Beiträge von promillo

    Soweit ok, nur ein Detail noch:
    Der Vermieter muss waffenrechtlich NICHT zustimmen und er muss auch nicht informiert werden. Als Mieter ist man naemlich auch "Inhaber des Hausrechts" und damit nach §12(4) befugt, mit Waffen unter 7,5 Joule in der Wohnung zu schiessen.

    Der Tipp mit dem Fluesterkugelfang ist allerdings gut, wenn man in Mehrfamilienhaeusern schiesst. Und natuerlich die Ruhezeiten beachten.

    Zitat

    Original von Haras
    Hallo,

    also mit dem Repetierluftgewehr Haenel 310 ist auf eine Entfernung von
    4 m auf einen LG Scheibe mit vier 10 ner Spiegeln und einer kleinen
    Mannsiluette in der Mitte geschossen worden. Mal sehen vieleicht habe ich so eine Scheibe noch irgend wo rum liegen....

    Mit Gruß aus dem Erzgebirge
    Harry


    Kannst Du die einscannen, wenn Du sie finden solltest?
    Klingt ja interessant.
    Wenn Du keinen Scanner hats, PN mich an, dann mach ich das.

    Zitat

    Original von Kid Silencer
    Hab mal eine rein theoretische Frage dazu: war das eigentlich damals für eine BRDler erlaubt ein solch freies Luftgewehr in der DDR erstens zu kaufen und dann auch noch auszuführen aus der DDR? Wenn ja, wie sah es mit der Einfuhr in die BRD aus? Gesetzt den Fall der Käufer war damals 18 natürlich. Kann's mir eigentlich nicht vorstellen, wenn ich mich so an die Grenzkontrollen erinnere, aber andererseits waren Devisen doch auch immer willkommen. Weiß da vielleicht einer was zu?

    Leider hatte ich damals noch kein Interesse an Haenels (die Diana war genug fuer den Schuppen), als dass ich auf so eine Idee gekommen waere, meinen Dad zum Kauf derselben zu ueberreden. Aber allgemein waren die Zonengrenzer immer dann sehr liberal, wenn man nachweisen konnte, dass man den auszufuehrenden Gegenstand entweder mit Devisen offiziell 1:1 erworben hatte oder genuegend offizielle Umtauschbelege DM zu Spielgeld der Zonenbank dabeihatte.

    Da gingen Sachen ab... grins...vor allem, wenn man auch noch das halbe Auo voll mit ostzonaler Propaganda hatte. Ich hab das damals schon gesammelt und studiert. Da waren die bei der "Einreise" noch muerrischen Grenzer auf einmal wie ausgewechselt, wenns wieder heim ging. *lol*

    Jedenfalls haben die sich dann weder um die Muenzen noch die Briefmarken (oder um den privat gezuechteten Wellensittich, den ich als Kind beim Besuch drueben von Verwandten geschenkt bekam und dann mit heim nahm) gekuemmert, obwohl das eigentlich nicht so gaaanz legal nach Zonen"recht" war. :laugh:
    Naja, wirklich geloht hat sichs aber auch nicht. Da waeren ein paar fabrikneue Haenel wohl ne bessere Geldanlage gewesen.

    Und die BGSler haben immer nur durchgewunken, da wurde maximal der Ausweis kurz angeschaut.

    Zitat

    Original von Waldschreck
    ...

    Wie ein anderer schon schrieb ist in diesem Forum auffällig, dass oft "fragwürdige" Fragen gestellt werden, vom Tuning bis hin zu "Durschlagskraft". Was hat das mit Sport zu tun?


    aDa brauchts aber keine Gesetze zu.

    Zitat

    Original von Waldschreck
    Zum anderen hätte eine solche Sachkundeprüfung auch einen psychologischen und symbolischen Wert. Wer nichts hat kann nichts verlieren.
    Ich meine mit dem Angeln klappt es doch auch, oder? Man kann doch quasi ohne Angelschein gar nicht angeln, und keiner beschwert sich.


    Aber jeder kann eine Angel kaufen, ohne den Anmgelschein vorzulegen.
    Das ist der grosse Unterschied zum WaffG, wo man schon den blossen Besitz begruenden muss.

