Vorrichtung bei Einhandmessern, die das Ausklappen und Feststellen der Klinge mit einer Hand ermöglicht.
In Umsetzung des § 42a "Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen" des neuen Waffengesetzes bietet die Fa. Böker Einhandmesser an, deren Klingenlifter mit einem Inbusschlüssel je nach Bedarf entfernt oder angeschraubt werden kann.
Wer die Ausnahmeregeln des § 42a Absatz 2, Nr. 3, in Verbindung mit Absatz 3 (Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck) nicht nutzen kann, entfernt den Klingenlifter. Dadurch wird das Einhandmesser zu einem normalen Klappmesser und darf durch jeden geführt werden.
Einhandmesser Buck Taclite 420, Klingenlifter rot eingekreist