Beiträge von WhoDaresWins

    Zitat von Caramba

    Leider nicht legal zu importieren bzw zu verwenden, da in Brd als Munition eingestuft.

    Danke Dir dafür.

    Somit scheint die Rechtslage zumindest vorläufig eindeutig zu sein -die BRD bleibt bei ihrer Extrawurst.

    Ich habe dennoch eine E-Mail an Zink geschickt, in der ich um Nennung einer Rechtsgrundlage für die Auffassung >VS mit PM I Stempel dürfen legal in BRD importiert werden> gebeten habe. Mal sehen, was die antworten. Möglicherweise hat der Zink Mitarbeiter noch keine Kenntnis von der Feststellung des LKA RP gehabt.



    Hier wird es juristisch interessant!

    Es liegt eine Richtlinie der EU vor. Der Erlass einer EU-Richtlinie erfolgt durch den europäischen Gesetzgeber. Nachdem die Richtlinie erlassen wurde, erhalten die Mitgliedsstaaten einen Umsetzungsauftrag. Innerhalb der Umsetzungsfrist müssen sie nationales Recht so umändern bzw. Gesetze neu erlassen, um die Richtlininie in nationales Gesetz umzusetzen. Allerdings haben die Mitgliedsstaaten dabei einen sog. Umsetzungsspielraum, d.h. sie brauchen die Richtlinie nicht 1:1 Umsetzen. Fraglich bleibt, ob die totale Nichtumsetzung eines Richtlinienbestandteils durch den Umsetzungsspielraum gedeckt ist; dies ist gerichtlich überprüfbar. Deutsche Gerichte sind verpflichtet, soweit wie möglich die Vorgaben einer EU-Richtlinie zu berücksichtigen. Ist der betreffende Gesetzesbereich, hier also das WaffG, bereits national geregelt und sieht eine EU-Richtlinie ebenfalls Regelungen für diesen Gesetzesbereich vor, müssen deutsche Gerichte versuchen, der EU-Richtlinie Vorrang zu geben.
    Hersteller und Händler müssten demnach eine Entscheidung von einem deutschen Verwaltungsgericht erwirken, die eine Harmonisierung an die betreffende EU-Richtlinie erzwingt. Das ist der verbleibende Hoffnungsschimmer.

    So viel Text und so viel Zeit. PM1 VS? Aber sicher. Sind dann entweder Ratter oder Pfeifer


    Wie in meinem Eingangspost bereits geschrieben steht, hat ein Mitarbeiter von Zink ausgesagt: "PM I und PM IV (Vogelschreck) sind identisch; sie unterscheiden sich nur in der Bestempelung".

    Zunächst ist abzuklären, ob das, was der Mitarbeiter von Zink sagt, auch richtig ist. Wir (Die sicher vorhandenen Vogelschreckfans in diesem Forum) müssen uns sicher werden, dass das stimmt. Immerhin droht sonst ein Verstoß gegen des WaffG. Sachdienlich sind einschlägige Gesetze, [...] am betsen mit deren Fundstellen (Bundesgesetzblatt u.ä.)
    Wenn es stimmt, müsste kurzum Irgendwo etwas stehen wie: "PM I Stempel" (Tatbestandsvoraussetzung) Import in die Bundesrepubl9k Deutschland legal (Rechtsfolge)

    Wie gesagt halten sich Hersteller und Händler mit dem Verkauf in Deutschland zurück aus der wohl sehr berechtigten Furcht, dass recht rasch ein Verbot angestrengt würde (Quelle: Zink Mitarbeiter)

    Nachdem das mit der Legalität zweifelsfrei feststeht, ist die Frage, wo man im Ausland PM I Vogelschreck erwerben kann. Soweit ich weiß, kann es dem gesamten an Deutschland grenzenden Ausland egal sein, ob PM I oder was auch immer gestemeplt ist, da die Vogelschreck ohnehin frei ab 18 kaufen dürfen. D.h. man müsste bei diesen Händlern direkt anfragen, ob sie PM I Vogelschreck im Sortiment haben.

    Hallo Foraner,

    ich habe von Pulverfischer (Hechingen) und Zink (Cleebronn) erfahren, dass Vogelschreck der Kategorie PM I legal nach Deutschland importiert werden dürften. Offenbar handelt es sich dabei um eine Angleichung an europäisches Recht. Es komme dabei auf die Bestempelung mit PM I an. Die Kategorie IV ist weiterhin MES-plichtig.
    Auf meine Frage, weshalb Hersteller und Händler darauf nicht reagieren und Vogelschreck nun massenhaft auf den ausgehungerten deutschen Markt werfen, entgegnete dieser in etwa: Wir haben die Befürchtung, dass, sollte die Politik darauf aufmerksam werden, die BAM auch ein Verbot von PM I Vogelschreck erlassen wird. Dazu reicht es, wenn Vogelschreck in Fußballstadions oder bei Demonstrationen eingesetzt werden -wovon man ausgehen kann" ferner sei juristisch auch zweifelsfrei geklärt, dass der Import von PM I Vogelschreck z.B. von Österreich nach Deutschland legal sei. PM I und PM IV sind identisch; sie unterscheiden sich nur in der Bestempelung.
    Auch bestätigte mir der Herr von Zink, dass der Herstellerverband keine Juristen unterhält bzw. keine Anstrengungen macht, ein Urteil von einem hiesigen Verwaltungsgericht zu erreichen, demzufolge die BAM Vogelschreck PM I nicht verbieten könne und insofern EU-Recht in dieser Sache und in Deutschland Vorrang habe. Aktuell scheint die BAM wohl die Möglichkeit zu haben die EU-Rechtsangleichung bzw. das jetzt für Deutschland geltende EU-Recht durch ein Verbot zu vereiteln.

    Sollte das stimmen, müssten Hersteller und Händler ein sehr großes wirtschaftliches Ineresse daran haben, die Vorrangsfrage BAM-Verbotsmöglichkeit <--> EU-Recht gerichtlich klären zu lassen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass, sollte das Urteil eines deutschen Verwaltungsgericht die Verbotsmöglichkeit der BAM für zulässig erklären, dieses Urteil vor dem EuGH letztinstanzlich überprüfbar ist.

    Weiß jemand von Euch mehr? Bestenfalls kann jemand auf einschlägige Gesetze, Verodnungen, Entscheide u.ä. verweisen?


    Beste Grüße

    WDW