Parteien zur Wahl 2009, speziell zum Waffenrecht

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 3.438 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. September 2009 um 23:44) ist von Lars.Trebenow.

  • Nachdem die letzte Diskussion hier sehr offtopic wurde und geschlossen werden musste, habe ich mir die Mühe gemacht, die Parteien zum Thema Waffenrecht noch einmal anzuschreiben.

    Neben den fünf bekannten, im Bundestag vertretenen Parteien, habe ich auch kleinere Parteien (inkl. links und rechts außen) um Stellungnahmen gebeten.

    Möglicherweise sind die Parteien auch wirklich zu klein und haben nicht das Personal und die Zeit, schnell darauf zu antworten. Wobei auch die Partei, die behauptet, Kraft zu haben, nicht gerade die kräftigste… äh… schnellste war.

    Ich werde die Antworten der Parteien hier einstellen und würde die Moderatoren bitten, gleich danach abzuschließen, damit es keine wilden Diskussionen gibt. Dieser Beitrag soll informieren und noch einmal aufzeigen, wie die Parteien zum Waffenrecht stehen.


    Vorab mein Anschreiben, bei dem ich versucht habe, einerseits möglichst neutral zu schreiben; andererseits auch zu provozieren.



    Die Antworten stelle ich in Reihenfolge des Posteingangs ein.

  • Antwort Bündnis 90/ Die Grünen
    Dienstag, 1. September 2009 15:45


    Sehr geehrter Herr Trebenow,

    vielen Dank für Ihr Interesse an der Politik der GRÜNEN. Wir haben
    unsere Position zu dieser Frage hier zusammengefasst:


    Link 1
    Link 2

    Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter; bei Rückfragen stehe
    ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    XXXX XXXXXXXX

  • Antwort Die Violetten
    Mittwoch, 2. September 2009 09:27
    Guten Morgen Herr Trebenow,

    beunruhigendes gibt es eine ganze Menge in unserem Land und in Europa . . .
    Daher ist unser Ansatz auch nicht die bestehende Vielfalt an Gesetzen und
    Verordnungen noch weiter zu verschlimmbessern, sondern den Menschen wieder
    in den Mittelpunkt zu stellen, ein Sinnerfülltes Leben ermöglichen, alle
    Menschen an den Früchten unseres Wohlstandes teilhaben zu lassen.
    Sinnlosigkeit wird mit so viel schädlichem gefüllt, Kompensation, Sucht, usw
    . . . Das gilt es grundlegend zu verändern!

    Herzliche Grüße
    Xxxxxxx Xxxxxxx


    (Anlagen: Parteiprogramm)

  • Antwort SPD
    Mittwoch, 2. September 2009 12:00

    Sehr geehrter Herr Trebenow,

    vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns am 02.09.2009 erreicht hat.

    Die kritische Diskussion über Änderungen des geltenden Waffenrechts spiegelt das Meinungsspektrum, das bei allen sicherheitspolitischen Maßnahmen in Erscheinung tritt: Ablehnung, weil die Maßnahmen zu wenig durchgreifen, Ablehnung, weil die Maßnahmen zu sehr eingreifen, Ablehnung, weil es immer Wege gibt, Präventionsmaßnahmen zu umgehen.

    Die Politik kann nicht fehlgeleitete Entwicklungen einzelner Jugendlicher aufhalten. Sie kann einzelne Verbrechen nicht zum Anlass nehmen, sich in (scheinbar) problematische Familien über die geltende Rechtslage hinaus einzumischen. Sie kann allerdings die - grundsätzlich in die Kompetenz der Bundesländer fallende - Schulpolitik so ausrichten, dass die Kinder und Jugendlichen dort auf eine Kultur der Anerkennung treffen, statt einem Prozess der Auslese unterworfen zu sein.

    Die Aufgabe verantwortlicher Politik ist es, die Maßnahmen zu ergreifen, welche die Schwelle zur Begehung von Verbrechen möglichst hoch setzen. Dies hat nichts mit einem "Generalverdacht" gegen sämtliche legale Waffenbesitzer zu tun sondern damit, dass die Einhaltung bestimmter Vorgaben - beispielsweise zur Verwahrung der Waffen - ohne behördliche Kontrolle im Einzelfall laxer ausfällt als unter dem Druck einer jederzeit möglichen Kontrolle. Kontrollen und Kontrolldruck können nicht jeden Regelverstoß verhindern, aber sie werden mit Sicherheit dazu beitragen, dass die Regeln besser eingehalten werden.

