Ohne Paintballexpress schaden zu wollen, in der Vergangenheit ist viel Gutes über den Laden zu berichten gewesen, aber da es aussieht, als wenn dort demnächst recht günstige RAMs zu haben sein werden und einige auch welche bestellen werden, möchte ich doch auf folgendes hinweisen:
Die AGBs sind zum Teil ungültig, da sie dem Kunden unzulässige Kosten auflasten. Zunächst wird in dem Passus zu den "Rückgabefolgen" gesagt, dass der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, "wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht."
Das ist so nich korrekt, der Unternehmer hat im Rückgabefall immer die Kosten der Rücksendung zu tragen. Dies ergibt sich insbesondere aus dem § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB, der auch keine Ausnahmen solcher Art vorsieht, solange der Warenwert (exklusive ursprüngliche Versandkosten) nicht 40€ nicht übersteigt.
Außerdem werden für eine "Funktions und Sicherheitsprüfung" bei "Rückgabe von Waffen (z.B. Softair, Schreckschuß, Luftdruckwaffen, usw.)" in Höhe von 25€ fällig. Auch dies ist nicht mit geltendem Recht vereinbar.
§ 357 Abs. 4 ist eine abschließende Regelung für alle Verträge auch des Fernabsatzrechts, die auch in höchstrichterlicher Rechtsprechung bisher gegen solche Gebühren ausgelegt wurde.
In seiner Entscheidung vom 19.03.2003 hat der BGH folgenden Satz formuliert:
"Der hierfür erforderliche Aufwand belief sich nach dem eigenen Vorbringen der Beklagten auf drei Arbeitsstunden á 150 DM. Diese Kosten, die im vorliegenden Fall weniger als 5% des Warenwerts ausmachten, hat das BerGer. rechtsfehlerfrei als für die Beklagten zumutbar angesehen. Dies wird auch von der Revision nicht angegriffen."
Es ging um die Rücksendung eines Notebooks.
Sollte also der Warenwert unter 500€ liegen (5% davon sind 25€), dann ist diese Funktionsprüfungsgebühr unzulässig!
Von Diesen Bestimmungen lässt sich auch nicht im Rahmen der Privatautonomie abweichen, da es sich um positives, also zwingendes Recht handelt.
Ich schreibe dies nur, um der Fairnis genüge zu tun, nicht um irgendwen zu diskreditieren. Eine ähnliche Klausel ist auch in den AGB von Kotte und Zeller zu finden. Es geht nur darum, eventuelle Überraschungskosten zu vermeiden bzw. unzulässige Kosten aufzuzeigen.
Dies als IANAL (I am not a lawyer, ich bin kein Anwalt), also ohne Garantie. Es handelt sich auch nicht um Rechtsbeistand, hier werden lediglich Vermutungen geäußert. Ich habe die Sachen in verschiedenen Quellen nachgelesen und bin zu obigem Ergebnis gekommen.
-xray
P.S.: Die nichtigkeit einzelner Klauseln in den AGB hat nicht die Nichtigkeit des gesamten Kaufvertrages zur Folge. Der Vertrag bleibt bestehen, lediglich die fraglichen Klauseln werden außer Acht gelassen. Es geht also quasi weiter, wie zuvor, ohne die zusätzlichen Versand- bzw. Prüfungskosten.