Der sieht auch sehr schön aus und scheint einen guten Ruf zu haben. Die einzigen beiden wirklichen Nachteile sind nur 5 Schuss und dass die Trommel eben nach links öffnet.Rein rechtlich gesehen wäre es glaube ich besser, wenn man erst 2-3 Knall abfeuern kann, bevor man dann CS oder Pfeffer verschießt. Der HW 88 scheint auch überall ausverkauft zu sein, leider.
1. Da man ohnehin nicht die Muße haben wird, den Revolver in einer Selbstverteidigungs-Situation nachzuladen, zumal ohne Speedloader, ist es tatsächlich egal, dass sich die Trommel nach links öffnet. Ich, ebenfalls Linkshänder, empfinde das sogar beim geruhsamen Laden als Vorteil. Waffe in die rechte Hand, dann mit links laden. Oder von Anfang an hier wie ein Rechtshänder vorgehen. Viele Dinge, die Profis lernen, sind für den normalen Bürger, der sich selbst schützen will, einfach zu viel. Beidhändig sollte man aber schießen trainieren. Man weiß nie, ob eine Hand im Ernstfall belegt ist oder gar wegen einer Verletzung ausfällt.
2. Allenfalls würde ich eine einzige Knallpatrone als Warnschuss den Wirkstoffpatronen vorsetzen, mehr ist rechtlich grundsätzlich nicht nötig (auch schon über diesen einen Warnschuss kann man streiten) und bei fünf Schuss auch nicht sinnvoll.
Aber Achtung: Drehrichtung der Trommel beachten (beim HW 88 bzw. 37 ist das dem Vorbild S&W entsprechend entgegen dem Uhrzeigersinn!), sonst kommt der Warnschuss als vorletzter!
3. Die HW 88 ist derzeit schwer zu bekommen, das Warten lohnt aber (bei mir hat es bei Frankonia etwa anderthalb Jahre gedauert!). Ich sage nur: Trommelspalt ca. 0,2-0,3 mm, sehr leicht (geladen etwa 300 Gramm) und relativ freier Lauf, der auch etwas durchlässt.
Ersatzweise böte sich der etwa doppelt so schwere HW 37 an, dessen Trommelspalt aber erfahrungsgemäß etwas größer ist. Zudem ist der Lauf nicht ganz so frei wie beim HW 88. Allerdings kann man mit dem HW 37 notfalls besser zuschlagen, wenn man die Trommel geleert hat.
4. Gerade weil die HW 88 so leicht ist, kann man zusätzlich noch ein Pfefferspray (oder auch den Piexon Guardian Angel, der ebenfalls nicht als Waffe, sondern als Tierabwehrgerät eingestuft wird) als Sekundärausstattung wählen. Letzterer hat zwar nur zwei Schuss, aber das kann bei so einem Notnagel genügen. Und außerdem sind Waffen wegen § 42 WaffG (öffentliche Veranstaltungen) in bestimmten Fällen verboten, so dass man eine Ausweichmöglichkeit haben sollte.
P.S.: Über Sinn und Unsinn der Verteidigung mit SRS-Waffen will ich hier nicht mehr streiten. Das muss jeder selbst entscheiden, es gibt genügend Argumente dafür und dagegen.
Jedenfalls kann eine SRS-Waffe das Selbstbewusstsein steigern und solange man nicht leichtsinnig wird und in der Folge Gefahren eingeht, die man sonst vermieden hätte, ist sie insofern durchaus nützlich. Denn Selbstbewusstsein strahlt man aus. Täter können Opfer meist sehr gut "lesen" und merken daher, ob jemand sicher oder unsicher, ein leichtes oder schweres Opfer ist. Letzterenfalls wird eben jemand anders ausgewählt. Die beste Waffe ist immer die, die sich selbst überflüssig macht.
Auch auf Notwehr/Notstand will ich hier nicht näher eingehen, hierüber kann man getrost Dissertationen anfertigen. Nur so viel: Notwehr gegen Notwehr gibt es nicht, da der sich Wehrende nicht rechtswidrig handelt. Anders beim Notwehrexzess, hier ist man bloß entschuldigt. Wenn nun noch Irrtumsfragen etc. dazu kommen, dann tun sich auch erfahrene Juristen schwer, so einen Sachverhalt noch richtig zu beurteilen.