Beiträge von JMBFan

    Ich glaube nicht, dass ein herkömmlicher Köcher ein Magazin wirklich ersetzen kann. Wenn man ihn so optimiert, wie der TS sich das vorstellst, dann wäre das ja quasi ein Magazin, nur ohne Feder. Da kann man auch gleich ein komplettes Magazin nehmen.

    Steambow macht das richtig, sie haben begriffen, dass ein Produkt auch ein sinnvolles Zubehörangebot braucht. Schnell-Lader, Pfeile für jeden Anwendungszweck, Köcher, verschieden starke Wurfarme etc. - alles sinnvoll. Was ich von den Farb-Optionen halten soll... die meisten davon sind mir zu abgedreht. Aber schaden kann's nicht.

    Leichtes Variieren ist erlaubt. Die originalen Sharps-Karabiner zum Beispiel hatten eine automatische Zündplättchenzuführung, man musste NICHT jedesmal ein neues Hütchen mit der Hand aufsetzen. Diese patentierte Lösung beschleunigt den Ladevorgang deutlich. Alles fühlt sich im Grunde wie eine moderne einschüssige Blockbüchse an. Kammer auf, Patrone rein, Kammer zu, Hahn spannen und Feuer.

    Die Replikas haben diese Vorrichtung nicht und somit haben sie KEIN historisches Vorbild. So genau wird das offenbar nicht gesehen. Wenn Du zum Beispiel eine doppelläufige Steinschloss-Pistole baust und sie so ähnlich aussieht, wie solche Pistolen damals eben ausgesehen haben, dann wird niemand etwas sagen. Ein EXAKTES Vorbild brauchst Du nicht.


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    Das sind eindeutig Mehrschüsser, WBK-pflichtig bei Perkussion und frei ab 18 bei Steinschloss. Da gibt's durchaus interessante Modelle, habe vor 25 Jahren sogar schon mal eine Firma getroffen (auf der Dortmunder Waffenbörse) die eine Replika anbot.

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    Einen freien Teilesatz bzgl. WBK-pflichtigen Schusswaffen gibt es nicht. Der Lauf und die Trommel bzw. die "Harmonika-Schiene" sind wesentliche Teile, und bei Kurzwaffen auch der Rahmen. Die Teile brauchen auch einzeln eine WBK, also darfst Du schon allein den Lauf nicht ohne WBK besitzen.

    Die Steinschloss-Revolver darfst Du dagegen geladen durch die Fußgängerzone schleppen, auch wenn ich das nicht empfehlen würde. Manche würden Dich für einen Spinner halten, andere für gefährlich. Aber legal wäre es.

    Also, wenn der Schaft Schrott ist und ich nur das Insert retten will, dann nehme ich immer die Powerfeile und schleife den Schaft in der Höhe des Inserts an einer Seite ab, so daß eine Lücke entsteht, wie ein Längs-Einschnitt. Dann kann man eine alte Spitze nehmen, eindrehen und dann den Insert aus dem Schaft brechen.

    Wenn der Schaft heile bleiben soll, alte Spitze rein, in den Schraubstock mit der Spitze, dann den Schaft in Höhe des Inserts mit dem Heißluftfön unter drehen und ziehen heiß machen. Irgendwann gibt der Kleber auf, dann löst sich der Schaft vom Insert.

    Ich glaube, Suessebomi meinte die Cobra R9 - die hat eigentlich einen sehr passablen Abzug, für eine PAB. Magazin anbringen ist möglich, aber dazu muss man mit dem Trennjäger und dem Schweißgerät anrücken. Ist nicht so sehr mein Ding.
    Schnellschießen mit einer magazinlosen Armbrust finde ich stressig und gefährlich. In der Hast und bei den vielen Handgriffen kann immer mal was daneben gehen, jedenfalls bei der für mich typischen Ungeschicklichkeit. Da nehme ich mir lieber die Zeit und spanne sorgfältig.

    Du bist herzlich eingeladen, mal Ergebnisse auf 25m zu zeigen.

    Gerne auch v0 Messungen.

    Ich veröffentliche grundsätzlich keine Bilder im Internet. Google weiß sowieso schon zu viel über mich. Ich schieße meist auf 20 Meter, aufgelegt sind die Ergebnisse toll. Klar kannst Du jetzt sagen: Glaube ich nicht, aber auch ein Foto würde das nicht ändern. Kann einfach gefaked sein.

