Beiträge von pk380fn

    Guten Tag Community :),

    ich bin neu hier und habe schon reichlich zu diesem Thema gelesen, doch leider werde ich nicht fündig, was die Gesetzestexte dazu angeht.

    Also folgendes Szenario:
    Ich habe eine SSW PK380 Walther und einen KWS.
    Ich bin heute Abend bei einem Freund zu Gast, der einen Garten hat.

    Frage 1: darf ich in seinem Garten schiessen ? (Mit Platzpatronen)
    Wenn ja: Welcher Paragraph und Abschnitt erlaubt mir das

    Frage 2: darf ich in seinem Garten schiessen ? (Mit Pyro Aufsatz, in meinem Fall sind es die "Twilight Silver Circle"
    Wenn ja, auch hier wieder gerne den genauen Gesetzestext (ich habe da was von "es darf den Garten nicht verlassen" gehört)

    Frage 3: ich nimm meine SSW, normal in einem Holster mit, Patronen im Magazin, der KWS erlaubt es mir ja.
    Wie sieht es aus mit 75 STÜCK 9mm PAK's, kann ich die im Rucksack packen ?
    Also falls da sowas wie ne Kontrolle passieren sollte (Auto), was ich 99% ausschliesse, aber mich würde interessieren, wie das Waffengesetz das handhabt.

    Frage 4: An Silvester trinkt man bekanntlicherweise Alkohol, nicht jeder, aber viele.
    Wie sieht es da aus, wenn ich im Garten schiesse (sagen wir mal es ist legal, habe ich ja in Frage 1 gefragt) und dann kommt doch die Polizei, weil sie alarmiert wurde.
    So das schiessen ist zwar legal, aber ich bin angetrunken, ich bin zwar noch "da" aber trotzdem zeigt der Alkomat was an, wie wird es dann gehandhabt, welcher Paragraph wird dann, ich sage mal, nicht eingehalten von mir aus.
    (ich sage mal ich will mir nicht komplett die Kante geben, aber es kann sein das da mal was getrunken wird, deshalb die Frage)


    So das wars eigentlich, ich bin auf eure Antworten gespannt :) !


    Guten Rutsch !!!