Vogelschreck & Pyro-Knallpatronen

  • [BLINK]Bis auf weiteres ist VOGELSCHRECK kein Thema mehr auf CO2air.de![/BLINK]

    Vogelschreckpatronen (auch Bird Banger, Starenschreck, Weinbergböller, Luftböller, Pyro-/Knallptrone, usw.) zählen in Deutschland zu der erwerbsscheinpflichtigen Munition!

    WICHTIG!

    • Für den Besitz und Kauf ist in Deutschland ein Munitionserwerbschein (MES) oder eine pyrotechnische Erlaubnis (z. B. als Feuerwerker) notwendig.

    • Wer unerlaubt Vogelschreckpatronen besitzt oder Unberechtigten überlässt/ verkauft, macht sich strafbar!

    • Die Benutzung zu Silvester und anderen Zwecken ist - ohne Ausnahmeregelung - nicht zulässig.


    Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es eine Vielzahl Menschen gibt, die Spaß daran haben, die Dinger Silvester knallen zu lassen; ebenso gibt es skrupellose Händler, die entgegen der Gesetze die Dinger an Unberechtigte verkaufen/ abgeben.

    • Wem solche Händler bekannt sind oder auffallen, bespricht sich bitte mit der nächsten Polizeidienststelle, die Beamten werden sicherlich eine Lösung finden.
    • Wer 'zufällig' in den Besitz von Vogelschreck gekommen sein sollte, übergibt sie besser einem Berechtigten (z. B. an den nächstgelegenen Obstbauern oder Jäger, bzw. Feuerwerker mit entsprechender Lizenz) oder wendet sich an die Polizei, zwecks Selbstanzeige und Beauftragung der ordnungsgemäßen Entsorgung/ Vernichtung.
    • Keinesfalls dulden wir es, dass hier auf CO2air.de VS-Bestände präsentiert und/ oder Bezugsquellen dafür genannt werden!

    Da sich einige User nicht an unsere Regeln halten können oder wollen und selbst gut gemeinte Threads wie Blitzknallsätze hoch gehen, haben wir uns zu folgendem Schritt entschlossen:

    [blink]Bis auf weiteres ist VOGELSCHRECK kein Thema mehr auf CO2air.de!

    [/blink]

    Ganz gleich, ob der Themenstarter aus Deutschland oder Österreich, Polen, Türkei oder Mongolei stammt und wie in den Heimatländern die rechtlichen Gegebenheiten aussehen. Auch dann nicht, wenn eine Erwerbserlaubnis (MES gem. WaffG/ Zulassung Klasse IV gem. SprengG) vorhanden ist!

    Zuwiderhandlungen werden mit Verwarnungen oder Sperren geahndet. Außerdem behalten wir uns vor, Straftaten zu melden.
    :knast:


    weitere Infos:
    CO2air.de-Lexikon: Vogelschreck
    Feuerwerk-Forum.de/ Vogelschreck-FAQs
    Wikipedia.de/ Vogelschreck

    Fördermitglied des VDB.