Beiträge von Gobber

    "...Das bedeutet, dass wie in dem von Ihnen genannten Artikel jede
    Schreckschusswaffe ohne PTB-Zeichen grundsätzlich als „scharfe“
    Schusswaffe nach deutschem Recht behandelt werden würde.

    An der grundsätzlichen inländischen Gesetzgebung, dass eine
    Schreckschusswaffe nur dann erlaubnisfrei ist, wenn sie mit dem Symbol
    PTB im Kreis versehen ist, hat sich nichts geändert.
    Die nun durch das Waffengesetz eingeräumte o.g. Möglichkeit hinsichtlich
    Schreckschusswaffen ohne PTB-Zeichen, muss erst in Abstimmung mit den
    EU-Ländern bzw. der Kommission in die Praxis umgesetzt werden.
    Bislang besteht keinerlei Möglichkeit für die Waffenbehörden oder die
    Polizei vor Ort, bei einer Kontrolle tatsächlich fest zustellen, ob eine
    Schreckschusswaffe ohne PTB-Zeichen, den Anforderungen (...)auch
    tatsächlich entspricht."

    Diese Rechtsauskunft der Polizei ist juristisch aber sehr gewagt! ;) Im Klartext heißt das, die zuständigen Behörden wissen noch nicht so recht wie sie mit den waffenrechtlichen Neuregelungen umgehen und diese kontrollieren sollen und deshalb hat die Neufassung des deutschen Waffengesetzes erstmal keine Gültigkeit! Dürfte ein Gericht aber eventuell anders sehen! ;) Die Rechtsgültigkeit eines deutschen Gesetzes wird nicht von der Exekutive definiert.
    (Aber genau deshalb lieber mal geduldig abwarten, bis die ihre Durchführungsverordnungen und Dienstsanweisungen haben...)