E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Seitens unseres Verbandes sehen wir beim Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger (E.1)
eine massive Fehleinschätzung. Alleine als Mehraufwand fallen im Fachhandel durch die
eingebrachten Meldeanlässe bei Reparaturen, Kommission oder Verwahrung pro Fall (2
Meldungen) zwischen 50 € und 100 € Verwaltungskosten an, die an den Endverbraucher
weiterberechnet werden. Bei aktuell 5.400.000 Waffen/-teilen im NWR (in Privatbesitz) und einer
jährlichen Reparatur-/Kommission-/Verwahrrate von nur 2 % (108.000 Stück) und
angenommenen Kosten i.H.v. 75,- € ergibt dies einen Mehraufwand von jährlich 8,1 Mio. EUR
für die Bürgerinnen und Bürger.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Wie bereits unter E.1 beschrieben betragen alleine die Bürokratiekosten für temporäre
Überlassungen (Reparatur/Verwahrung/Kommission) jährlich 8,1 Mio. EUR. Ergänzend folgen
die Kosten für den normalen Geschäftsverlauf durch Wareneinkauf (von Herstellern, als Import
oder von Endverbrauchern) und Warenverkauf (an Endverbraucher, Verbringungen, Export
oder andere gewerbliche Empfänger). Bei Transaktionskosten (Erfassung der Meldung,
Absetzen der Meldung) i.H.v.18,- € (13,5 Minuten Zeitbedarf bei 80,- € kalkulatorischem
Stundensatz) entstehen hier jährliche Kosten von 18 Mio. €.
Erklärung: Die Erfassungsdauer einer Meldung für ein Endverbrauchergeschäft dauert deutlich
länger als eine Meldung für Geschäfte zwischen gewerblichen Akteuren, da dort die
erforderlichen Daten (NWR-IDs) zum einen langfristig bereits digital vorhanden sind und zum
anderen der Handel mit den Herstellern an einer digitalen (parallelen) Lösung arbeitet, damit
die Waffendaten digital vom Hersteller an den Handel transferiert werden. Beim
Endverbrauchergeschäft müssen alle Personen und Waffendaten in Einzelarbeit manuell
erfasst werden. Daher wurde der durchschnittliche Zeitbedarf auf 13,5 Minuten beziffert.
Hinzu kommen die Kosten für die digitale Bestandserfassung im elektronischen Register. Hierzu
reichen die bisherigen Dokumentationen im Waffenhandelsbuch/Waffenherstellungsbuch nicht
aus. D.h. jede Bestandswaffe muss in Augenschein genommen werden und die fehlenden
Daten sind elektronisch zu erfassen. Dies bedeutet, dass bei einem geschätzten
Waffen(teile)bestand von 1,9 Mio. Stück einmalige Erfassungskosten i.H.v. mindestens 38 Mio
EUR anfallen werden (15 Minuten Zeitbedarf/Stück bei 80,- € kalkulatorischem Stundensatz).
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Die massive, dauerhafte Mehrbelastung der Waffenbehörden (Länderebene) schätzen wir
ebenfalls deutlich höher ein. Das Personal vieler Waffenbehörden arbeitet bereits heute an der
Belastungsgrenze. Der deutliche Anstieg bei den Anträgen für den kleinen Waffenschein in den
Jahren 2016/2017 hat gezeigt, dass die Mehrbelastungen dazu geführt haben, dass normale
Aufgaben (u.a. Ein-/Austragungen aus Waffenbesitzkarten, die Bearbeitung von
Verbringungserlaubnissen) nur mit mehrmonatiger Verzögerung bewältigt wurden.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass Besitzer von Salutwaffen, Dekorationswaffen sowie
Vorderladern bei ihrer Waffenbehörde zumindest vorstellig werden können. Wenn dieser
Personenkreis vollumfänglich informiert/sensibilisiert werden könnte, bedeutet dies für die
Behörden, dass mehrere Millionen solcher Waffen dort angezeigt/angemeldet werden.
Des Weiteren müssen alle Erlaubnisinhaber, welche bereits im Nationalen Waffenregister
erfasst sind, über ihre NWR-ID und Bestände informiert werden, damit zukünftig überhaupt noch
ein Handel, aber auch Reparaturen möglich sind. Da diese Daten aktuell nicht auf den
Waffenbesitzkarten eingetragen werden, wird es bei mindestens 30 % aller Erlaubnisinhaber
dazu kommen, dass diese ihre NWR-Daten nicht aufbewahren, sondern im späteren Verlauf
erneut bei den Waffenbehörden anfragen. Es ist mitnichten der Fall, dass mit der Einführung
und dem späteren Betrieb die Waffenbehörden keinerlei oder nur geringen Aufwand (1,2 Mio €)
haben werden. Einzelgespräche mit Waffenbehörden haben diesen Eindruck nachhaltig
bestätigt. Ein einzelner Aspekt ist die Clearingaufgabe der Waffenbehörde bei
widersprüchlichen Datenmeldungen durch den Fachhandel. Dieser ist in hohem Maße zu
erwarten, da der Fachhandel fehlerhafte Daten auf Waffenbesitzkarten (und somit auch im
Nationalen Waffenregister) nicht in seine Bestände übernimmt, sondern dort berichtigt. In diesen
– wahrscheinlich mehreren 100.000 Fällen – müssen die Sachbearbeiter in den
Waffenbehörden über das weitere Verfahren entscheiden. Die bis heute vorhandenen 5,4 Mio.
Waffen(teile) wurden nicht auf Datenkonsistenz zwischen Datenbankeintrag und Wirklichkeit
geprüft. Wir gehen von einer Fehlerquote von mindestens 25 % (6,25 Mio. Datenbankeinträge),
welche zukünftig bei einer Transaktion mit dem Handel korrigiert werden.