Beiträge von firebird-berlin

    Zu kaufen gibt es sie wohl, da gab es ja auch einen interessanten Hinweis von Geldmarschall, doch nach den hier getätigten Aussagen bekommt man für die Langwaffen keine Bedürfnislosigkeit anerkannt, das ist das Problem.

    @Flammpanzer Russisch verstehe ich leidernicht, aber man findet sicher auch in deutsch etwas über die Weihrauch. Auf jeden fall danke für den Hinweis auch in Bezug auf die Lauflänge.

    @Jhary Ich bin da zwar nicht so involviert, kenne Ähnliches aber vom Motorsport. Mein Standpunkt ist, dass man eher für seine Anliegen kämpfen sollte als vorauseilend nachzugeben.

    @thomas magnum Das ist ja gerade der springende Punkt. Wenn ich definitiv weiß was meine Rechte sind wird mir die kein Sachbearbeiter verwehren können. Und wenn er es doch versuchen sollte werden ihn meine Juris mit Klagen und Verfügungen überhäufen, der bleibt nicht lange auf seinem Sessel. Die geben nicht eher Ruhe, bis er irgendwo in der Poststelle versauert, wenn überhaupt. Da habe ich gar keine Bedenken.

    Oh Mann, ich bin echt überwältigt und positiv überrascht, wie sich die Diskussion entwickelt. Merkt Ihr auch, wie kompliziert das alles in Deutschland ist? Wenn sich die Gerichtsurteile widersprechen und keiner weiß, was nun definitiv Gültigkeit hat? Für einen Wiedereinsteiger ist das wirklich nicht einfach. Aber es ist okay, jeder sinnvolle Kommentar hilft, und das waren bisher eigentlich alle.

    @thomas magnum Super, Deine Links. Habe mal kurz reingeschaut und beschäftige mich gern damit, auf den ersten Blick sind sie sehr infprmativ.

    @Floppyk Ziel einer Sammlung könnte ja beispielsweise sein, sämtliche Kategorien von Flobert-Waffen zu sammeln. Im Übrigen ist es mir eigentlich egal, was ein Sachbearbeiter glaubt oder nicht. Wenn er glauben möchte kann er in die Kirche gehen. Entscheidend ist nur, welche Rechtsgrundlage er hat. Wenn er entgegen einer verbindlichen Rechtsgrundlage entscheidet werden ihm meine Anwälte sehr schnell auf den rechten Weg führen, das haben wir bereits mit größeren Unternehmen vorexerziert. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte die Sportschützen-WBK nicht anerkannt werden? Ich hatte vorher Berührungen mit erlaubnispflichtigen Waffen, kann ja auch nachweisen, dass ich bereits einmal in einem Schützenverein war.

    @Flammpanzer Ich bin durchaus nicht böse, im Gegenteil, ich freue mich über jeden Hinweis, auch wenn er kritisch ist. Nur daraus lernt man. Gewehr kommt eher nicht in Frage, weil wohl wie beschrieben dafür keine Bedürfnislosigkeit anerkannt wird. Also bleiben 4 und 6 mm Revolver und Pistolen. Munition dafür habe ich im Internet gefunden, weiß natürlich nicht, wie es in Zukunft aussieht. Aber man könnte sich einen kleinen Vorrat anlegen. Eine eigene Waffe ist halt doch etwas Anderes als sich hin und wieder eine zu leihen. Und das Schießerlebnis ist mit einer Flobert wohl doch anders als mit einer LuPi, schon vom Geräusch her, so sind jedenfalls meine Eindrücke von den Youtube-Videos her. Sicher ist es eine ziemliche Verrenkung, doch ich habe die bescheuerten Gesetze nicht gemacht und versuche nun, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die für mich beste Option zu finden. Da bin ich für jede Anregung dankbar.

    @John Matrix Dein Kommentar rückt nun wieder alles in ein anderes Licht. Vielen Dank dafür, das meine ich ehrlich und es freut mich, dass sich so viele an der Diskussion beteiligen. Unter diesem Gesichtspunkt wäre dann die Grüne doch sinnvoller. Die Kosten spielen nict ganz so die entscheidende Rolle, ob die Geschichte nun 200 oder 300 € kostet macht den Kohl auch nicht fett. Bringt ja auch nichts, einen Hunni zu sparen und dann doch nicht das zu haben was man will. Also nochmal ganz herzlichen Dank.

