KWS und Silvester

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 3.574 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Oktober 2006 um 17:05) ist von Christian.

  • Hab da mal ne kurze Frage hab nichts darüber gefunden, es ist ja so das der KWS nur zum Führen und das Schiessen in Not erlaubt, aber nicht ich hab jetzt nen KWS und lauf am Silvster mit ner Waffe rum und darf überall da schiessen wo ich grad bin z.b. auf dem Sportplatz, Spielplatz oder einfach auf der Straße?

    It's only after we've lost everything that we're free to do anything

  • Hi,

    nein leider auch nicht =) dafür nutzt dir der kleine KWS genauso wenig ! Du darfst Silvester auch wenn der KWS vorhanden ist nur auf Privatgelände bzw. Eigenen Grund schiessen und die Projektile (Pyro´s) dürfen das Grundstück bzw. den Bereich auch nicht "Überfliegen"

    Der KWS berechtigt dich zwar zum Führen aber nicht zum Schiessen (Ausser in Notwehr-Situationen)

    Mfg

  • Nein! Das Schießen ist trotzdem nur auf befriedetem Besitztum (z.B. Dein Garten) gestattet.

    Und auch nur wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.

    Gruß Matthias

    Oh, da war Jemand schneller!

    Einmal editiert, zuletzt von Drangdüwel (14. Oktober 2006 um 19:50)

  • Jetzt habe ich schon öfter gehört, dass Pyromunition aus Papier (es gibt ja auch Leuchtsterne aus Alu) nicht als "Geschoss" gelten, stimmt das denn?

  • Fabi´s Antwort ist (fast) nix hinzuzufügen.

    Zitat

    dürfen das Grundstück bzw. den Bereich auch nicht "Überfliegen"


    Ausser vielleicht..."dürfen das Grundstück nicht verlassen"
    Überfliegen dürfen sie es wenn sie wieder im eigenen Grundstück landen. ;)
    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • The Jackal

    wart mal einfach ab bis kurz vor Silvester.
    Vielleicht entblödet sich wieder jemand an offizieller Stelle, so eine "Info" wie voriges Jahr herauszugeben.

    Ansonsten ist Silvester im WaffG nicht vorgesehen, es gelten die selben Bestimmungen wie das Jahr über.
    Aber meist wird an diesem Tage (eigendlich Nacht) so einiges gerne übersehen - wenn es keine schmerzlichen Folgen für andere hat.

    Und überlese bitte Deine Postings noch einmal, bevor Du sie abschickst. ;)

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Hi Thomas, danke hehe =) mir ist nur das Wort nicht mehr eingefallen, danke für deine Korrektur =)

    mfg

  • Das ist auch so ein Mythos:

    KWS und ich kann am Silvesterabend spazierend durch die Gegend böllern, da der Schein mich dazu berechtigt!

    Der Schein berechtigt nur zu einem:

    Eine geladene SSW öffentlich spazieren führen. Und zwar nur wegen Selbstverteidigung. Öffentliche Veranstaltungen sind dabei ausgenommen!

    Sobald 15mm Papphülsen oder Alusterne aufgesteckt werden hat der KWS keine Bedeutung mehr!

    Bei dem Pyro-Gebrauchstext steht immer "darf das befriedete Besitztum nicht verlassen!"

    Gut, wie realistisch diese Gesetzesvorschriften zu Silvester befolgt werden überlasse ich euren Ohren und Augen wiedermal am 31.12. ;D

    Gruß,
    Markus

  • :direx: Erzähl hier nicht so einen Blödsinn.

    Der KWS berechtigt zum Führen, und wenn es nur aus Spaß ist (da wo es das Gesetz erlaubt).

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

    Einmal editiert, zuletzt von ViperM (14. Oktober 2006 um 20:43)

  • Hallo ViperM,

    ja, die Tüte auszupacken ist einfach!

    Wo ist die Korrektur?

    EDIT: Schon möglich das ich mich in der Formulierung vergriffen habe bzw. falsch dargestellt habe, aber solche Spambeiträge wie "So ein Blödsinn" ohne Korrektur sind nicht gerade förderlich!
    Also bitte richtigstellen!
    Sorry! Zu schnell editiert! Hab gesehen das Du editiert hast!

    Gruß,
    Markus

    2 Mal editiert, zuletzt von worlddownfall (14. Oktober 2006 um 20:56)

  • und ganz schnell editiert jemand was, was der andere blöd fand.

    So kommen auch völlig sinnlose Posts zustande.

    Bitte bitte editiert nicht so viel rum.
    Wie soll man denn da noch verstehen, um was es überhaupt geht.

    Um was gings nochmal?

    eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Hi,

    der KWS kann zu Silvester schon von nutzen sein.
    Ich hatte vor kurzem das vergnügen einen Polizisten vom "Transport" meiner Waffe zu überzeugen. Nun das hat etwas gedauert aber er hat es eingesehen.
    Was hat das jetzt mit Silvester zu tun?
    Also ich zu mindest bin Silvester nie bei mir zu Hause das heisst das ich so ca. 10 SSW irgend wo hin verbringen muß, sollte ich kontrolliert werden muß ich bestimmt wieder den Bullen beibringen das die Teile in einer Kiste verschlossen usw. sind und das als Transport gilt. (zumal ich zu Silvester auch eine nicht alzugeringe menge Mun dabei habe)
    Mit dem KWS ist das Problem vom Tisch, denn den vorgezeigt und man darf ohne Erklärung weiter.

