Beiträge von Ulrich Eichstädt

    Hab heute mit Andreas Hack telefoniert, weil mir die Ausschreibung und der Disquali-Absatz so nicht bekannt waren (ich war unterwegs). Tatsächlich geht es um die nur in Deutschland jämmerlich bis gar nicht praktikabel umgesetzte, ansonsten aber europaweit geltende DSGVO. Es ist also kein BDS- Gesetz, wie auch schon vermutet wurde. Und es gilt für alle Bund Deutscher Sportschützen e.V.-Wettbewerbe, also auch bei IPSC oder Western. Auch da ärgern sich alle, aber offiziell kann der Verband das Fotografieren nicht erlauben, weil man ohnehin das Okay der Fotografierten zusätzlich benötigt. Und das ist jederzeit widerrufbar. Man müsste die Zustimmung der Fotografierten archivieren, sie auf Nachfrage heraussuchen und ggf Fotos löschen, soweit zumutbar (veröffentlichte Bilder sind nun mal „draussen“).

    Es gibt aber ein Schlupfloch, das aktuell von Pressesprechern, Unternehmen und Verbänden/Vereinen genutzt wird: die Dokumentationspflicht nach Artikel 6f der DSGVO, die es gestattet, zum Dokumentieren der Vereinsarbeit/Firmengeschichte o.ä. Fotos zu machen. Ich bin z.B. an beiden DM-Tagen in Dorsten, fotografiere dokumentierend alles, was sich bewegt und nicht widerspricht (Sieger werden z.B. alle fotografiert, da gibt es kein „ich nicht“)

    Ich werde den Teufel tun und anbieten, dass ich das auch gern auf Wunsch tue und die Bilder zumaile. Ich würde auch nie sagen, dass wir (wie eigentlich jedes Jahr) alle Fotos irgendwo zugänglich abspeichern. Aber ich ändere meine Meinung ja auch schon mal, schreibe das aber nicht ins Internet...

    Ganz ehrlich: die DSGVO ist ein (mit Geldstrafen belegtes) Drama, und ich hab als Pressesprecher den gleichen Spaß auch für den VDB. Es ist daher nicht ganz fair, dem BDS zu unterstellen, wir wollten FT nicht weiter verbreiten. Niemand hat in D mehr Berichte über FT veröffentlicht als ich, und das auch schon oft für den BDS.

    Was die Details der Ausschreibung angeht, muss ich mich selbst erst schlau machen, sorry. Aber in Philippsburg wie auch wohl in Dorsten brauche auch ich eine schriftliche Erlaubnis durch mein Präsidium, damit wir alle Schuhe im Trockenen haben. Ich werde sie aber bekommen, sonst könnte ich als Pressereferent gleich kündigen...

    Ganz so kompliziert ist es tatsächlich nicht, da hat Udo recht. Auch Vereine/Verbände können im Rahmen ihrer "Dokumentationspflicht" (Art 6.1.f DSGVO) Fotos bei öffentlichen Veranstaltungen machen, wenn eben vorher darauf hingewiesen wurde. Die abgebildeten Leute sollten trotzdem befragt /vorher informiert (Aushang, Briefing) werden - aber bitte KEINE schriftliche Einverständniserklärung (nach Art 6.1.a DSGVO) !! Die nützt sowieso nichts, da jederzeit widerrufbar, man müsste sie aufbewahren usw.

    Wir nehmen es in den nächsten BDS-Newsletter; allerdings erscheint der aktuell nicht sehr regelmäßig - bleiben noch Facebook und die BDS-Website. Aber diese Starthilfe für die fleissigen Wiesbadener und für unseren FT-Sport muss sein! (Und natürlich auch für andere neue Standorte, ihr müsst euch nur melden!)

    Der BDS hat einen schönen Flyer herausgebracht, auf dem die Disziplin, die Technik und die Standorte in Deutschland beschrieben sind:
    Field-Target-Disziplin-Technik-Standorte
    Ausdrucken und an Freunde u. Bekannte weitergeben!

    Aber bitte nicht in dieser miesen Qualität! Der BDS-Flyer kann, auch in größeren Mengen, kostenlos bei der BDS-Geschäftsstelle abgefordert werden: info@bdsnet.de oder Tel. 030 - 50 18 44 68

    Außerdem hat Andreas Hack viele Flyer vorrätig, die er nach und nach verteilen wollte und auch schon an einzelne Standorte weitergegeben hat. Der Flyer wurde bewusst bisher nicht als PDF angeboten, weil er zunächst kurzfristig für den dringenden Bedarf erstellt wurde (es gibt aus mehreren guten Gründen auch keine BDS-Dokumente als Download). Danke noch einmal an Umarex, die die Gestaltung übernommen haben (Texte und die meisten Bilder sind von mir, Herausgeber ist der BDS, wie auch klar vermerkt ist - daher würden wir schon gern bei der Verbreitung mitreden, denn eine Schrebergarten-Scan-Qualität wirbt nicht für den Verband, sorry).

