Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 292 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Januar 2011 um 17:25) ist von medo.

  • Hey,
    habe eine ganz kurze, kleine Nachfrage bezüglich des KWS, bin im Lexikon hier im Forum nicht schlau geworden.
    Unzwar wenn ich Stadt A den KWS beantrage, ausgestellt bekomme und eine SSW führe, ist dieser KWS dann auch in Nachbarstadt B gültig oder anderen Städten, wo keine Waffenverbotszone etc. ist?
    Oder ausschließlich in dieser Stadt wo er beantragt und ausgestellt wurde?

  • Der ist dann in ganz Deutschland gültig.
    Würde ja auch keinen Sinn machen wenn du dich dann nur in deiner Stadt "verteidigen" könntest.

    Eine Kuh macht Muh!
    Viele Kühe machen Mühe!

  • Okay gut.
    Wollte nur Nachfragen um sicher zu gehen das es kein "Fehler" (im amtlichen Sinne) ist sie dann in der Nachbarstadt rumzuschleppen etc.

    Thema erledigt.

    Danke. =)