    Wieso beurteilt die Staatsanwaltschaft das so, aber mein zuständiges Waffenamt, Stand heute und auf explizites Nachfragen auf Grund der Thematik hier, anders?

    Im Falle meines Kollegen ging es um ein nachträglich aufgeschnittenes Gewinde für einen Schalldämpfer. Das ist nun eindeutig eine erlaubnispflichtige Bearbeitung und hätte von einem BüMa gemacht werden müssen. Anders sieht es aus bei den Klemm-Adaptern, aber hier war das Gewinde wirklich spanabhebend direkt auf den Lauf geschnitten worden und man konnte sehen, dass diese Änderung nicht serienmäßig war (sah selbstgebastelt aus). Ich glaube, das war auch der eigentliche Grund für die Sicherstellung.

    Also, EK Archery ist eine Poe Lang Tochter und das ist eine alteingesessene Firma aus Taiwan (Gründung in den 90ern). Wahrscheinlich der größte Hersteller für Bögen und Armbrüste überhaupt. Sie beliefern auch alle "großen" Markenanbieter aus den USA - fast alle "Einsteigerprodukte" sind in Wahrheit von Poe Lang hergestellt.

    Es gibt sogar eine Vertretung in Europa, und zwar in den Niederlanden. Ek Archery ist meiner Beobachtung nach sogar NUR in Europa aktiv.

    Ich denke mal: Die Ersatzteilversorgung ist gesichert.

    Wie ich sagte, solange die Waffe nicht mehr als 7,5 Joule hat und der montierte Lauf optisch so aussieht wie EINER der angezeigten, sind in der Praxis keine Probleme zu erwarten.

    Ich habe einen Fall einer sichergestellten Waffe schon mal mitbekommen, bei einem Kollegen. Die PTB führte die Prüfung und die Begutachtung im Auftrag der Ermittlungsbehörden durch. Es gab zwar Änderungen an der Waffe, die aber keine Auswirkungen auf die Leistung hatten. Es wurde dann diskutiert, ob eine Waffenherstellungserlaubnis für die Änderungen (Gewinde für Schalldämpfer) nötig gewesen wäre. Das wurde zwar bejaht, aber meinem Kollegen war nicht nachzuweisen, dass ER die Änderungen durchgeführt hat. Man bot an: Zustimmung zur Einziehung und Vernichtung gegen Einstellung des Verfahrens. Auf der Basis hat man sich dann geeinigt.

    ich zitiere mal aus dem Infoblatt der PTB.

    https://www.ptb.de/cms/fileadmin/…3/Infoblatt.pdf

    Soll eine Schusswaffe mit mehreren Lauflängen in einer einzigen Anzeige zusammengefasst werden, sind für jede Lauflänge einzelne und vollständige Prüfmuster mit einzigartiger Typenbezeichnung einzureichen. Diese Typenbezeichnung können sich nur durch einen Zusatz unterscheiden, durch den die unterschiedlichen Lauflängen zuzuordnen sind. Sollte z. B. eine Schusswaffe mit der Typenbezeichnung XYZ mit drei unterschiedlichen Lauflängen angezeigt werden, könnte eine mögliche Typenbezeichnung beispielsweise nach dem Schema XYZ-A, XYZ-B und XYZ-C erfolgen. Die Entscheidung für die Art der Unterscheidung liegt beim Antragsteller. Diese angezeigte Typenbezeichnungen sind auf der jeweiligen Schusswaffe als Kennzeichnung aufzubringen. Sollte ein System verwendet werden, bei dem ein zusätzlicher Lauf ohne die (Teil-)Demontage der Schusswaffe ausgetauscht werden kann, z. B. durch einen Bajonettverschluss, reicht es, ein einzelnes Prüfmuster mit den unterschiedlichen Austauschlaufsystemen einzureichen. Es sind keine unterschiedlichen Typenbezeichnungen notwendig. Jedoch müssen auf die einzelnen Austauschläufe die Typenbezeichnung und Marke bzw. der Name der anzeigenden Firma wie auf der Schusswaffe selber aufgebracht sein. Es ist dabei nicht erlaubt, das F-Zeichen auf einem Austauschlauf anzubringen. Weitere Angaben zu den einzelnen Lauflängen und zusätzlichen Typenbezeichnungen können ggf. unter 5 „Bemerkungen des Antragstellers“ eingetragen werden.