    Die nächste Auflage wird sicher mehr Seiten umfassen, dann (und erst dann) auch eine recht platzraubende Deutschlandkarte, die wegen der Beschriftung nicht zu klein ausfallen darf.

    Also: übersehene Standorte, falsche Mailadressen oder Tel-Nummern bitte melden an Andreas Hack oder an mich.

    Und lieber Thomas, es wäre nett, wenn du diesen Scanversuch doch wieder von eurer Vereinsseite nehmen könntest... :rolleyes:

    Es gibt mit Verlaub weitaus schwierigere Hemmnisse im Referentenentwurf als die von Jörg Sprave propagierten Pfeilabschussgeräte per Demo in Berlin einzufordern. Der hat eine bisherige Gesetzeslücke ausgenutzt, nach eigener Aussage im Bewusstsein, dass irgendwann Schluss ist - was seine bisherigen Kunden, die so ein Ding gekauft haben, von dieser Anti-Werbung halten, sei dahingestellt.

    Von WBK-Pflicht für Pfeilis steht selbst im Originalentwurf nichts drin. Spinnt also bitte nichts zusammen. Sie sind, wie Armbrüste schon vorher, nun vom WaffG erfasst, der Lückensatz "die durch einen Lauf getrieben werden" entfällt (danke, Jörg Sprave... :kotz: ) und man grübelt darüber nach, eine Anmeldepflicht einzuführen.
    Da aber auch Millionen(!) von bisher vom WaffG gar nicht erfassten Vorderladerwaffen angemeldet werden sollen, würde das System relativ rasch zusammenbrechen. Wahrscheinlich werden aber wie in den Vorjahrzehnten auch (ich verfolge Waffengesetzänderungen seit 1988) irgendwelche Vorgesetzte die Autoren in den Zentralen Dienst versetzen, um dort ab jetzt Klopapierrollen zu zählen. Die Unsinnigkeit dieses Vorhabens kommt ja nun in allen bisher veröffentlichten Stellungnahmen raus, auch die völlig (aus gutem Grund) untertriebenen Kosten für Bürger wie auch für die Behörden.

    Für einen Waffenkauf braucht man künftig 3-5 unterschiedliche ID's, die man teilweise bei der Behörde abfragen muss. Ein großes Handelsunternehmen aus Franken :nuts: hat neulich nur die gewerblichen Kunden gebeten, doch mal bei ihren Behörden nach ihren ID's anzufragen - schon brach da einiges zusammen. Man beachte auch die Kritik der Büchsenmacher-Innung an den viel zu lahmen Eingabezeiten pro Eintrag.


    Dieser Entwurf erfasst nicht nur Pfeilabschussgeräte, die auch nicht mehr als ein hübscher Gimmick sind, aber er stellt in typisch deutscher Manier einen Moloch von unnötigen Paragrafen zusammen, die das ursprüngliche Ziel (Terrorbekämpfung, man erinnere sich) überhaupt nicht tangieren. Hier wurde erst mal alles reingepackt, was sich im BMI in den letzten Jahren an Verschärfungsfantasien angesammelt hatte. Und nun wird das wieder auseinandergedröselt, da bin ich sehr sicher.

    Was eine derartige Aktion bei den Europawahlen an Stimmen kostet und wo diese hinwandern, das ist eine andere Sache. Also wäre Klorollen-Zählen noch zu milde...

    Der einzige, der das klar beantworten kann, ist der aktuelle Bundesreferent (und nicht der von 2013) Volker Hack. Wir haben letzte Woche eine Neuauflage des FT-Flyers in Druck gegeben. Darin spielen weder HFT mit abweichenden Regeln noch eine Zusammenlegung von Klassen eine Rolle. Da Sportordnungsänderungen eh vom Bundesverwaltungsamt genehmigt werden müssen, würde ich das erst einmal als filmische Freiheit auslegen und nichts in Bewegung setzen (zumal es irgendwie sinnbefreit scheint wegen der technischen Unterschiede). Es wäre eher angebracht, HFT als eigenständige Disziplin zu etablieren, irgendwann dann als eigene Wertung bei einer DM (große Zukunftsmusik, es steht bisher gar nicht in der Sportordnung, erst recht keine bisherigen Klassen, die zusammengelegt werden könnten).

    genauer: die davorgeschalteten Anzeigen starten nicht bzw. es gibt keinen Button (mehr) zum Überspringen, und dadurch geht's auch nicht in den eigentlichen Clip.Es kreist der Kreis in der Mitte, und es wird empfohlen "das Gerät" neu zu starten. Brachte auch nichts.

