HINWEIS: Schreckschuß und Signalschießen zu Silvester (E.L.F.)

  • Europäische Legalwaffen-Föderation e.V.
    Denn es geht um Ihr Recht

    Der kleine Waffenschein (KWS), den Sie benötigen, um eine Schreckschußwaffe in der Öffentlichkeit zu führen, ist eine Sache.

    Eine andere Sache ist das Schießen mit der Schreckschußwaffe außerhalb ihres befriedeten Besitzes (Wohnung, umzäunter Garten, etc.).

    Zum Schießen auf Ihrem Besitz brauchen sie keinen KWS, es muß nur gewährleistet sein, daß die Geschosse (Leuchtsterne z.B.) ihr Besitztum nicht verlassen können.

    Doch außerhalb Ihres Besitzes ist das Schießen auch mit Schreckschußwaffen erlaubnispflichtig. Auch zu Sylvester.
    Wie die Behörden dieses Signalschießen in der Öffentlichkeit an Sylvester handhaben werden und ob oder wie es verfolgt wird, wird sich noch zeigen müssen.

    Für Sie bedeutet das:
    Wenn Sie auf ihrem Grundstück mit einer frei erwerbbaren Schreckschuß oder Signalwaffe schießen wollen, müssen Sie darauf achten, daß die Geschosse nicht aus dem Grundstücksbereich herausfallen. Sie brauchen jedoch keinen KWS.

    Wenn Sie zu einem Freund mit großem Garten fahren, um dort mit dessen Erlaubnis zu schießen, brauchen Sie keinen KWS, wenn Sie die Waffe von Munition getrennt nicht zugriffs- und schußbereit transportieren.

    Führen Sie die Waffe aber zugriffsbereit oder schußbereit mit sich, dann müssen Sie auch einen KWS besitzen, ansonsten kann es bei einer Kontrolle zu Problemen kommen.

    Nicht auf offener Straße schießen!

    Haben Sie Fragen oder brauchen Sie einen Fachanwalt? Wir können helfen.

    Mit uns für Spaß ohne Reue an Sylvester
    Europäische Legalwaffen-Föderation e.V. • Friedrich-Ebertstr. 36 • D–34117 Kassel
    E-Mail: medien@elf-ev.org • Waffengesetz online: http://www.elf-ev.org

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