Import von Zubehör

Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 1.088 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Dezember 2006 um 05:17) ist von sunix.

  • Hallo erstmal ich bin neu hier!
    Ich habe nach erfolgten Studium und Nutzung der Suchfunktion zwar einige Antworten erhalten, aber eben keine Direkte die ich auf mein Problem anwenden könnte.

    Ich habe die HFC 196 -->dieser äußerst schöne Softairnachbau einer Mauser C96. :nuts:

    Nun gibt es in Deutschland zum Nachkauf nur eine Magazingrösse, nämlich die, die dem 20er Schuss Magazin des Originals entspricht, also genau die, die auch bei der Pistole beiliegt und etwa 26 Kugeln aufnimmt.

    Nun wird aber im Ausland von HFC aber auch von Samurai das kurze Magazin angeboten.(http://www.armsairsoft.com/Catalog.aspx?C…ctID=HFC-M712SM)
    Meine Frage ist nun, ob ich ohne Probleme Im Ausland das Magazin bestellen kann, bzw. wie es eben allgemein mit dem Bestellen von Zubehör wie Magazinen und anderem im Ausland aussieht.

    Ein Magazin ist ja noch keine Pistole...oder wie?

    Danke schonmal für Eure Hilfe und entschuldigt bitte meine Fehler, sofern
    welche da sind, aber ich habe gerade fürchterliche Grippe und bin etwas
    matschig im Kopf. :(

  • Hallo und Willkommen im Forum!

    Das Magazin selbst ist absolut unproblematisch aus dem Ausland zu bestellen – das ist kein waffenrechtlich relevantes Teil.

    Illegal wäre bei (AS)-Pistolen lediglich die Bestellung eines inner barrels (da eigentlicher Lauf), eines Schlittens (da Verschluss*), eines Griffstücks oder auch einer kompletten Pistole selbst aus dem Ausland.

    Extrem vorsichtig wäre ich auch bei der Bestellung eines outer barrels aus dem Ausland. Das ist zwar erlaubt, da es sich lediglich um die Laufverkleidung handelt, aber der Zoll ist mit der AS-Materie oft überhaupt nicht vertraut. Von daher könnte es bei outer barrels schon mal Heckmeck geben, wenn ein übereifriger Beamter in der irrigen Annahme, es handle sich um einen Lauf etwas Illegales wittert.

    (*) Das wäre bei AS-/GBB-Pistolen ganz streng und genau genommen auslegungsfähig, allerdings ist es AFAIK die gängige waffenrechtliche Praxis, auch hier den Schlitten als Verschluss zu betrachten. Außerdem gingen sonst die Überlegungen los, was sonst bei GBBs der Verschluss ist (die Blowback-Unit oder nur ihr vorderer Teil mit dem Nozzle oder doch eher der Schlitten selbst?).

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (20. Dezember 2006 um 05:24)