    Ich habe jetzt alle Tipps & Co durch, es nervt einfach, Videos generell auf dem iPad schauen zu müssen - aber wie immer kann mir mindestens ein netter User helfen... :nuts:

    Win 10 Prof., Firefox 64 bit 64.02, auch schon mit deaktivierten Add-Ons gestartet, ohne Erfolg. Cache geleert, auch nix.
    Probehalber mal Chrome (ich hasse den!) gestartet, geht aber auch nicht. Also eigentlich kein Firefox-Problem.

    Ich habe (auf einen Rat aus dem Forum) uBlock Origin drauf, aber probehalber auch mal deaktiviert auf youtube.com - nix
    außerdem läuft NoScript 10.2.1

    Was neu installiert wurde, ohne dass ich sicher sagen könnte, dass das Problem erst danach anfing: Webcam, Open Broadcast Studio, Audacity für Audio

    Jemand eine Idee oder einen Link?

    Ich vermute mal, daß Ulrich sich dazu nicht weiter äussern darf.

    In dem Fall:

    Macht bitte nicht den Boten nieder.

    aber Ulrich ist hier doch sicher tatsächlich nur der 'Überbringer' der Nachricht ...

    (das wäre glaube ich neu, dass er außer seiner Tätigkeit für die beiden Verbände auch noch direkt für RUAG / Geco tätig wäre, oder ?)

    von daher sollte man von ihm da jetzt keine näheren Auskünfte erwarten, was es genau damit auf sich hat hinter der Verklausulierung ... er hat es selbst auch nur bei facebook gesehen und dankenswerterweise hier eingestellt, so verstehe ich das ... (is ja schließlich nich jeder bei facebook ... ;) )

    Ich fasse es echt nicht! Muss ich jetzt noch einen Disclaimer dazu schreiben, dass "kam bei Facebook" als Quellenhinweis ausreichen sollte, dass ich den Text dort zufällig entdeckt und mich an dieses Forum hier erinnert habe, um die User zu informieren?? Wird jetzt jeder Threadstarter mit der im Posting thematisierten Firma verbunden?

    Nein, ich arbeite nicht für RUAG, für RWS, Geco oder gar für die böse Konkurrenz anderer Munitionshersteller.
    Nein, ich arbeite aktuell hauptberuflich für den BDS und den VDB und schreibe nebenberuflich weiter für VISIER. Und für keinen anderen Hersteller jedweder Art.
    Ja, ich überlege aktuell, doch noch meine Habilitation in Germanistik anzugehen, mit dem Thema "Absichtliches oder unabsichtliches Miss-Interpretieren: Verschwörungstheorien für Fortgeschrittene"... :bash:

    Kam bei Facebook, ich habe es hier im Forum noch nicht entdeckt:

    GECO Sport
    19 Std. ·
    *** Produkt-Rückruf ***
    Wir bitten Sie folgenden Produkt-Rückruf in Ihren Medien für uns zu verbreiten und bedanken uns schon einmal für Ihre Unterstützung.
    Trotz aller Sorgfalt, die wir unseren GECO® Platz- und Knallpatronen bei der Produktion zu-kommen lassen, können sich in seltenen Fällen Verarbeitungsfehler einschleichen, die nicht sofort erkannt werden. So entspricht bei oben genanntem Fertigungszeichen in Einzelfällen die Laborierung der Patronen nicht den gewohnt hohen GECO Qualitäts- und Funktionsstandards und es kann zu innenballistischen Störungen kommen. Da wir diese als verantwortungsvoller Markenartikel-Hersteller ernst nehmen, leiten wir eine vorsorgliche Rückrufaktion ein, um eventuellen Personen- und Waffenschäden vorzubeugen.
    Betroffen ist einzig die: GECO 9 mm R Knall (Nitro RB) - Art. Nr: 2317508 mit dem Fertigungszeichen 67FM


    Bitte prüfen Sie Ihren Bestand an Patronen mit dem oben aufgeführten Fertigungszeichen und geben Sie die Patronen bei Ihrem Händler ab. Dort erhalten Sie selbstverständlich sofort kostenfreien Ersatz.
    Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, sich mit uns unter der Telefon-Nummer
    +49 911 7930-149 in Verbindung zu setzen.
    Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahme und bedauern die für Sie entstehenden Unannehmlichkeiten außerordentlich.

