BKA-Feststellungsbescheid (0,08J/ 0,5J)

  • BKA-Feststellungsbescheid (0,08J/ 0,5J)

    Laut der Europäischen Spielzeugrichtlinie dürfen Projektil-verschießende Spielzeuge eine Geschossenergie bis zu 0,5J aufbringen.
    Damit widersprach es dem deutschen Grenzwert von 0,08 J – wonach ab diesem Richtwert (gültig von 2003-2008) die „Spielzeuge“ dem Waffengesetz unterlagen.
    Um den Handel von Spielzeug in Europa nicht zu behindern und um ein Stück Rechtssicherheit zu geben, hatte das Bundeskriminalamt am 18.06.2004 einen 'Feststellungsbescheid' veröffentlicht, wonach auch Waffen bis 0,5J den Spielzeugen gleichzustellen seien.

    VISIER.de/ BKA-Feststellungsbescheid.pdf

    Dies war jedoch nur eine Richtlinie und kein allgemein gültiges Gesetz!

    In einem Urteil vom 27. April 2007 (Az: 1 Ss 75/06) hatte das OLG Karlsruhe den Verkauf von Waffen mit 0,5J an Minderjährige als Verstoß gegen das Waffengesetz bestätigt und somit den Feststellungsbescheid als nicht rechtsverbindlich bewertet.


    Mit der neuen WaffG (gültig ab April 2008), wurde der Grenzwert 0,08Joule aufgehoben. Somit liegt der Grenzwert für das dt. WaffG, wie auch die EU-Spielzeugrichtlinie wieder einheitlich bei 0,5 Joule.