Waffensachkunde/-prüfung

  • Waffensachkunde/-prüfung

    Die Waffensachkunde ist die Grundvoraussetzung für den Erwerb und Besitz von Waffen, für die eine Erwerbsberechtigung (z.B. WBK) notwendig ist.

    Die erfolgreich abgelegte Waffensachkundeprüfung ist ggü. der Behörde der Nachweis, dass der Absolvent im Umgang mit (scharfen) Schusswaffen geschult ist - sowohl theoretisch, wie auch praktisch.

    Bei der Sachkunde(prüfung) werden vermittelt (abgefragt):

    • Allgemeine rechtliche Grundlagen (Notwehr, Nothilfe, etc.)
    • Grundlagen des Waffengesetzes (Waffenarten, -einteilungen, Aubewahrung, Transport, etc.)
    • praktischer Umgang mit Schusswaffen (z.B. Handhabung, Sicherheit beim Schießen, Schießübungen)


    Oftmals verläuft das Aneignen der nötigen Sachkunde parallel zum Schießtraining im Verein oder Hegekreis (bei Jägern). Die Prüfung wird dann meist von Vertretern der zuständigen Behörde durchgeführt.

    Sachkundelehrgänge können auch extern an dafür zertifizierten Akademien belegt werden; in seltenen Fällen können diese privaten Anbieter sogar die Prüfung abnehmen.