    Genauso dann in der silvester nacht gehen wir gern nach 0:00 in dem Dorf wo wir feiern noch mal rum um zu sehen was die anderen so machen.
    Dabei nehme ich immer 2 Waffen mit um dann bei denen noch mal zu ballern.
    Dabei habe ich bis jetzt das Gesetz immer etwas "übergangen" und mich der Gefahr ausgesetzt das die Bullen was dagegen haben.
    Mit dem KWS ist aber auch diese Sache (was ja eindeutig Führen ist, denn die Waffe ist in meiner Tasche Zugiffsbereit) legal, denn ich führe sie ja und das ist mit dem KWS erlaubt.

    Darüber hinaus meine ich das in der Silvesternacht den Bullen scheiss egal ist wo man ballert (solange man keinen gefährdet) nur wenn sie nach der berechtigung zum tragen der Waffe fragen sollte man schon was vorzeigen können.
    (das ist aber nur meine Meinung und hat nichts mit der Gesetzteslage zu tun)


    Fazit: der KWS macht zu Silvester schon irgend wo Sinn.
    Deshalb warte ich auch schon auf meinen der nächste Woche eigentlich langsarm mal an Land kommen sollte.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • was mich daran etwas erstaunt Christian ist, dass Du ihn erst jetzt beantragt hast. (:)
    Klar, ich hab ihn auch obwohl ich eigendlich nie mit so einer "Waffe" unterwegs bin. Es war damals einfach eine Entscheidung aus Prinzip. Daß ich mir die Freiheit, wenigstens so eine Waffe führen zu dürfen vom Staat zurückgekauft habe.
    Klingt banal und ist es auch.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Daß ich mir die Freiheit, wenigstens so eine Waffe führen zu dürfen vom Staat zurückgekauft habe.


    Der Eddi nun wieder...den Spruch merke ich mir genial... :laugh:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Hi eddi,

    ja ich bin spät drann mit dem Teil, aber bisher habe ich mich immer geweigert diesen mist mitzumachen was uns da aufgerückt wurde.
    Aber wie gesagt, nach dem ich einige Zeit brauchte dem Herrn von der Polizilei zu erklären das die Waffen die ich im Auto hatte und gerade wie die voreifuhren auspackte um sie zu verkaufen (ich war schon auf einem Privatgrundstück hinter einem Tor) transportiert wurden und nicht geführt bin ich nun doch vom Sinn der Sache überzeugt.
    Aber leider nur um solchen Ärger demnächst aus dem Weg zu gehen.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Moin moin,
    Da ich das schonlange mal in so einen KWS Thread einbringen wollte aber dann meist doch keine Lust hatte was zu schreiben, nutze ich dann diesmal diesen Thread. :)

    Ich kopiere mal einen Auszug von der hamburg.de Internetseite, die Informationen zum KWS bereitstellt:

    Das Abfeuern einer solchen Waffe (auch mit dem "Kleinen Waffenschein") auf öffentlichem Grund stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird, gleichzeitig kann die Waffe eingezogen werden.

    Das Abfeuern einer solchen Waffe ohne den "Kleinen Waffenschein" auf öffentlichem Grund stellt eine Straftat dar, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahren Haft) geahndet wird, gleichzeitig wird die Waffe eingezogen.

    Das ist dann doch schon ein großer Vorteil des KWS für Leute die die Verbotener weise auf öffentlichem Grund schießen und erwischt werden.

    Lieber eine Ordnungswidrigkeit als eine Straftat.

    Gruß

  • Zitat

    Original von edbru
    und ganz schnell editiert jemand was, was der andere blöd fand.

    So kommen auch völlig sinnlose Posts zustande.

    Bitte bitte editiert nicht so viel rum.
    Wie soll man denn da noch verstehen, um was es überhaupt geht.

    Um was gings nochmal?

    eddi

    Eddi, schau mal auf die Uhrzeiten. ;)

    Ich habe gesendet, wollte aber die Vorschau, also hab ich editiert.

    Das ganze dauerte 4 Minuten.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von Christian
    Hi,

    Ich hatte vor kurzem das vergnügen einen Polizisten vom "Transport" meiner Waffe zu überzeugen. Nun das hat etwas gedauert aber er hat es eingesehen.
    Gruß C.C.

    deshalb zur Sicherheit kleiner Waffenschein, und schon besteht bezüglich des Transports kein Erklärungsbedürfnis mehr.

  • War da mal nicht was mit Brauchtumsrecht ? und somit der KWS zu silvester vollkommen unwichtig ?
    Ich meine mich zu erinnern das man auch U18 die SSW abfeuern darf unteraufsicht... ;) so wie mit den Böllern die nunmal auch ab 18 sind....
    Da der U18 aber keinen KWS haben kann und er sie nun aber Führt ist das doch alles fürn po ???

    wenn also ne paintballwaffe nicht tödlich ist und "marker" genannt wird
    ....... ist dann eine normale Pistole ein "permanent marker"? :nuts: