Beiträge von xray

    Na, wenn Du bei dem Anblick der AGBs nicht stutzig geworden bist, gerade was die jüngere Rechtsprechung zum Thema Rücksendekosten und ursprüngliche Hinsendekosten beim Rückruf angeht, aber auch bezogen auf die Sicherheitsprüfung, kann ich nur sagen: Hut ab.

    Gehe aber bitte nicht davon aus, dass 1. Jeder die AGB liest (auch diese Leute haben es verdient, auf Risiken beim Kauf aufmerksam gemacht zu werden) und 2. jeder sich darüber im Klaren ist, was das genau bedeutet, was da steht und dass der Unternehmer nicht irgendwelche beliebigen Regeln erfinden kann.

    Wenn Dir meine Ausführungen zu langweilig sind, oder Du der Meinung bist, man solle die Leute quasi als Bestrafung im dunkeln lassen, ist das deine Sache!

    Dank Leuten wie Dir verlieren ich und andere, die den usern, die trotz allen Unkenrufen dort bestellen sollten, helfen möchten, die Lust daran. :new16:

    -xray

    ja, glückwunsch, ihr Vögel, dass ihr zu dem Thema noch einen sinnfreien Post hinzugefügt habt...
    mir ging es, wie gesagt., um den Kundenschutz, da es so aussieht, als wenn demnächst eine Menge Bestellungen bei http://www.waffenexpress.de eingehen würden, von denen evtl. einige auch ihr Rückgaberecht wahrnehmen wollen... dabei sollen diese Personen doch auf das oben gesagte Rücksicht nehmen!!

    Aber wenn ihr ohne Probleme die 25 € + Versandkosten zahlen wollt, bitte, an mir solls nicht liegen! :new16:

    -xray

    Ohne Paintballexpress schaden zu wollen, in der Vergangenheit ist viel Gutes über den Laden zu berichten gewesen, aber da es aussieht, als wenn dort demnächst recht günstige RAMs zu haben sein werden und einige auch welche bestellen werden, möchte ich doch auf folgendes hinweisen:

    Die AGBs sind zum Teil ungültig, da sie dem Kunden unzulässige Kosten auflasten. Zunächst wird in dem Passus zu den "Rückgabefolgen" gesagt, dass der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, "wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht."
    Das ist so nich korrekt, der Unternehmer hat im Rückgabefall immer die Kosten der Rücksendung zu tragen. Dies ergibt sich insbesondere aus dem § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB, der auch keine Ausnahmen solcher Art vorsieht, solange der Warenwert (exklusive ursprüngliche Versandkosten) nicht 40€ nicht übersteigt.

    Außerdem werden für eine "Funktions und Sicherheitsprüfung" bei "Rückgabe von Waffen (z.B. Softair, Schreckschuß, Luftdruckwaffen, usw.)" in Höhe von 25€ fällig. Auch dies ist nicht mit geltendem Recht vereinbar.
    § 357 Abs. 4 ist eine abschließende Regelung für alle Verträge auch des Fernabsatzrechts, die auch in höchstrichterlicher Rechtsprechung bisher gegen solche Gebühren ausgelegt wurde.
    In seiner Entscheidung vom 19.03.2003 hat der BGH folgenden Satz formuliert:

    "Der hierfür erforderliche Aufwand belief sich nach dem eigenen Vorbringen der Beklagten auf drei Arbeitsstunden á 150 DM. Diese Kosten, die im vorliegenden Fall weniger als 5% des Warenwerts ausmachten, hat das BerGer. rechtsfehlerfrei als für die Beklagten zumutbar angesehen. Dies wird auch von der Revision nicht angegriffen."

    Es ging um die Rücksendung eines Notebooks.
    Sollte also der Warenwert unter 500€ liegen (5% davon sind 25€), dann ist diese Funktionsprüfungsgebühr unzulässig!

    Von Diesen Bestimmungen lässt sich auch nicht im Rahmen der Privatautonomie abweichen, da es sich um positives, also zwingendes Recht handelt.

    Ich schreibe dies nur, um der Fairnis genüge zu tun, nicht um irgendwen zu diskreditieren. Eine ähnliche Klausel ist auch in den AGB von Kotte und Zeller zu finden. Es geht nur darum, eventuelle Überraschungskosten zu vermeiden bzw. unzulässige Kosten aufzuzeigen.

    Dies als IANAL (I am not a lawyer, ich bin kein Anwalt), also ohne Garantie. Es handelt sich auch nicht um Rechtsbeistand, hier werden lediglich Vermutungen geäußert. Ich habe die Sachen in verschiedenen Quellen nachgelesen und bin zu obigem Ergebnis gekommen.


    -xray

    P.S.: Die nichtigkeit einzelner Klauseln in den AGB hat nicht die Nichtigkeit des gesamten Kaufvertrages zur Folge. Der Vertrag bleibt bestehen, lediglich die fraglichen Klauseln werden außer Acht gelassen. Es geht also quasi weiter, wie zuvor, ohne die zusätzlichen Versand- bzw. Prüfungskosten.

    Eine online-bereitstellung des Videos wäre illegal, dazu rate ich hier nicht!!!

    Davon abgesehen: der Bericht war meiner Meinung nach ok, abgesehen davon, dass nicht korrekt unterschieden wurde, zwischen den Softairs, bei denen das Führen sowieso verboten ist, und den "kleinen".

    Aber die Gefahr, dass Polizisten die Dinger nicht von den echten unterscheiden können ergibt sich auf jeden Fall!! Dies zu vermeiden sollte Ziel von Politik und Entscheidungsträgern sein, NICHT den Kram generell zu verbieten. Die Einstellung des Sprechers des Innenministeriums fand ich etwas lasch, von wegen auf freiwilliger Basis...

    Es kann einfach nicht sein, dass 1. Ein Kind (Minderjähriger oder nicht, Kind von irgendwem wirds wohl sein) im schlimmsten Fall getötet wird, wegen eines 20€-Plastikspielzeugs und dass 2. Ein Polizist ein Leben lang mit der Tatsache umgehen muss, dass er einen Menschen ohne Grund erschossen hat, nur weil irgendein Depp es erlaubt, auf der Straße damit rumzufuchteln.

    -xray

    edit: Erklärbär: Das ist einfach zu billig, so zu verallgemeinern. Diese Leute sorgen auch für DEINE Sicherheit ohne zu zögern. Schwarze Schafe gibt es sicherlich auch in Deinem Beruf. Es tut mir leid, wenn Du schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht hast, da bist auch sicher nicht der einzige (auch mir geht die Praxis einiger grüner Herren auf den Zeiger) aber ein guter Großteil der Aufpasser vom Dienst machen ihre Sache gut.

    Dann hab ich auch noch ne Frage zum Chat...

    Old_S, kann man die Anzahl der Zeichen, die man im Chat eingeben kann irgendwie erhöhen...?
    Ich stoße da regelmäßig an meine Grenzen, bei den heißen Diskussionen :nuts:

    -xray

    Ach ja sorry, ich hatte ganz vergessen zu antworten ;)

    Ich war bisher leider in recht wenig Waffenläden in Berlin, schongarnicht bei solchen, die Softairs führen...

    Aber es gibt ja noch mehr Leute hier, die aus der besten Stadt der Welt kommen :lol:

    -xray

    Zitat

    Original von killer-doggy

    frag nach wenn du 18 wirst....

    Diesen Kommentar hättste Dir auch schenken können!

    Wenn er unter 18 wär, hätte er wohl kaum einen "Dealer" seines Vertrauens, außerdem kann man nicht pauschal davon ausgehen, dass jeder, der hier nach Softairs fragt (und in diesem Fall auch noch mit einer sinnvollen Frage, ohne Kiddie-Geruch...), ein Minderjähriger auf der Suche nach für ihn illegalen Waffen ist

    Ich würde mir mehr entgegenkommen wünschen, wenn es um Fragen von Neulingen sind, die nicht unbedingt mit der suchfunktion beantwortet werden können!

    -xray

    Hallo knifemaker,

    deine "Erstlingswerke" sind wirklich sehr schön!

    Wenn, bzw. da Du Dich fürs Messermachen und für Blankwaffen insgesamt interessierst, schlage ich Dir das Messerforum vor, da bist du unter noch mehr gleichgesinnten ;)

    Nochmals gratulation zu so viel handwerklicher Begabung!

    -xray

    Zitat

    Nachtrag: Also mit dem Messer sollte ich wie mit meinem Alten, einen Baum fällen können, und danach noch immer Steaks filletieren können (ich benutze es in der Küche, und beim Camping im Wald für Feuerholz).

    Das ist wohl bei den Hibben Knives weder bezweckt noch möglich...
    Wie du selbst sagst, es ist nur 420'er Stahl, der 1. rostfrei ist und damit 2. nicht sehr hart, bzw. schnitthaltig (die Experten mögen mich korrigieren, wenn ich mich nicht richtig erinnere).
    Wenn du ein grebrauchsmesser für Küche und Feld (Hacken, etc.) suchst, wirst du eh starke Abstriche auf einem der beiden Gebiete machen müssen, da sie völlig unterschiedliche, ja teilweise gegenläufige Anforderungen haben.

    Ein Küchenmesser zum Steak filetieren sollte möglichst dünn und scharf sein, ein Feldmesser für grobe Arbeiten sollte eine gewisse Dicke nicht unterschreiten.
    Auch der Klingenschliff ist entscheidend, mit einer amerikanischen Tanto-Klinge kannst du zwar jedes Holz zerhacken, aber nichmal ne Wurst schneiden...

    Ich schlage eine Kombination aus Busse fürs Feld und Fjällkniven für die Küche. Evtl. kannst du das Fjällkniven dann auch gleich auf beiden Gebieten verwenden, je nach Modell :)

    -xray

    P.S.: Es heißt übrigens "Bowie", wie der David ;)