    So, nun sind meine Hunde mit der letzten Gassi-Runde auch befriedigt...

    Also im Moment kristallisiert sich für mich die rote WBK ein bißchen als Favorit heraus. Auf die Bedürfnisfreien müsste ich mich ja so oder so beschränken. Vorausgesetzt natürlich, dass auch die entsprechende Munition erworben werden darf.

    Natürlich haben wir nicht mit Floberts geschossen, das sagte ich ja auch. Im Verein schoß ich mit einer Beretta, die war aber nicht meine.

    @Floppyk Ich habe den Kurs belegt und die Prüfung abgeschlossen, fertig. Ich habe auch mal Abitur gemacht und weiß nichts mehr davon. Ich habe auch meine Führerscheine gemacht und habe über 1 Million Kilometer auf dem Buckel, trotzdem müsste ich mich nochmal damit beschäftigen, wenn ich die Prüfung nochmal machen müsste, ganz einfach, weil sich viele Dinge verändern. Und beim Waffengesetz ist es ähnlich. Selbst Ihr, die nun anscheinend voll im Thema seid habt unterschiedliche Meinungen. Du schreibt, der Aufwand bei einer Roten ist hoch, NC9210 behauptet das Gegenteil. Was ist nun richtig?

    Deshalb bin ich ja hier, um zu lernen und um Informationen zu bekommen.

    Auf dem Schießstand ist klar. Die Frage war ja, ob mit einer roten WBK der Munitionserwerb (damit meine ich den Kauf in einem Geschäft) möglich ist. Ich weiß gar nicht, ob bei dem Lehrgang so ausführlich auf eine rote WBK eingegangen wurde, denn es war ja ein Schützenverein.

    Meinst Du, wo ich meine Prüfung gemacht habe? Ich war in der Schützengilde Falkenthal und habe dort auch den Lehrgang gemacht, bestätigt von einem Kriminalkommissar a. D. und Schießlehrer. Die Unterschrift kann ich allerdings nicht entziffern. Das Dokument ist mit einem Stempel besiegelt. Ich hatte mir auch schon den Antrag für eine Waffenbesitzkarte besorgt, ihn aber nicht eingereicht.

    @Floppyk Ich habe eine Sachkundeprüfung gemäß § 31 Waffengesetz absolviert; sie gilt für Pistole, Revolver, Büchse und Doppelflinte. Hab sie hier vor mir liegen.

    Okay, dann wird das mit den Gewehrchen wohl nicht gehen, schade.

    Zur Beantragung der grünen WBK:
    Bedürfnis entfällt ja, der Rest ist da. Art der Waffe, also Pistole oder Revolver? Wäre doch sinnvoll, beides einzutragen, notfalls verfällt halt eines. Korrekt? Auf diese Art wäre das ja machbar.

    Und wie verhält es sich mit der roten WBK?

    @Ingo.M Okay, wenn es das "F" schon seit 1970 gibt wird sich die Frage kaum stellen, aber theoretisch wäre es ja möglich, das eine noch ältere Waffe angeboten wird, was ja gerade bei einer Sammlung mit der Roten Nummer nicht uninteressant wäre. Was dann? Und wenn ich die Waffen testen darf, wie soll das ohne Munition funktionieren? Ich hoffe, da finden sich eindeutige Antworten.

    Habe eben mal beim Abendessen nach den LEPs gegoogelt. Nicht uninteressant, wobei mir bieher noch nicht klar ist, wie es sich das mit der Pumpe verhält. Es gibt ja offensichtlich diese Gaskartuschen, die können doch einfach gewechselt werden? Also die Handhabung habe ich bisher noch nicht wirklich verstanden, da brauche ich noch Zeit oder Eure Hilfe. Vom Preis her halte ich es für akzeptabel, habe da ein Komplettset für knapp 270 € gesehen, alles halt nur auf die Schnelle. Die umgebauten machen wohl keinen Sinn.

