NATO-Kaliber (Langfassung)

  • NATO-Kaliber (Langfassung)

    Dieser Lexikoneintrag wurde in Ergänzung zum Lexikon-Eintrag "NATO-Kaliber" von 5-atü erstellt.

    Austauschbarkeit zwischen NATO-Staaten:
    Im Rahmen der Standardisierung werden zwischen den NATO-Mitgliedsstaaten Standardisierungsabkommen (Standardization Agreement = STANAG) geschlossen, die sowohl die Ausrüstung als auch Verfahren innerhalb der NATO harmonisieren sollen.

    Auch im Bereich der Munition erfolgten früh erste Versuche, eine Austauschbarkeit zwischen den NATO-Staaten zu ermöglichen.

    Dazu wurden im Bereich der Handwaffenmunition z.B. die
    a. STANAG 4172 (Munition 5,56 mm (gegurtete oder sonstige Munition));

    • Gewehr G36
    • Maschinengewehr MG 4

    b. STANAG 2310 (Munition für Handfeuerwaffen (7,62 mm));

    • Gewehr G3
    • Maschinengewehr MG 3

    c. STANAG 4090 (Munition für Handfeuerwaffen (9 mm Parabellum));

    • Pistole P1
    • Pistole P7
    • Pistole P8
    • Maschinenpistole MP2
    • Maschinenpistole MP5

    abgeschlossen.

    Gleiches gilt für großkalibrige Munition wie Mörser- und Artillerie- sowie Panzermunition und Treibladungen.

    Die Liste der austauschbaren Munition wird im "Katalog der Munition von Staaten, die den Austauschbarkeitskriterien in Bezug auf Form, Sitz und Funktion entspricht" (Allied Ordnance Publication (AOP) - 6 Band I) sowie im "Verzeichnis zur Austauschbarkeit von Munition mit nationaler Genehmigung" (AOP - 6 Band II) veröffentlicht.

    Die zwischen den Mitgliedsstaaten austauschbare Munition sollte gemäß AOP - 2 (B) "Die Kennzeichnung von Munition" gekennzeichnet werden.
    Munition für Handfeuerwaffen, die der NATO-Bauart (NATO-Design) entspricht, ist am Patronenboden mit der "NATO Design Mark" zu kennzeichnen.


    Patronenboden

    Austauschbare Munition sollte mit folgendem Symbol gekennzeichnet werden. Verpackungen austauschbarer Munition werden ebenfalls mit diesem Symbol gekennzeichnet - jedoch in einem Quadrat.

    Nationale Austauschbarkeit:
    Im Gegensatz zu der zwischenstaatlichen Austauschbarkeit der Munition wird die nationale Austauschbarkeit von Munition über die Munitionsaustauschnummer (früher Munitionsaustauschkode) definiert.
    Bei der Munitionsaustauschnummer handelt es sich um eine vierstellige alphanumerische Kodierung (2 Buchstaben gefolgt von 2 Ziffern). Unter einer Munitionsaustauschnummer wird Munition verschiedener Versorgungsnummern aber mit (annähernd) gleichen Eigenschaften wie

    • gleichem Kaliber (z.B. 9 mm x 19 oder 7,62 mm x 51 oder 5,56 mm x 45)
    • gleicher Sorte (Gefechtsmunition oder Übungsmunition oder Manövermunition oder Exerziermunition)
    • gleicher Geschossbeschaffenheit (Weichkern oder Hartkern oder Doppelkern, mit oder ohne Leuchtspur)
    • gleicher Bündelung (lose verpackt oder gegurted)
    • annähernd gleicher Wirkung

    zusammengefasst (z.B. ursprüngliches Muster und Nachfolgemodelle nach leichter Modifizierung).

    Beispiele:
    AD60 ist Munition für Pistolen / Maschinenpistolen im Kaliber 9 mm x 19 mit Weichkern ohne Leuchtspur
    AD61 ist Munition für Pistolen / Maschinenpistolen im Kaliber 9 mm x 19 mit Weichkern ohne Leuchtspur, schadstoffreduziert (Umweltschutz)

    Munitionssorten:

    Gefechtspatrone 7,62 mm x 51


    Gefechtspatrone 7,62 mm x 51, Weichkern, Leuchtspur


    Übungspatrone 7,62 mm x 51 (Kunststoffgeschoss)


    Manöverpatrone 7,62 mm x 51, Kunststoff (Platzpatone)