Beiträge von Mike83

    Habe mich halt etwas angegriffen gefühlt, es ist ja nicht so,das ich totaler anfänger bin,habe seit 17jahren SSW zuhause, nur die Familienumstände haben sich mittlerweile geändert, d.h. ich habe 2 Kleinkinder und da mache ich mir halt gedanken,wie ich sie ordentlich verwahre..

    Aber habe meine Antwort ja schon erhalten,vielen Dank nochmal dafür und deswegen bin ich hier auch jetzt raus :D

    So so, es ist also Quatsch sich über die Rechtslage zu informieren?

    Da ich kein Paragraphenreiter bin und es leider wie so vieles sehr schwammig geschrieben wird, ist es halt nicht für jedermann verständlich..

    Vor 20 Jahren hat sich auch niemand gedanken gemacht und müssen welches Taschenmesser er mit sich führen darf oder das er mal zum führen einer SSW ein Dokument benötigt.

    Weil es aber eben so ist,das hier in DE alles so streng geregelt ist, sehe ich darin nichts falsches sich zu informieren und wenn dann die Wissbegierde hier manchen Angst macht,dann frag ich mich schon... :D

    Mach das so, dann kannst Du mit Sicherheit ruhig schlafen.

    Mir geht es nicht darum ruhig schlafen zu können, sondern die Rechtslage zu verstehen.

    Wie man auch hier in diesem Thema sieht,wie in allen anderen x Threads auch zu solchen Fragen,gibt es verschiedene Meinungen/Auffassungen zu dieser Frage..

    Nix für Ungut, meine spezielle Frage wurde beantwortet und dafür danke ich euch.

    Ohhjee, wollte eigentlich keine wilde Diskussion herbeiführen :whistling:

    Ich weiß, das es genügen würde die SSW in einer Absperrbaren Schublade aufzubewahren und die Kartuschen in z.b. einer Geldkasette..
    eine 0815 Schublade und Geldkasette stellt für eine unbefugte Entnahme kein großes Hindernis da, (in meinen Augen) wäre aber so zulässig..
    Ein Tresor der S-Stufe B hingegen ist schon ein anderes Kaliber,den bekommt man mit einem Schraubenzieher nicht auf. Klar,aufbekommen kann man alles wenn man will,aber ein Tresor ist doch einfach ein besserer Schutz..

    Wenn ich in den Tressor noch eine Geldkassette mit Kartuschen lege,dann wäre es ok?

    Schreckschuss ist frei, d.h. ein B-Schrank reicht dicke aus. Es reicht auch ein verschlossenes Behaltnis, z.B. Kleiderschrank mit Schloss dran. Die Kartuschenmunition darf im gleichen Behältnis lagern, die Waffe darf aber nicht geladen sein! Gefülltes Magazin neben der Waffe ist OK.

    Ok danke, mit der Aussage kann ich was anfangen. Die ist für mich Verständlich.

    Allen anderen danke ich natürlich auch für die Antworten.

    Danke für die rasche Antwort.

    Ok, das wollte ich hören, war nämlich verunsicht durch das viele lesen, weil ich irgendwo gelesen habe, dass bei einem Tresor der Sicherheitsstufe B es davon abhängt wann der Tresor gekauft wurde und als „Altbestand“ zählt wenn er vor 20XX erworben wurde und sonst eine höhere Sicherheitsstufe notwendig wäre, weil sich irgendwo,irgendwie was am W-Gesetz geändert hat..
    Ob das natürlich stimmt,kann ich nicht beurteilen.. Das viele Lesen auf verschiedenen Platformen verwirrt und deswegen sage ich nochmals vielen Dank für die schnelle und kurze Antwort :)

    Hallo liebe Gemeinde,

    bin der Mike und neu hier in diesem tollen Forum,aber schon lange stiller Mitleser.

    Es tut mir leid,das mein erster Beitrag wahrscheinlich vielen hier auf den Keks geht,weil schon x mal besprochen,ABER ich habe nicht wirklich was verständliches gefunden und zum teil schon sehr alte Threads,die sicher nicht mehr aktuell sind,weil es Veränderungen gab. Soo und jetzt zu meiner Frage die Kurz und Knapp ist und ich mir eine aussagekräftige kurze Antwort erhoffe:

    Darf ich eine SSW mit Munition in einem Tresor der Sicherheitsstufe B aufbewahren?

    Steinigt mich bitte nicht,habe viel über aufbewahrung gelesen,aber es gibt darüber soviele unterschiedliche Meinungen von absperren einer schublade genügt bis hin zum Panzerschrank alles dabei und wenn man soviel darüber liest,kapiert man am ende gar nix mehr...

    VG

    Mike