    Die im Juni 2009 vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung verabschiedeten Maßnahmen haben das Ziel
    . Die Anzahl legaler und illegaler Waffen zu reduzieren
    . Den Umgang mit großkalibrigen Waffen einzuschränken
    . Die Verwahrung legaler Waffen besser zu sichern
    . Mit neuester Technik in Zukunft dafür zu sorgen, dass nur noch legale Besitzer die Waffe nutzen können
    . Die Recherche der Polizeibehörden nach Waffen und Waffenbesitzern wesentlich zu beschleunigen

    Zu dem von Ihnen angesprochenen Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulationen sowie IPSC Schießen: Wir werden in den anstehenden parlamentarischen Beratungen die Ergebnisse eines Gefahrenpotenzials und die Notwendigkeit einer Regelung nochmals intensiv prüfen, ein bisher diskutiertes Paintballverbot wird es nicht geben.


    Freundliche Grüße
    Xxxxxx Xxxxxxx

  • Antwort Die Linke
    Mittwoch, 2. September 2009 15:24

    Lieber Lars Trebnow,

    vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der Politik der LINKEN.
    Ich habe Ihnen zwei pdf-Dokumente angehangen, in denen unsere Standpunkte zum Waffenrecht dargestellt sind. Dabei handelt es sich um Antworten auf Anfragen von Interessenverbänden.

    Dern Newsletter können sie unter http://www.newsletter.die-linke.de bestellen.

    Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne direkt kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Xxxxxx Xxxxxxx

    (zwei Anlagen)

  • Antwort FDP
    Mittwoch, 2. September 2009 15:58

    Sehr geehrter Herr Trebenow,

    vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die FDP Bundespartei bleibt bei Ihrer
    festgelegten Meinung, gegen eine Verschärfung des Waffenrechtes. Zur
    aktuellen Waffenrechtsdiskussion erklärt der für das Thema Waffenrecht
    zuständige Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion Hartfrid WOLFF:

    "Die unterschiedlichen Interpretationen der CDU-SPD-Innenpolitiker über
    unangemeldete Kontrollen bei Waffenbesitzern zeigen die erheblichen
    sachlichen Mängel bei den bekannt gewordenen Vorschlägen. Die
    Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Gut, das nicht durch den
    Aktionismus der CDU-SPD-Koalition geschädigt werden darf.

    Die Diskussion zu den Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden und
    Wendlingen müssen vor allem den besseren Vollzug bestehender Gesetze, z.B.
    über die positive Wirkung des Waffenregisters, und langfristig wirkende
    Präventionskonzepte in den Fokus stellen. Forderungen nach nachhaltigen
    Maßnahmen, wie personell und sachlich besser ausgestatteten
    Waffenkontrollbehörden, vernetzte Präventionsprojekte zur Unterstützung von
    Eltern, Schülern und Kommunen, geraten aus dem Blickfeld. Ablenkungsmanöver
    wie das geplante Verbot von Paint-Ball-Spielen sind auch deshalb nicht
    hilfreich.

    Die biometrische Sicherung von Waffenschränken ist eine Placebo-Forderung.
    Auch das kostspielige Nachrüsten eines Waffenschranks nützt nichts, wenn
    der Waffenbesitzer seine Waffe nicht im Waffenschrank aufbewahrt.

    Die FDP-Fraktion fordert deshalb eine umfangreiche Sachverständigenanhörung
    zu den verschiedenen Positionen. Es muss sehr genau geprüft werden, welche
    Maßnahmen tatsächlich mehr Sicherheit versprechen können und vor allem
    Amokläufe in Zukunft tatsächlich verhindern helfen."

    Mit freundlichen Grüßen
    Xxxxx Xxxxxxxxx

  • Antwort CDU
    Freitag, 4. September 2009 11:39

    Sehr geehrter Herr Trebenow,

    vielen Dank für Ihr Schreiben.

    Nach der erschütternden Bluttat eines 17-jährigen Jugendlichen im März 2009 im baden-württembergischen Winnenden hatten sich die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD in einem Brief an die Familien der Opfer gewandt. Sie hatten zugesagt zu prüfen, durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen die Sicherheit im Zusammenhang mit legalen Schusswaffen zu erhöhen sei. Hierbei war den Erwartungen der Angehörigen der Winnenden-Opfer Rechnung zu tragen. Zugleich war es wichtig, Jäger und Schützen, deren weit überwiegende Mehrheit einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Waffen pflegt, nicht unter einen Generalverdacht zu stellen und unangemessenen Belastungen oder Beschränkungen auszusetzen.