    Zitat

    Original von Waldschreck
    Aber mal eine Frage an die "leidtragenden": Wo seht ihr das genaue Problem ? Ich glaube Ihr habt eh alle schon eine WBK, und 2. wäre doch dieses Thema sogar Visier-Auflagen-Steigend, zumindest wenn man dieser "Neu-Kundschaft" demenprechend abholt...?

    Soweit vom "Krankenbett"

    Gruss Waldschreck

    Das Problem ist, dass man den Nachwuchs schon heute mit dem aktuellen WaffG kaputtmacht. Wer tut sich das noch an?
    Irgendwann stirbt der LEGALE Waffenbesitz mangels Nachwuchs einfach aus.
    Das Problem dabei:
    Wer wirklich Waffen will, wird immer weiter in die Illegalitaet abdriften. Das ist das Problem, das glit es zu verhindern und das kann man am besten mit liberalen Waffengesetzen und dafuer strengen Strafen bei Missbrauch des in einen gesetzen Vertrauens.

    Legale Waffenbesitzer sind nirgendwo ein Problem. Aber illegale koennen es schnell werden.

    Zitat

    Original von testplayer
    ...

    Realistisch gesehen wird das langfristig nicht passieren, doch es wäre ein Denkansatz. Immer unter der Voraussetzung das Luftdruckwaffen Sportgeräte sind.

    Aber mal ganz davon abgesehen, wünsche ich den deutschen Kollegen weniger Bürokratie. Denn ich hab es bis jetzt noch nicht verstanden mit den diveren WBK's.

    mfg

    Thomas

    Du wirst lachen, aber es gibt genug deutsche Aemter und Bundeslaender, die das auch noch nicht verstanden haben und denen ein Richter erst mal Nachhilfe in Lesen geben muss.
    :evil: :nuts:
    So weit ists hier schon...

    Ich hab jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, aber nur zur Erinnerung:

    In der Eu-Waffenrichtlinie wird nicht mal eine 7,5 Joulebeschraenkung fuer LG gefordert. Ja, noch besser (oder schlimmer, fuer die WBK fuer Spielzeug-Fetischisten), selbst "richtige" Feuerwaffen (Einzellader LW, oder Kipplaufflinten, um einige Beispiele zu nennen) sind vielfach frei ab 18. Ja, genau, einfach so frei ab 18.

    Und da passiert auch nicht mehr mit, wie bei uns.

    Es geht also.

    Wird Zeit, dass auch fuer Deutschland das EU-Recht zum Tragen kommt und nicht das irational verkorkste deutsche WaffG, in dem jeder zweite § den Mief der tausend Jahre oder die Hysterie der RAF-Zeit ausduenstet.. Darauf sollten wir hinarbeiten und nicht auf noch mehr voellig nutzlose Gaengelei.

    Siehe dazu auch die Forderungen der E.L.F. zur letzten Bundestagswahl, die sich an dem orientierten, was die Eu uns eigentlich gestatten wuerde, studende dem nicht ein Block aus Hoplophoben in deutschen Amtsstuben und Plenarsaelen entgegen.
    http://www.elfev.de/index.php?opti…id=48#forderung

    Zitat

    Originally posted by 500sw
    Soweit ich das mal mit meinen LRA abgesprochen habe, ist die gemeinsame Aufbewahrung von Langwaffen, durch Familienmitglieder, die im gleichen Haushalt leben, erlaubt.

    Auf Deutsch:
    Ehemann, Ehefrau und im Haushalt lebende Kinder (alle 3 sind WBK-Inhaber) dürfen ihre Langwaffen zusammen in einem Waffentresor aufbewahren. Hängt wohl mit der Zuverlässigkeit zusammen, die ja in diesem Fall, alle drei haben.
    Bei Kurzwaffen zieht diese Regelung aber nicht!

    Wieder falsch.
    Die Regelung (Siehe obige Gesetzestelle) gilt fuer WBK-pflichtige Waffen allgemein.
    Da steht nichts von nur LangwaffenEs heisst dort:
    (10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer haeuslichen Gemeinschaft leben, ist zulaessig.


    Man sieht, auch ein LRA kennt manchmal nicht das Gesetz, dass es ueberwachen soll.