    Wie man sieht: Jede Lauflänge erfordert eine eigene Anzeige und ein eigenes Muster. Wenn der Lauf ohne Demontage getauscht werden kann, dann reicht es aus, wenn eine Waffe und ALLE Läufe eingereicht werden.

    Die Austauschläufe tragen zwar nicht das F-Zeichen (insoweit hatte ich das falsch in Erinnerung), aber die Typbezeichnung und den Firmennamen.

    So wird es auch bei der HW 100 gewesen sein - jede Lauflänge und jedes Kaliber muss einzeln angezeigt werden. Solche Austauschläufe müssen entsprechend gekennzeichnet werden - "Weihrauch HW 100, Kaliber 4,5mm" zum Beispiel. Dann darf man sie wechseln.

    Ob dazu eine Waffenherstellungserlaubnis erforderlich ist - das hängt vom Einzelfall ab. Geringfügige Veränderungen sind erlaubt. Die Grenzen sind fließend. Deine Waffenbehörde ist offenbar großzügig, aber gleich im nächsten Sprengel mag das wieder anders aussehen.

    Man würde die Waffe zur PTB schicken.

    Nein. Dafür ist die PTB nicht zuständig.

    Das machen die Landeskriminalämter.

    ...die dann die Waffe zur PTB schicken. Nur dort hat man die hinterlegte Waffe und auch das Messequipment.

    Die würden erstmal Testschüsse machen, bei denen die Toleranz übrigens größer ausfällt als bei der Erstprüfung (das Mittel aus 10 Schüssen darf 8 Joule nicht übersteigen, gegenüber 7,5 Joule bei der Erstvorstellung).

    Auch nein, die Toleranz ist identisch. Sie steht im Gesetz.

    Auch ja. Auszug aus der BeschussV:

    Zitat

    Die Bewegungsenergie der Geschosse ist nach folgenden Grundsätzen zu prüfen:

    1.

    Von einer wahllos aus einer Fertigung gegriffenen Waffe wird zunächst das arithmetische Mittel der aus zehn Einzelmessungen resultierenden Geschossenergie (E(tief)10) gebildet. Liegt E(tief)10 nicht über 5,0 J, so erübrigt sich die weitere Prüfung und es ist als gesichert anzusehen, dass die Bewegungsenergie bei diesem Waffenmodell nicht über 7,5 J liegt. Im anderen Fall sind vier weitere aus der Fertigungsserie entnommene Waffen zu prüfen. Liegt das Gesamtmittel E(tief)5 x (tief)10 nicht über 7,5 J und bei keiner der fünf geprüften Waffen die jeweilige obere Toleranzgrenze für 90% der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95% über 8,5 J (E(tief)10 + k(tief)3, (tief)10 x s(tief)10 <= 8,5 J, k(tief)3, (tief)10 = 2,36), so gilt die Bewegungsenergie der Geschosse von 7,5 J bei diesem Waffenmodell als eingehalten. Bei nur einer gegenteiligen Feststellung wird das Gegenteil angenommen. Bei den Spielzeugwaffen erfolgt die Prüfung in entsprechender Weise für das Gesamtmittel Ē5•10 nicht über 0,5 J. Die Prüfung vier weiterer Waffen aus der Fertigungsserie erübrigt sich, wenn beim ersten geprüften Stück Ē10nicht über 0,4 J liegt. Die jeweilige obere Toleranzgrenze im obigen Sinne darf nicht über 0,6 J liegen (Ē10 + K3, 10• S10≤ 0,6 J).

    2.

    Wird die Prüfung der Bewegungsenergie der Geschosse von Amts wegen an einem Einzelstück durchgeführt, so gilt der Wert von 7,5 J als nicht überschritten, wenn der aus zehn Messungen resultierende Mittelwert E(tief)10 nicht über 8,0 J und die obere Toleranzgrenze für 90% der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95% nicht über 8,5 J liegt (E(tief)10 + k(tief)3, (tief)10 x s(tief)10 <= 8,5 J). Der Wert der Bewegungsenergie von 0,5 J gilt als nicht überschritten, wenn der aus zehn Messungen resultierende Mittelwert Ē10 nicht über 0,55 J und die obere Toleranzgrenze für 90 % der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95 % nicht über 0,6 J liegt (Ē10 + K3, 10• S10≤ 0,6 J).

