BAM-PM1-063-065 (je nach Farbe). PM1 bedeutet Pyrotechnische Munition der frei verkäuflichen Klasse 1. Klasse 2 wären z.B. die erwerbsscheinpflichtigen Starenschreck.
Ich weiß nicht was ihr habt, die passende Flinte ist doch dazu frei zu kaufen .... auf gelbe WBK
Spaß beiseite: Habe die mal getestet kn 12/70 und muss sagen die teile fliegen nicht weiter als ein Signalstern aus einer SSW. Ich glaube da haben sie auch einfach nur die normalen 15mm Sigsterne rein getan.
So, jetzt hat es mich doch interessiert. Ich habe gerade Zink eine Mail geschickt und gefragt welche Mündungsenergie die Leuchtgeschosse haben. Ich poste es hier wenn ich eine Antwort bekomme.
"deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird "
Ich weiß nicht ob die Dinger unter 7,5 sind, aber wenn sollte es kein Problem sein. Ein 16J Luftgewehr was auf der WBK steht kann man ja auch auf 7,5J kastrieren und daheim schießen.
Eine weitere Frage ist, ob sich das Gesetz an der Stelle auf die Waffe oder auf die Munition bezieht? Weil eine Flinte hat Bauart bedingt mehr als 7,5j. Und im Text steht eben nicht "Munition deren Geschosse...".
Hallo Eisenschwein. Ich glaube eher nicht, dass es erlaubt wäre:
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
Eine Flinte ist nicht nach §7 zugelassen. Und die Leuchtkugeln werden sicher über 7,5 Joule sein. Und b geht auch nicht, weil daraus auch scharfe Mun. verschossen werden kann. Wobei man mal einen Versuch machen müsste, wie hoch die Leuchtkugel einer SSW fliegt und wie hoch eine aus einer Flinte. Dann könnte man sicherer sagen ob sie unter 7,5 Joule sind.
Wenn das was aus dem Lauf kommt das Privatgrundstück nicht verlassen kann und unter 7,5J Bewegungsenergie bleibt, sollte man damit legal daheim schießen können. Siehe §12 Absatz 4-1a
Nein, das ist kurioser Weise nicht erlaubt. Die Ausnahmen bei denen man keine Schießerlaubnis braucht sind im § 12 Absatz 4 aufgeführt: "Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht.. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann" Das trifft nicht zu, da wir von einer scharfen Flinte reden. Ein paar andere Ausnahmen stehen auch noch drin. Aber die greifen alle nicht. Teoretisch würden die nur für Jäger Sinn machen als Signalmittel.
Und wie geht das mit dem Abfeuern? Dürfte ich jetzt meiner legalen Doppelläufigen (die ich nicht habe) in meinem großen Garten solche Patronen verschießen?
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