    Das ist fast alles veraltet. Transport durch Nichtberechtigt ist nicht mehr, soweit richtig. Fruecher durfte man auch ohne WBK die Waffe seines Partners zum Buema bringen, heute nicht mehr.

    Alles andere hat sich aber massiv gebessert. So duerfen WBK-Inhaber, die in einem Haushalt leben, ihre Waffen gemeinsam verwahren.

    Auch die voruebergehende Verwahrung ist kein Problem mehr. Jeder WBK-Inhaber kann per kurzem Schrieb einem anderen WBK-Inhaber seine Waffen leihen oder sie ihm zur voruebergehenden Aufbewahrung geben. Alles das ist geregelt im WaffG §12(1) und AWaffVO §13(10) Also bitte erst mal ins Gesetz schauen, obs wwirklich verboten ist, anstatt hier Phantasien zu erzaehlen, die gesetzlich nicht existent sind.

    Nochmal direkt zu Anschuetzsepps Bruder.
    Nein, er darf leider nicht alleine damit zum Stand fahren. Nur wenn er entweder einen Jagdschein (dann darf er sich Langwaffen leihen ) oder eine WBK (dann darf er alles WBK-pflichtige leihen, egal, ob ers schon hat oder nicht) hat. Oder man kann vielleicht mit dem zustaendigen Amt eine Transportgenehmkigung vereinbaren, wenn Dein Bruder im Verein schiesst und dieser das bestaetigt. Wenn die das nicht machen, muss Du ihn entweder (oder ein anderer mit WBK/JJS) hinfahren und abholen oder die Waffe im Vereinstresor bunkern.

    gewise Politiker suchen vorwaende, um mal wieder was zu verbieten...obs Softair sind oder sonstwas ist denen egal. Daher: Wehret den Anfaengen.
    Entweder ist ein Verbot rational begruendbar oder es hat zu unterbleiben.
    Egal, ob bei Waffen, bei Hunden, bei Autos oder bei Spielwaren.

    Mit Initiativen und Waffenlobby hat das hier eh nichts zu tun. E.l.F. heisst ja Europaeische LegalWAFFEN-Foederation und nicht europaeische LegalSPIELKRAM-Foederation.
    Daher auch ganz privat, weils mich privat als Buerger betrifft, wenn weltfremde Politiker mit sinnlosen Verboten aktionistisch Luftblasen ins Kinderzimmer zaubern.

    Heute moechte ich echt kein Kind mehr sein in diesem Lande.

    Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kleinhubbert ,

    Mit Ihrem Artikel "Tod aus Spass" haben sie ein Beispiel fuer ausgesprochen schlechten Journalismus geliefert. In der "Bild" mag so etwas noch akzeptabel sein, aber warum verspielt der Spiegel mit solchen reisserischen und unrecherchierten Stories seine Reputation?

    Aber ich moechte nicht nur meinem Aerger Luft machen, sondern Sie mit meiner Kritik zum Nachdenken anregen, ob sie ihre journalistische Pflicht nicht ernster nehmen sollten und nicht jeden Unfug, der aus Politik und Funktionaersecken kommt, ungeprueft als Wahrheit hinzunehmen.

    Zum einen, was bitte hat es mit Jugendlichen oder gar Kindern zu tun, wenn ein 52jaehriger Erwachsener Polizisten bedroht? Und wie soll man solche Leute davon abhalten, es zu tun?
    Ein Verbot von Plastikspielzeug nutzt hier gar nichts, notfalls wuerden solche Leute eben auf andere Tatwerkzeuge, bis hin zur echten illegalen Waffe, ausweichen. Damit gewinnt man nichts, damit verliert man.

    Der naechste Fehler im Artikel: Spielzeugwaffen sehen nicht erst neuerdings realistisch aus, sie sehen schon seit Jahrzehnten realistisch aus. Sie verwechseln das wegen erwiesener Unsinnigkeit aus dem 2003 verschaerften Waffengesetz herausgefallene Verbot des Aussehens von vollautomatischen Kriegswaffen. Damit sind aber Dinge wie G3-Modelle oder Kalaschnikovmodellle gemeint gewesen, normale Pistolennachbildungen, wie im vorliegenden Fall sind seit eh und je legal als Spielzeug zu bekommen und waren bis eben auch noch nie ein Problem.