    Wie man sieht: Bei Prüfung "von Amts wegen" (das ist bei solchen sichergestellten Waffen der Fall) gilt die 8 Joule Grenze.

    Natürlich wird dies geschehen, denn es steht der Verdacht der unerlaubten Veränderung wesentlicher Teile im Raum.

    ichend Hinweise dafür hat, Dir eine Manipulation vorwerfen zu können. Unerlaubte Waffenherstellung, §21 WaffG.

    Wieder Nein. Der Austausch von wesentlichen Teilen

    ist ausdrücklich erlaubt wenn er ohne Anpassungen

    möglich ist.

    Das ist nur dann richtig, wenn das wesentliche Teil (bei Luftgewehren sind das NUR die Läufe) ein F-Zeichen trägt. Das F-Zeichen darf man aber nicht selbst aufbringen. Entweder das Teil stammt vom BüMa oder es handelt sich um ein offizielles Ersatzteil.

    Hier ist das Waffengesetz völlig eindeutig.

    Zitat

    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

    1.1

    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen

    Hat die Waffe mehr als 7,5 Joule, dann darf man sie nicht mehr ohne WBK besitzen (Alt-Modelle vor 1970 bzw. 1991 mal außen vor gelassen) - auch WENN sie das F-Zeichen tragen. Aber wie gesagt, bei sichergestellten Einzelstücken darf die Waffe im Schnitt sogar 8 Joule erreichen.

    Also, was ich Dir sagen kann, ist, was passieren würde, wenn man bei Dir ein LG sicherstellt und der Verdacht aufkommt, dass es manipuliert wurde.

    Man würde die Waffe zur PTB schicken. Die würden erstmal Testschüsse machen, bei denen die Toleranz übrigens größer ausfällt als bei der Erstprüfung (das Mittel aus 10 Schüssen darf 8 Joule nicht übersteigen, gegenüber 7,5 Joule bei der Erstvorstellung).

    Dann würde die PTB die Waffe technisch mit dem hinterlegten Muster vergleichen. Eventuelle Abweichungen würden protokolliert werden. Man würde auch eine Einschätzung liefern, ob Abweichungen eher seitens des Herstellers oder seitens des Nutzers vorgenommen wurden. Das Ergebnis würde die PTB dann in Form eines Prüfungsberichts an die Ermittler senden.

    Hat die Waffe nicht mehr als 7,5 (bzw. 8 )Joule und ist der ausgetauschte Lauf optisch identisch, dann würde vermutlich nichts passieren. Ist der Lauf allerdings länger, kürzer, dicker oder dünner, dann würde die PTB das merken und in den Bericht schreiben. Die Ermittler würden prüfen, ob man ausreichend Hinweise dafür hat, Dir eine Manipulation vorwerfen zu können. Unerlaubte Waffenherstellung, §21 WaffG.

    Hat die Waffe mehr als 8 Joule (im Mittel), dann ist sie WBK-pflichtig, auch wenn das F-Zeichen drauf ist. Man würde Dich dann anklagen, auch dann, wenn man Dir nicht beweisen kann, dass die Waffe nicht schon so geliefert wurde. Man wird aber auch beim Hersteller bzw. Importeur vorstellig werden und dort recherchieren.

    Bei der Adder scheinen die Kinderkrankheiten ausgemerzt worden zu sein. Ein Kollege hatte sein Magazin mit einem Fehlschuss zerlegt und es wurde getauscht. Dabei fiel auf: Das neue Magazin hat bereits diese Ausnehmungen, die ein Verdrehen des letzten Pfeils verhindern. Es kursieren Videos, die zeigen, wie man die älteren Magazine entsprechend abändern kann.

    Ich habe mir die Stinger 2 bestellt (leider zu spät für die erste Charge), einfach weil ich finde, dass sie super aussieht und (hoffentlich) Spaß macht. Den starken WA brauche ich nicht, mir geht es um eine hohe Schussrate beim "Plinken".