    Im Vordergrund stand dabei unser Bestreben, eine praxistaugliche Lösung herbeizuführen. Durch die Erschwerung des Zugangs Unbefugter zu Schusswaffen sowie durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten, bei gleichzeitiger Wahrung der Verhältnismäßigkeit mit Blick auf die Rechte von Schützen und Jägern, haben wir mit den Änderungen des Waffengesetzes mehr Sicherheit geschaffen. Das Ergebnis kann von allen Betroffenen mit getragen werden.

    Um bei der gesetzlichen Neuregelung eine möglichst große Lebensnähe zu gewährleisten, haben wir uns nahe am Fall von Winnenden orientiert. Hier tötete ein 17-jähriger mit einer großkalibrigen Pistole fünfzehn Menschen und sich selbst. Die Schusswaffe gehörte dem Vater des Täters, der diese als Sportschütze legal besaß, jedoch nicht in dem vorgeschriebenen Waffenschrank sondern im Nachttisch aufbewahrte. Der Täter konnte also jederzeit auf die Waffe zugreifen. Da der vorsätzliche und gefährliche Umgang mit Schusswaffen kein Einzelfall ist, halten wir es für angezeigt, der Waffenbehörde die Möglichkeit einzuräumen, auch verdachtsunabhängig das Vorhandensein von Waffenschränken kontrollieren zu können (§ 36 Absatz 3 Satzes 2 des WaffG neu). Die bisherige Rechtslage hatte dies nicht vorgesehen. Nun muss der Waffenbesitzer – ähnlich einer Alkoholkontrolle im Straßenverkehr – mit einer verdachtsunabhängigen Nachschau rechnen. Allerdings wird durch den unverändert geltenden § 36 Absatz Satz 3 WaffG klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen des Waffenbesitzers nach wie vor nur zur Verhütung dringender Gefahren betreten werden dürfen. Jedoch kann die Behörde bei wiederholter und nachhaltiger Verweigerung des Nachweises der sicheren Aufbewahrung (gemäß des unverändert geltenden § 5a Abs.2 Nr. 5 WaffG) wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers ein Verfahren zum Widerruf der Waffenerlaubnis betreiben. Zudem wird durch eine Änderung des § 36 Absatz 3 Satz 1 WaffG künftig verlangt, dass bei Antragstellung für eine Waffenbesitzerlaubnis die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung bei der Behörde nachgewiesen werden. Aus der „Holschuld“ der Behörde wird nunmehr eine „Bringschuld“ des Antragsstellers.

    Zudem wollen wir den vorsätzlichen – nicht den fahrlässigen – Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften unter Strafe stellen. Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften waren bisher lediglich bußgeldbewehrt. Mit der Einführung des neuen § 52 a WaffG und der damit einhergehenden Strafbewehrung wird zum Ausdruck gebracht, dass die vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungsvorschriften mit der dadurch hinzutretenden konkreten Gefahr des Abhandenkommens bzw. des Zugriffs Dritter kein Kavaliersdelikt ist. Hiervon ausgenommen sind jedoch Spezialfälle wie beispielsweise die vorübergehende Aufbewahrung auf dem Transport oder im Umfeld einer Jagd, um Waffenbesitzer unter diesen besonderen Umständen nicht zu kriminalisieren.

    Weiterhin soll die Waffenbehörde durch die Änderung von §4 Abs. 4 Satz 3 WaffG künftig nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach Ablauf dieses Zeitraums das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen können. So soll festgestellt werden, ob etwa ein Schütze noch aktiv und sein Bedürfnis noch gegeben ist. Bei Sportschützen verlangt eine Erweiterung der bisher zugebilligten Grundausstattung mit Sportwaffen - durch eine entsprechende Ergänzung des § 14 Abs. 3 WaffG - künftig eine regelmäßige Wettkampfteilnahme. Durch eine Änderung des § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 WaffG wird das Mindestalter für das Schießen mit großkalibrigen Waffen grundsätzlich von 14 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Damit soll erreicht werden, dass diese Altersgruppe zwar mit Kleinkaliberwaffen für Wettkämpfe üben kann, der Umgang mit den besonders gefährlichen Großkaliberwaffen aber verwehrt bleibt.