    Die "Sturmgewehrmodelle" sind auch weniger ein Problem, als vielmehr die Panik, die manche Aushilfsblockwarte allgemein bekommen, wenn sie Kinder spielen sehen. Wir sind in der Bundesrepublik, nicht im Gazastreifen, die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder und Jugendliche mit echten Kriegswaffen herumlaufen, ist hierzulande noch sehr gering. Andere Eu-Laender gehen mit diesem angeblichen Problem dann auch so um, dass sie Softairspielern Flaechen zur Verfuegung stellen, wo diese gefahrlos spielen koennen. Warum geht das hierzulande nicht? Aber hierzulande wird ja schon beim Bau von Spielplaetzen prozessiert, weil miesepetrige Nachbarn sich gestoert fuehlen.

    Die Loesung dieses nicht realen Problems liegt in besserer Erziehung, in strenger Verfolgung echter Verbrechen, wie Ueberfaellen oder Bedrohungen und in vernuenftiger Ausbildung der Polizei. Aber solange man lieber die Mittel der Polizei kuerzt, ists fuer die Politik natuerlich bequemer, ein Anscheinsproblem zu erfinden und diesem mit sinnlosen Verboten zu begegnen. Das nutzt zwar nichts, aber erweckt den Anschein von Taetigkeit.
    Sie als Journalist sollten solche politischen Fehler anprangern und nicht durch die kritiklose Uebernahme der politischen Falschmeldungen unterstuetzen.

    Lassen wir die Kinder doch weiter spielen, so wie wir frueher spielen durften.

    Ich hoffe, sie verzeihen mir die deutlichen Worte, aber das Thema an sich und die Art, wie diese Gesellschaft mit Freiheiten und Problemen umgeht, ob sie sie wirklich loest, oder ob sie sie nur durch unnnuetze Verbote kaschiert, ist zu wichtig, um sie nur den Politikern zu ueberlassen.

    Mit freundlichen Gruessen, Frank Schaffer

    Sehen wirs mal realistisch:

    1. Der Artikel ist miserabel recherchiert und vielfach unsinnig.

    2. der Anscheinsunfug hat sich noch nie auf Waffen bezogen sondern NUR auf Kriegswaffen lookalikes.

    3. Schon zu allen Zeiten konnten Kinder mit Spielzeugwaffen spielen, die echt ausahen.


    4. Auch in anderen laendern koennen sie das, sogar mit modernen Versionen.

    5. Es ist fuer Erwachsene schon heute VERBOTEN, mit einer Pistole auf einem Schulhof herumzufuchteln und gar Polizisten zu bedrohen.


    Wenn man sich das alles so ansieht, was bitte soll ein neues Verbot von Spielwaren bringen?

    Schlimm ist nur, dass die Presse diesen Bloedsinn mitmacht, anstatt die Hysteriker und Anscheinsspinner in der Luft zu zerreissen.

    verbote werden NICHTS nutzen, sondern nur die Vorstufe zu neuen Verboten sein.
    Erst mal die Anscheinssoftair, dann ale lookalikes...dann das Totalverbot...dann ? tja, dann willkommen in England.

    Kurze Randinfo: Der DJV ist seit letztem Jahr voll dabei.

    :new11:

    Und BITTE kein US-Bashing, sonst muss ich wieder meine US-Fahne rausholen und lostippen und Uli bekommt nen Herzanfall.
    nuts:
    Es gibt in den Staaten ausserdem alles von schweizer Freiheit bis zu englischen Totalverboten, was das Waffenrecht angeht. Und seltsamerweise passiert in den Gegenden mit schweizer Zustaenden am wenigsten, in denen mit englischen Zustaenden am meisten.
    :new16: :

    zum FWR.

    Ich bin ja auch schon jahrelang im Foerderkreis, auch wenn ich "nur" freie Waffen habe. Ich moechte sie eben behalten.

    zur Zeit ist man vor allem mit der Formulierung der Verwaltungsvorschrift zum seit drei Jahre bestehenden WaffG beschaeftigt, da ist das FWR stark involviert und vertritt unsere Interessen gegenueber sehr abenteuerlichen Ideen einiger Laender-Innenministerien.
    Und wenn man mitbekommen hat, welche Verdrehungen erst neulich zu Silvester aus dem NRW-IM gegen Schreckschussbenutzer kamen, kann man dem FWR nur alle Daumen druecken, dass sie solche Sachen aus der VwV raushalten koennen, damit nicht hinterher unzaehlige Buerger den Klageweg beschreiten muessen.

