Sprengstoffschein

  • Sprengstoffschein

    Um einen Sprengstoffschein zu bekommen, muss man als Sportschütze eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der zuständigen Behörde (ist in jedem Landkreis eine andere, nachfragen!) beantragen. Diese kostet im Allgemeinen 35-75€ (siehe Gebührenverordnung im SprengG) und dauert mehrere Monate (also rechtzeitig beantragen!).

    Falls man unter 21 ist, kann die Behörde eine "Ausnahme" von der im Gesetz festgeschriebenen Altersgrenze von 21 Jahren machen, wenn "öffentliche Interessen nicht entgegenstehen". Allerdings zahlt man 50€ extra für diese Ausnahme.

    Dann kriegt man seine Unbedenklichkeitsbescheinigung und ist damit befähigt, an einem Wiederlader-, Schwarzpulver-, oder Böllerschützenlehrgang teilzunehmen. Nach diesem Wochenendlehrgang schickt man die Teilnahmebestätigung und einen Antrag auf Ausstellung eines Sprengstoffscheines an die zuständige Behörde, die einem dann den Schein ausstellt.

    Doch muss man ausführlich ankreuzen, WO und WIE das Pulver denn aufbewahrt werden soll.