    In der neuen Fassung des § 36 Abs. 5 WaffG wird das Bundesinnenministerium ermächtigt, künftig neue Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition durch Rechtsverordnung zu regeln. Hierin sollen biometrische Sicherungen sowohl bei Waffenschränken als auch bei Schusswaffen nach dem Stand der Technik zu einem späteren Zeitpunkt geregelt werden. Solche Sicherungen müssen ausgereift und für den Waffenbesitzer bezahlbar sein. Durch § 43a WaffG wird bis 2012 ein elektronisches nationales Waffenregister eingeführt und so die Transparenz der im Umlauf befindlichen legalen Waffen erhöht. Weiterhin soll die Meldebehörde künftig Namensänderungen, Umzug oder Tod an die Waffenbehörde melden. Durch eine befristete Amnestieregelung schließlich sollen Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können.

    Im Zusammenhang mit Winnenden hat uns in der öffentlichen Diskussion des Weiteren die Frage nach „Spielen“ wie Laserdrome oder Paintball/Gotcha beschäftigt, die das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah simulieren. Wir halten diese Spiele für besorgniserregend, wenn auch nicht für zwangläufig verbotswürdig. Die CDU spricht sich für eine wissenschaftliche Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele aus.

    Bereits vor diesen Änderungen besaß Deutschland eines der strengsten Waffengesetze weltweit. Durch die jetzigen Anpassungen haben wir auf aktuelle Entwicklungen reagiert und so die öffentliche Sicherheit weiter verbessert. Wir haben hierbei auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsbedürfnis und den Interessen von Schützen und Jägern geachtet. Trotzdem sollte uns allen bewusst sein, dass Tragödien, wie die in Winnenden, auch durch noch so perfekte Gesetze nicht völlig ausgeschlossen werden können. Auch in Zukunft kommt es in erster Linie auf das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Waffenbesitzers an.

    Wir würden uns freuen, wenn Sie das Bemühen der Union um sachgerechte Lösungen anerkennen und die CDU als Wähler unterstützen könnten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx

  • Zitat

    Original von Lars.Trebenow
    Mittwoch, 2. September 2009 20:43

    Sehr geehrter Herr Trebenow,

    ich habe Ihre Anfrage intern weiter geleitet. Sie werden von uns wieder hören.

    Hier nun die detaillierte Antwort:
    Piratenpartei
    Dienstag, 8. September 2009 00:07

    Sehr geehrter Herr Trebenow,

    anbei die Antworten auf Ihre Fragen. Wir haben Ihre Mail ein bisschen
    geändert, um die Fragestellungen rauszustellen
    -------------------------------------------------------------------------

    F: Kurz nach dem Amoklauf wurde über Vieles diskutiert (vom Verbot des
    Großkaliberschießens, bishin zur Ächtung von Paintball-Spielen). Nur wenig
    wurde davon ins Waffen-Gesetz übernommen. Für das "kampfmäßige Schießen"
    wurden bereits Überprüfungen nach der Bundestagswahl angekündigt. Reicht das?

    A: Kampfmaessiges Schiessen ist seit Jahren verboten und fuer das Schiessen
    nach IPSC (International Practical Shooting Confederation) gibt es strenge
    Auflagen.

    F: Würden Sie weitere Einschnitte/Beschränkungen begrüßen oder eher dagegen
    halten? Wo sehen Sie (weiteren) Handlungsbedarf?

    A: Wir denken dass Amoklaeufe eher als Symptom zu betrachteb sind, als dass
    man sie als Folge eines zu laschen Waffen-Gestz sehen sollte. Und als solches
    Symptom muss das Phaenomen auch betrachtet werden, in all seiner Komplexitaet.
    Wir halten es fuer einen fatalen Fehler der Politik zu suggerieren dass ein
    verschaerftes Waffen-Gesetz Amoklaeufe zu hundert Prozent verhindern koenne.
    So wurden z.B. im Sommer letzten Jahres zwei 20 jaehrige Muenchner Jugendliche
    nach einem Diskobesuch von einem Amoklaeufer mit einem Kuechenmesser
    hinterruecks attackiert. Scharfere Gesetze haetten die lebenslangen Folgen wie
    Laehmungen nicht verhindern koennen.

    Die Piratenpartei engagiert sich bereits gegen ein Computerspielverbot welches
    ebenfalls im Zusammenhang mit Amoklaeufen gefordert wurde. Wir sind der
    Ansicht dass eine solche, auf den ersten Blick vielleicht einfache, Loesung
    dem Problem und all denen die ein friedliches Hobby betreiben nicht gerecht
    wird. Kontrollen halten wir fuer sinnvoll und wichtig.

