Vor 1970 produziert und über 7,5 Joule

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 4.718 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Oktober 2004 um 16:30) ist von Tobivan.

  • Konkret heißt es im Waffengesetz:

    1.2

    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 [...] entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind; [Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz, Anm.]

    Hier steht kein Wort von 7,5 Joule (dafür ist Absatz 1.1)!
    Also darf ich eine z.B. Diana 35, hergestellt VOR 1970, mit über 7,5 Joule frei erwerben und besitzen.
    Wo finde ich einen Passus über die Benutzung auf meinem Grund, befr. Besitz usw.?

  • WaffG §12

    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

    b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, ...

    der gesamte Texte kann unter:

    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

    nachgelesen werden