    Auf normalen Schießständen für 10 m Luftpistole liegt die Diabolodose ("Schüttelbox") oder der quadratische Diaboloständer links vom Schützen (Rechtshänder) auf der Brüstung. Ich seh gerade, es geht um LG und LP. Etwas unterschiedlich: Bei LG nehmen heute fast alle ein Stativ mit Diabolohalter, weil man das Stativ auch aus den Augenwinkeln beim Zielen sieht und die Seitenschwankungen geringer werden. Es kann dann, weil auch das LG auf dem Stativ zwischengelagert wird, quasi in Schulterhöhe geladen werden, was unnötige Bewegungen verhindert > nur noch das Diabolo in die Laderinne fallen lassen oder ins Lager schieben.

    Luftpistolenschützen mit Stativ für die Diabolos habe ich bei keiner nationalen oder internationalen Meisterschaft gesehen, auch in der Bundesliga nicht. Beim Schießen in Garage oder Keller reicht ein danebengestellter Barhocker, hoher Stuhl, man steht neben einem Schränkchen, neben der Werkbank o.ä. Es gibt sicher 105 gut erreichbare Platze und einen schlechten, das ist deiner hinter dir. Damit sind Verdrehungen und Änderungen im äußeren Anschlag vorprogrammiert, selbst wenn sich die Füße (scheinbar) nicht bewegen.

    Die ganz faulen Säcke haben früher die Pistole in den Pausen zwischen den Schüssen auf dem geschlossenen Koffer auf der Brüstung abgelegt. Das geht nicht mehr, aber auch da gibt es pfiffige Ablagebänkchen oder mit Granulat o.ä. gefüllt Säckchen, auf der man Waffe und Hand ablegen kann. Spart Kraft, entlastet das Handgelenk und beim Hochgehen den Arm (weil man nicht immer von ganz unten anheben muss).

    Eine Presseerklärung des Forum Waffenrecht von heute, leider saudämlich formatiert und daher nur mit Copy/Paste hier reinzusetzen. Ist aber echt, isch schwör (da ich am Text beteiligt war...). Ich habe eine wichtige Passage gefärbt:


    Genehmigung von Schalldämpfern für Jäger erschwert

    Mit Urteil vom 28.11.2018 verneinte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen generellen Anspruch von Jägern auf den Erwerb von Schalldämpfern zum Gesundheitsschutz.

    Das Bundesgericht bestätigte mit seiner Entscheidung das erstinstanzliche Urteil des VG Berlin, welches einem klagenden Jäger den Schalldämpfererwerb versagt hatte. Nach dessen Begründung stünde mit Ohrkapseln und In-Ohr-Schützern gleich wirksamer Gehörschutz zur Verfügung. Aus formalen Gründen sah sich das Bundesverwaltungsgericht an diese Feststellung des Gerichts gebunden. Zudem solle das Waffengesetz den Besitz schallgedämpfter Waffen grundsätzlich verhindern und nur in eng begrenzten Fällen Ausnahmen zulassen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

    Das Forum Waffenrecht und die zusammengeschlossenen Verbände teilen weder das Ergebnis noch die anlässlich der Verkündung des Urteils mitgeteilten Gründe (die der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts entsprechen). Gerade nach der derzeit in den meisten Bundesländern geübten Verwaltungspraxis, Schalldämpfer für Jäger zu genehmigen, haben sich die Vorteile des Schalldämpfers gegenüber anderen Gehörschutzalternativen bei der Jagd gezeigt und sich insgesamt bewährt. Es besteht aus Sicht der Verbände kein Grund, Jägern, die sich für den Schalldämpfer entscheiden möchten, diese zukünftig zu verwehren.

    Das Bundeskriminalamt hat in einer umfangreichen Stellungnahme bereits 2013 klargestellt, dass aus kriminalpräventiver Sicht nichts gegen den Erwerb von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen spricht. Diese dämpfen zwar den Mündungsschall erheblich, jedoch bleibt der Geschossknall immer noch deutlich hörbar. Vom befürchteten "lautlosen Schuss", wie man ihn aus Kriminalfilmen kennen mag, kann daher keine Rede sein, das hat auch das Bundeskriminalamt deutlich gemacht. Diese Wertung der polizeilichen Fachleute war dann auch der Ausgangspunkt für die mittlerweile fast überall etablierte Verwaltungspraxis bezüglich Schalldämpfergenehmigungen.