    (Die Piratenpartei hat sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit den genauen
    gesetzlichen Regeln zum Thema Waffen-Gesetz befasst. Genau wie in anderen
    Bereichen ist hier auch etwas mehr Kenntnis von der Durchsetzung und Kontrolle
    der Regelungen noetig. Welche Waffen darf man ab 18 Jahren kaufen, gibt es
    Richtlinien - zb. keine Straffaelligen Jugendliche - etc. wenn nicht haelt man
    sowas fuer sinnvoll, machbar etc.

  • Antwort Tierschutzpartei 
    (Partei Mensch Umwelt Tierschutz)
    Mittwoch, 9. September 2009 16:22


    Sehr geehrter Herr Trebenow,

    vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Partei.

    Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen bezüglich Waffenbesitz in Deutschland.

    Wir vertreten die Meinung, dass die bestehenden Gesetze für den Erwerb von Schusswaffen weiter verschärft werden sollten. (1. Anzahl der Waffen beschränken, 2. großkalibrige Waffen verbieten, denn man kann auch mit kleinkalibrigen Waffen als Sportschütze seinem Hobby nachgehen, 3. psychologischer Eignungstest)

    Außerdem sollten PC-Spiele verboten werden, in denen Gewalt verherrlicht wird.

    Und drittens: Auch bei der Überprüfung von Spielfilmen im TV und in Kinos sollten härtere Kontrollmechanismen eingebaut werden, um einer Gewaltverherrlichung entgegenzuwirken.

    Mit freundlichen Grüßen

    xxxxxxx xxxxxxxx

  • Antwort MLPD 
    (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands)
    Mittwoch, 18. September 2009 17:29

    Lieber Herr Trebenow,

    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1. September. Sie fragen nach unserer Haltung zum Waffengesetz, ob man es verschärfen soll oder nicht.
    Die schrecklichen Ereignisse von Winnenden haben auch uns tief bewegt. Es ist richtig, alles dafür zu tun, solche Amokläufe zu verhindern. Entscheidend dabei ist: Was sind die Ursachen? Nach Winnenden wurde von vielen Politikern sofort behauptet, Ursache sei der private Waffenbesitz und der müsse eingeschränkt werden. Nur, weil der Vater des Amokläufers Jäger war und der Junge Zugang zum Waffenschrank hatte. Das war schlicht ein Zufall. Bei dem Amokläufer in Thüringen war das nicht der Fall!
    Die Ursachen für die Amokläufe ist nicht der private Waffenbesitz. Die eigentliche Ursache liegt in der heutigen Lage der Jugend. Die meisten Jugendlichen leiden unter der Perspektivlosigkeit, die Ihnen der Kapitalismus bietet. Die Schulen sind marode, die Klassen zu groß und der Unterricht entsprechend schlecht. Die destruktive bürgerliche Jugendmassenkultur demoralisiert die Jugend. Viele Familien leiden unter Hartz IV. Die Verarmung der Jugend wächst in Deutschland fünfmal schneller als in vergleichbaren
    Ländern. Die Aussicht eine Lehrstelle zu bekommen ist gering, und wenn, dann steht die Übernahme nach der Lehre in den Sternen. Dies alles führt zu seelischer Verrohung bis zur völligen Gefühlslosigkeit, die man bei den Amokläufern erleben kann und auch bei dem jüngsten Vorfall in der Münchner S-Bahn.
    Deswegen sind wir der Meinung, im Kampf gegen die Jugendkriminalität bei aller notwendigen, harten Bestrafung solcher faschistischer Amokläufe an diesem Punkt anzusetzen.
    Unsere Hauptlosung heißt deshalb auch: „Jugend braucht Zukunft!“ Dazu die Forderungen:
    Ausbildungsquote von 10 Prozent in den Großbetrieben, unbefristete Übernahme aller Azubis entsprechend der Ausbildung, 200 Milliarden € zur Sanierung der maroden Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser, Schwimmbäder, Freizeit- und Kultureinrichtungen.
    Das ist viel wichtiger, als Beschränkung des privaten Waffenbesitzes usw. zu rufen! Im übrigen gibt es eine ganze Reihe von Ländern, wo das Recht der Bevölkerung auf Waffenbesitz sogar garantiert ist, wo es eben keine derartigen Amokläufe gibt, z.B. in verschiedenen Ländern Lateinamerikas. Nicht die Waffen sind das Problem, sondern die Destruktivkräfte des staatsmonopolistischen Kapitalismus.

    Ich hoffe, ich habe Ihre Frage hinreichend beantwortet.

    Mit freundlichen Grüßen
    xxxxxxx xxxxxxxx