"...Das bedeutet, dass wie in dem von Ihnen genannten Artikel jede
Schreckschusswaffe ohne PTB-Zeichen grundsätzlich als „scharfe“
Schusswaffe nach deutschem Recht behandelt werden würde.
An der grundsätzlichen inländischen Gesetzgebung, dass eine
Schreckschusswaffe nur dann erlaubnisfrei ist, wenn sie mit dem Symbol
PTB im Kreis versehen ist, hat sich nichts geändert.
Die nun durch das Waffengesetz eingeräumte o.g. Möglichkeit hinsichtlich
Schreckschusswaffen ohne PTB-Zeichen, muss erst in Abstimmung mit den
EU-Ländern bzw. der Kommission in die Praxis umgesetzt werden.
Bislang besteht keinerlei Möglichkeit für die Waffenbehörden oder die
Polizei vor Ort, bei einer Kontrolle tatsächlich fest zustellen, ob eine
Schreckschusswaffe ohne PTB-Zeichen, den Anforderungen (...)auch
tatsächlich entspricht."
Diese Rechtsauskunft der Polizei ist juristisch aber sehr gewagt! Im Klartext heißt das, die zuständigen Behörden wissen noch nicht so recht wie sie mit den waffenrechtlichen Neuregelungen umgehen und diese kontrollieren sollen und deshalb hat die Neufassung des deutschen Waffengesetzes erstmal keine Gültigkeit! Dürfte ein Gericht aber eventuell anders sehen! Die Rechtsgültigkeit eines deutschen Gesetzes wird nicht von der Exekutive definiert.
(Aber genau deshalb lieber mal geduldig abwarten, bis die ihre Durchführungsverordnungen und Dienstsanweisungen haben...)