Was diese ‚Umentscheiderei’ des BKA anbelangt, hast Du (leider) sicherlich recht.
Allerdings ist diese „Umentscheiderie“ des BKA, auch was den Laser an Armbrüsten (und Bögen?) anbelangt, juristisch betrachtet sehr seltsam und was die Rechtssicherheit anbelangt, äußerst fraglich.
Völlig unabhängig davon betrachtet, ob man das an sich jetzt gut - schlecht oder sinnvoll - blödsinnig findet.
Solange dagegen aber (noch) niemand geklagt oder es keinen Prozess darüber gegeben hat, bleibt diese (eigentlich untragbare) Situation der Rechts-UN-Sicherheit leider bestehen.
Wobei eine ‚einfache‘ Klage bzw. Prozess vor einem AG, LG (oder sogar OLG), sprich durch mehrere Instanzen auch nicht unbedingt etwas bringen würde, wenn die Gegenseite (hier das BKA) dies nicht akzeptiert.
Zudem könnte ein Klage / Prozess, abhängig von den Umständen, was konkret dies anbelangt, auch nur als Einzelfallentscheidung gewertet werden.
Als Richtschnur wäre die Entscheidung einer solche Klage / Prozess dennoch sinnvoll.
Aber erst das BVerfG könnte hier ‚echte’ Rechtssicherheit bringen bzw. sprechen.
Schließlich ist es ja nicht gerade so, als wenn alle Bescheide des BKA immer glatt durchgehen würden und nie von Gerichten „kassiert“ worden wären.
Aberwitzig ist aus meiner Sicht zudem der Sachverhalt, dass es hinsichtlich des Verbotes für Lasern an Armbrüsten bis heute (noch immer) KEINEN Feststellungsbescheid des BKA dazu gibt ‼️