Österreich - Nötig zum Besitz halbautomatischer LW & KW

  • Österreich - Nötig zum Besitz halbautomatischer LW & KW

    Was muss ich als Österreicher tun um eine „scharfe“ halbautomatische Lang- oder Kurzwaffen zu besitzen?

    Um in den Besitz einer halbautomatischen Kurz- oder Langwaffe zu gelangen, genügt es bei einem Waffenhändler die Waffe zu erwerben. Um Innehaber einer halbautomatischen Kurz- und/oder Langwaffe (ad Langwaffe – die unter Kategorie B oben angeführten freigegebenen halbautomatischen Langwaffen beachten) muss man im Besitz eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte sein die über freie Plätze verfügt, da der WP/WBK nur für eine bestimmte Anzahl von „Plätzen“ (gibt die Anzahl der Kat.-B Waffen vor, die man besitzen darf) genehmigt wird.