schießen im Wald

  • schießen im Wald

    Grundsätzlich ist das Schießen im Wald verboten. Selbst als Eigentümer oder Pächter des entsprechenden Waldes, darf man das Gebiet nicht einfach umfrieden, um eine notwendige Voraussetzung für das Schießen "daheim" zu erbringen.
    Denn dem steht das Bundeswaldgesetz im Wege, welches den Wald zum Erholungsgebiet für Alle erklärt und eine Umfriedung weitestgehend versagt:


    Links zu diesem Thema:
    STRAFE ???