Bei der Behörde nachfragen würde ich keinesfalls. Im Zweifel muss der Beamte es Dir untersagen und falls dann mal etwas vorfällt, z.B. Dein vom Klicken der Dias genervter Nachbar fragt bei der Behörde nach, heißt es "kein Pardon", denn Du wurdest ja bereits darauf hingewiesen.
Die Schießscharten- und Rohrkonstruktionen halte ich für gefährlich, weil das Blickfeld eingeschränkt wird. Auch wenn das Grundstück eingefriedet ist, kann nie sichergestellt werden, dass niemand in die Schussbahn läuft. Das können eigene Kinder sein, die früher aus der Schule gekommen sind oder der Paketbote etc..
Ich schieße im Garten Benchrest auf 30-50m. Der Backstop ist 6m breit und 3m hoch. Das Gewehr wird erst geladen wenn es bereits auf den Spiegel ausgerichtet ist. Niemals wird das geladene Gewehr von den Sandsäcken genommen oder unbeaufsichtigt gelassen. Dadurch ist es vollkommen ausgeschlossen, dass ein Geschoss mein Grundstück verlässt.
Auch (nennenswerte) Abpraller können bei der Verwendung von Blei-Dias und einer 3mm Stahlplatte als Kugelfang ausgeschlossen werden.
Eigenverantwortliches Handeln statt vorauseilendem Gehorsam!.....und vorher mal den Nachbarn einweihen.
Andreas