    Die in den Bundesländern herausgegebenen Erlasse behalten auch, genau wie die bereits erteilten Besitzerlaubnisse und Voreinträge, ihre Gültigkeit. Die Rücknahme bereits getroffener behördlicher Entscheidungen würde nach Ansicht der Verbände auch Schadenersatzforderungen auslösen.

    Das Forum Waffenrecht bedauert dennoch die durch das vorgenannte Urteil eingetretene Rechtsunsicherheit für die Betroffenen. Läuft doch aktuell die Drückjagdsaison und gerade die Jäger sind aktuell aufgefordert, durch Reduktion der Schwarzwildbestände ihren Anteil an der Verhinderung der Ausbreitung der "Afrikanischen Schweinepest (ASP)" zu leisten. Die Vertreter des Forum Waffenrecht haben daher bereits das Gespräch mit den Ländern gesucht, die sachgerechte Entscheidungspraxis beizubehalten. Auch werden das Bundesinnenministerium und die Abgeordneten des Bundestages gebeten, hier für Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen.

    Der Gesetzgeber sollte daher die laufende Waffengesetzänderung nutzen, um eine eindeutige Regelung zum Erwerb von Schalldämpfern zu schaffen.

    im Eröffnungspost kommt allerdings die Pressesprecher - DNA doch ganz schön durch ... ;) :

    denn der Autor ist - unter dem Nick "flens69" - keineswegs "hier auch im Forum aktiv", sondern hat im Gegenteil das Forum leider schon vor einigen Jahren verlassen (ohne sich formell zu deregistrieren), weil ihm Umgangston und Bashing auf den Zeiger gingen ... :thumbdown:

    In diesem Post kommt allerdings das übliche Bashing gegen mich doch ganz schön durch. ;)
    Was die möglichen Ausstiegsgründe von Flens69 angeht, haben die eigentlich mit dem Buch nichts zu tun. Und da ich ihn zwischendurch auch persönlich getroffen habe, würde ich den Forumsausstieg (ohne sich zu deregistrieren, na sowas aber auch!!) auch etwas differenzierter sehen. Da muss niemand für ihn mögliche Gründe als Gerücht in die Welt setzen. Aber wenn du das ab und zu brauchst, bitte.

    Alles ziemlich nervig. Hab zum Oktober auf einen Echtzeittarif (Fresh Energy) umgestellt, mit WLAN-Einbindung des Zählers. Nun weiß ich, dass ich aktuell in diesem Monat schon 26,57 Euro für Standby-Geräte verbruzzelt habe. Macht, minus Urlaube usw., über 300 Euro im Jahr! Den PC mit den drei Festplatten dran (arbeite von zuhause aus) könnte ich abends ja runterfahren, wenn ich nicht so faul wäre. Den NAS-Server oder gar die FritzBox - da wird es schon umständlicher. Aber der Gedanke nagt jetzt an mir, wenn man das schon so schonungslos serviert bekommt...


    Wobei es ja einen feinen Unterschied macht, ob der Kollege dagegen zustößt oder er nur dagegen zu stoßen muss...


    Der Rest des Artikels ist ja eigentlich ein peinliches Selbsteingeständnis der behördlichen Unfähigkeit: Koffer nicht mitbestellt, veraltete Schießstände ohne vernünftige Lüftung, herumtollende Beamte im Mannschaftstransporter, die die Aimpoints der Kollegen kaputtmachen (und ein Aimpoint ist außerhalb Berlins weltweit sehr stabil und ebenfalls im SEK-Einsatz). Und auf die Muni müssen wohl Aufkleber: Ein Treffer kann Ihre Gesundheit gefährden. Berlin ist arm, aber schon lange nicht mehr sexy - arm und armselig...

    Nach gut zehn Jahren Forschungsarbeit hat der hier auch im Forum (unter einem Nick) aktive Autor Holger Schlemeier sein ERMA-Buch vollendet, mit fast 1000 Seiten ein sicher viele Fragen beantwortendes Werk. Bis 11. November gibt es das Buch beim DWJ-Verlag zum Subskriptionspreis, und auf der Kasseler Waffenbörse ist der Autor am 29.11. anwesend.

    Hardcover mit Leseband
    916 Seiten
    über 2200 Fotos und Abbildungen (meist farbig)
    Format: 21,0 x 30,0 cm

    https://www.dwjmedien.de/Die-Erzeugniss…inenfabrik-ERMA?