Beiträge von Pyro_Gamer

    Ich habe jetzt zumindest einen teilweisen Erfolg (für mich) und konnte die Lieferadresse für die komplette Bestellung noch ändern lassen, so muss wenigsten die beschenkte Person nicht länger als nötig warten. Das Paket wird wohl trotzdem frühestens erst am 28.12. ankommen.


    Bei Pyrotechnik sieht es etwas strenger aus. Ist wohl auch eine höhere Gefahrgutklasse und kann nur mit Gefahrgut-Kurier ausgeliefert werden. Besondere Auflagen für Fahrzeug, Fahrer, Verpackung, Frachtbrief etc.

    Ja, das wird mit dem Kurier versendet.

    Wer aber bei "Informationen zum Versand pyrotechnischer Munition" schreibt:
    "Pyrotechnische Munition (Feuerwerk, Signalmunition, Signaleffekte), Munition, z.B. Platzpatronen, Reizstoffpatronen, Zündhütchen usw., kann jetzt wieder das komplette Jahr über versendet werden." und dann nach anfragen per E-Mail plötzlich zurück schreibt, dass es aufgrund einer Gesetzeslage (die meines Wissens nicht existiert) nicht möglich ist, dies eher zu verschicken, der macht das doch mit Vorsatz.

    Hast Du die AGB und Versandbedingungen des Verkäufers schon gelesen?
    Vielleicht steht da ja was drin, was die Wahrnehmung von Sachen überflüssig bis sinnlos machen könnte.

    Ja, die habe ich gelesen, da steht nichts über den Fall, dass das Paket zu spät geliefert wird. Ich könnte maximal den kompletten Vertrag wiederrufen und das Geld zurück verlangen. Daher ich aber auch einen Teil der Ware für mich bestellt habe (und "zur Not" den Rest auch selber verwenden könnte oder nachträglich schenken könnte, was mir jedoch sehr unangehm wäre), will ich nicht die komplette Bestellung stornieren.

    Pyros und Kartuschenmunition dürfen nicht so einfach wie früher versendet werden, geht nur noch als Gefahrengut.

    Das ist mir bekannt, das wusste ich auch vorher und habe es anstandslos bezahlt.

    Dann ist das echt Schade und ärgerlich, dass man so angelogen wird, wenn es dazu kein Gesetz gibt. Auf ihrer Website steht immer noch, dass es das ganze Jahr über versendet wird, falls es dazu tatsächlich ein Gesetz gäbe oder es eben intern diese Regelung gibt, hätte man das auch mal anpassen können...

    Ein Teil davon war als Weihnachtsgeschenk gedacht, aber das kann ich jetzt wohl vergessen.
    Habe ich aufgrund dieser Begebenheit - ich nenne es einfach mal Täuschung - irgendwelche Sonderregelungen/Ansprüche oder gar eine "Entschädigung", die ich wahr nehmen könnte?

    Guten Tag,

    Ich habe vor einiger Zeit bei einem großen und hier im Forum gut bekanntem Online Versandhaus pyrotechnische Munition bestellt.
    Auf meine Anfrage, wann denn das Paket kommt, bekam ich die Antwort:
    "pyrotechnische Munition wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen versendet. Danach darf diese erst frühestens drei Tage vor Silvester an den Endkunden im Ladengeschäft verkauft bzw. im Versandhandel zugestellt werden. Die Zustellung Ihres Pakets erfolgt voraussichtlich am 28.12.2018, alternativ am 29.12.2018 und in Ausnahmefällen auch noch am 31.12.2018."
    Jedoch bekam ich nach Geldeingang eine Mail, in der u.a. das stand: "Ihre Bestellung wurde an unsere Versandabteilung übergeben. Die Ware wird noch am selben oder nächsten Werktag dem entsprechenden Versandunternehmen (DPD / DHL / GLS) übergeben."


    Meine Frage ist, seit wann gibt es diese (unsinnige) Vorschrift? Hat schon jemand seit der generellen Neuregelung für den Versand von pyrotechnischer Munition/seit Mitte September diesen Jahres eben diese bestellt und welche "Erfahrungen" wurden gemacht?

    Falls es dieses Thema schon mal gab, dann entschuldigt das bitte, jedoch war das aktuellste, dass das Thema in irgendeiner weise aufgreift, ein Kommentar im September bei dem Thema: "Onlineshop für Silvester-Munition: Eure Empfehlungen". (Onlineshop für Silvester-Munition: eure Empfehlungen)