    Trotzdem nochmal zurück zu meinen Floberts. Wie gesagt, wir reden von bedürfnisfreien Waffen. Da stellt sich nun die Frage nach roter oder grüner WBK. Die 7,5 J-Regelung bleibt ja, unabhängig ob rot oder grün (in der Politik ist ja auch beides Mist...), richtig?

    Schießen dürfte ich mit beiden, das ist ja schon geklärt.

    Wie verhält es sich mit dem Aufwand zur Erteilung; welche unterschiedlichen Voraussetzungen wären zu erfüllen?
    Wie unterscheiden sich die Kosten für die Erteilung und ggf die Voreintragungen?
    Was ist bei den Voreintragungen zu beachten, wobei sich für mich da sowieso ein paar Fragen aufdrängen, die für Euch vielleicht dumm sind. Angenommen, ich beantrage eine WBK. Wie soll ich da wissen, welche Waffe(n) ich mir zulegen werde. Festgelegt sind doch nur das oder die Kaliber (in dem Fall 4 und 6mm) sowie die maximale Joule-Stärke wegen der Bedürfnisfreiheit. Nun trage ich beispielsweise eine RE38 ein, sehe dann aber ein anderes Modell, das mir besser gefällt. Was tue ich dann?

    Okay, wo kann ich weitere Informationen darüber finden?

    Welche Voraussetzungen für den Erwerb müssen erbracht werden?

    Was kosten diese Waffen?

    Vielleicht wäre es eine Alternative, aber vom Geräusch sind sie wahrscheinlich eher mit anderen Luftgewehren vergleichbar; es gibt ja in dem Sinne keine Zündung, wenn ich es richtig verstanden habe. Wo liegt bei den LEPs der Vorteil gegenüber herkömmlichen CO2-Waffen?

    @NC9210,

    Dir auch danke für Deinen Beitrag. Irgendwo habe ich auch etwas gelesen, was Deine Ansicht bestätigt. Ob es sich im Zusammenhang mit einer roten WBK auch so verhält ist da allerdings nicht erwähnt worden. Aber wenn ein Schießen nicht grundsätzlich untersagt ist es ja kein Problem.

    @Dicke_Bertha

    Vielen Dank für Deinen Gruß und Deinen Beitrag. Wie ich schon an Floppy geschrieben habe ist die Lautstärke glücklicherweise kein großes Problem. Die Präzision schon eher, wobei es hilfreich wäre zu wissen, auf welcher Distanz sich das signifikant bemerkbar macht.

    Du erwähntest LEPs. Ich muß ganz ehrlich sagen, dass ich den Begriff zwar schon mal gehört habe, aber bisher gar nichts darüber weiß. Wie gesagt, ich bin ja noch in der Entscheidungsfindung. Es wäre nett, wenn Du mir weitere Informationen geben würdest.

    In dem Zusammenhang mal an alle: Ich finde es wahnsinnig toll, wie Ihr Euch mit meinem Anliegen beschäftigt. Da kann ich einfach nur mal ein dickes "Dankeschön" sagen.

    @Ingo.M

    Na ja, ohne F ist es ja wohl wieder schwierig mit dem Bedürfnis, aber rein theoretisch, das F ist doch meines Wissens erst nach der Gesetzesänderungen von 2008 für diese Waffen eingeführt worden, richtig? Wenn ich nun eine rote Sammler-WBK beantragen würde dann bezieht sich die doch auch auf "historische" Waffen (die 7,5 J-Regelung ist natürlich zu berücksichtigen). Wäre das u. U. eine Möglichkeit?

    @Floppyk

    Das Like bekommst Du gern von mir; Deine Aussagen sind sehr hilfreich. Nochmals Danke. Wenn ich an Wettkämpfen teilnehmen wollte müsste ich trainieren, ergo wahrscheinlich wieder in einen Schützenverein eintreten, dann könnte ich auch wieder ein Bedürfnis nachweisen und wäre somit nicht mehr auf die kleinen Floberts angewiesen. Ich kann über einen Bekannten ein Grundstück im Umland nutzen, da gibt es ausser ihm keine Nachbarn. Aber im Grundsatz hast Du selbstverständlich recht.