    Als Oesterreicher wuerde ich mir fuer Homedefense einfach eine Flinte kaufen. Frei ab 18.
    Wirkt auch wirklich...
    In felix Austria muss sich naemlich niemand mit unzhulaenglichen SSW selber gefaehrden.

    Die Tells (Cometa) sind wirklich eine gunestige Alternative, nur unwesentlich schlechter als die Premiumklasse und dafuer ganz schoen guenstiger.

    Aber BITTE verschandle sie nicht durch die Verwendung von Stahlbolzen. Da kannst Du dann besser irgendeinen rotchinesischen Schiesspruegel fuer 50 Euro kaufen und damit zu Schanden schiessen. Da machts nichts aus. Aber die Tells sind wirklich praezise, das sollte man nicht durch die verwendung von Stahl in gezogenen Laeufen kaputtmachen.

    Uli ist natuerlich da, Paramags sicher auch wieder und Gunimo wohl auch...und ich muss sicher auch ein oder zwei Tage hin, wobei ich nicht versprechen kann, ob ich wirklich alle wichtigen Hallen mit der Kamera schaffe, wegen diverser Schwaetzchen, die ich hie und da bei Verbaenden und Co halten muesste. Stoehn...

    Der Consumertag...tja, typisch deutsche Dienstleistungswueste.

    Aber es wird sicher wie jedes Jahr hier massig heisse News und Infos fuer alle daheimgebliebenen geben.
    Und das ganz ohne die exorbitanten Park- und Eintrittspreise. :new16:

    Zum NRW-Vorgehen in Sachen SSW:
    Ein Ministerialbuerokrat spielt Gesetzgeber. Es wird einfach mal Zeit, dass Betroffene dort den Klageweg beschreiten, um diesem Herrn und seinen Ausfuehrenden von einem Richter seine Kompetenzen klarmachen zu lassen. Mehr kann man dazu nicht mehr sagen.

    In Hessen ists so geregelt, dass Wild, das in einem befriedeten Bezirk zur Strecke kommt, dem Besitzer des Grundstuecks gehoert, nicht dem Jagdpaechter. Praktische Sache, ich warte nun schon seit Jahren darauf, dass sich mal ein Stueck Rotwild bei mir im Garten einstellt, um da an seinem Kammerschuss zu verenden. :D


    Meist passiert sowas aber eher bei Niederwild, wie dem Kaninchen hier oder bei Fasanen und Enten, die dann in Dorfnaehe beschossen, noch ein paar 100 Meter schaffen, bis sie merken, dass sie tot sind und vom Himmel fallen.

    Wenn die Gartenbesitzer dann das HJG kennen, ists ihrer. Ehrliche Jaeger weisen dann auch schon mal rauf hin und verhungern auch nicht an einem so anderweitig verspeisten Stueck. Viele machen sich aber auch nichts draus und sind froh, wenn jemand das Stueck mitnimmt.
    Andere Landesjagdgesetze koennen hier etwas anders aussehen, daher immer direkt im passenden LJG nachlesen, wem Wild in solchen Faellen gehoert.

    Das Betretungsrecht der Jaeger ist dabei bestenfalls dann als Notstand gerechtfertigt, wenn dem Stueck der Fangschuss angetragen werden muss, bzw der Hund es abtun muss.

    Hier rangiert das Tierschutzgesetz (unnoetige Qualen vermeiden) normalerweise vor dem Hausrecht und der Inhaber des Hausrechts muss es dulden, dass ein Sachkundiger (wenn er es nicht selber ist) das Tier erloest.

    Dass eine ganze Korona im Garten einfaellt, ist da aber schon mehr als grenzwertig und da sollte neben der kompletten Schadensuebernahme ein gutes Wildmenue auf Einladung des Jagdpaechters fuer die Bewohner rausspringen.