worden.
    Da dieses Gesetz ein Verfassungsgesetz ist, ist eine Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof aufgrund des Gleichheitsgesetzes oder ähnlichen Gesetzen (Verfassungsgesetz versus Verfassungsgesetz) auch nicht möglich.
    Das „Waffenverbot“ von Zivildienern schließt lediglich vom Erwerb eines WP/WBK aus, es erstreckt sich somit nur auf Waffen der Kategorie B. Zivildiener dürfen deshalb Waffen der Kategorie C, D und sonstige Waffen erwerben und benutzen. Desweiteren dürfen sie an behördlich genehmigten Schießständen auch mit Waffen aller Kategorien hantieren und schießen.

    *UPDATE 08.12.2008*

    Zitat

    Folgende in einfachen Bundesgesetzen enthaltenen Verfassungsbestimmungen werden zu einfachen bundesgesetzlichen Bestimmungen:
    (...)

    11.

    § 5 Abs. 5 und § 75b des Bundesgesetzes über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986 – ZDG), BGBl. Nr. 679/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 106/2005, und § 76a Abs. 1 und § 76b Abs. 2 dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 788/1996;


    Auffindbar über das RIS, Datenbank Bundesrecht mit dem Suchbegriff "ZivildienstG*". Im § 0 ZDG findet man die Novellen (BGBI).

    Vielleicht verstehen die meisten jetzt nicht was das genau bedeutet, deshalb eine "Kurzform":
    Das Waffenverbot für Zivildiener war eine gewisse Zeit im Verfassungsrang. Das diente dazu damit es nicht vor dem Verfassungsgerichtshof anfechtbar ist (für die Deutschen - in Österreich kann der Verfassungsgerichtshof nur dann ein Gesetz aufheben wenn es gegen ein Verfassungsgesetz verstößt; ist es selber ein Verfassungsgesetz kann er es nicht aufheben. Sprich wenn die Regierung etwas verfassungswidriges beschließen will dann macht es das Gesetz zum Verfassungsgesetz, somit ist es nicht anfechtbar (außer es verstößt gegen die Baugesetze der Verfassung)), aus welchem Grund auch immer.
    Jedenfalls wurde es zum oben angeführtem Datum wieder vom Verfassungsgesetz auf ein normales Gesetz "zurückgestuft". Das heißt das Waffenverbot für Zivildiener ist auch wieder vor dem Verfassungsgerichtshof anfechtbar.